Kündigungsfrist Elternzeit berechnen: Frist und Kündigungstermin ermitteln
Deine Kündigungsfrist in der Elternzeit hängt davon ab, wann dein Arbeitsverhältnis enden soll. Gerade hier entstehen schnell Fehler: Für das Ende der Elternzeit kann eine besondere Drei-Monats-Frist gelten, während zu einem anderen Kündigungstermin deine normale Kündigungsfrist maßgeblich sein kann.
- Kündigungsfrist in der Elternzeit berechnen: Welche Frist gilt?
- Wie berechne ich die 3-monatige Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit?
- Beispiel: Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit berechnen
- Welche Kündigungsfrist gilt, wenn ich während der Elternzeit kündigen möchte?
- Kann ich während der Elternzeit jederzeit selbst kündigen?
- Welche Kündigungsfrist steht in Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag?
- Wann muss die Kündigung beim Arbeitgeber eingegangen sein?
- Kann mein Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen?
- Was passiert, wenn ich die Drei-Monats-Frist verpasse?
- Muss ich nach der Elternzeit noch zur Arbeit zurückkehren, wenn ich kündige?
- Welche Folgen hat eine Eigenkündigung während der Elternzeit?
- Muss die Kündigung während der Elternzeit schriftlich erfolgen?
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Häufige Fragen unserer Leser
- Verlängert sich meine Kündigungsfrist automatisch durch die Elternzeit?
- Was passiert mit einem befristeten Arbeitsvertrag während der Elternzeit?
- Gilt die Kündigungsfrist auch bei Teilzeit während der Elternzeit?
- Kann ich schon vor Beginn der Elternzeit zum Ende der Elternzeit kündigen?
- Gilt der besondere Kündigungsschutz auch nach dem Ende der Elternzeit?
Kündigungsfrist in der Elternzeit berechnen: Welche Frist gilt?
Möchtest du deine Kündigungsfrist während der Elternzeit berechnen, musst du zuerst festlegen, zu welchem Termin dein Arbeitsverhältnis enden soll. Entscheidest du dich genau für das Ende der Elternzeit, gilt eine andere Regel als bei einem früheren oder späteren Vertragsende.
| Deine Situation | Welche Kündigungsfrist gilt? | Grundlage |
|---|---|---|
| Dein Arbeitsverhältnis endet genau mit der Elternzeit | 3 Monate | § 19 BEEG |
| Dein Arbeitsverhältnis endet zu einem anderen Termin | Deine normale Kündigungsfrist | Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzliche Frist |
| Dein Arbeitgeber möchte kündigen | Besonderen Kündigungsschutz beachten | § 18 BEEG |
Berechne, wann deine Kündigung spätestens beim Arbeitgeber zugehen muss und zu welchem Termin dein Arbeitsverhältnis endet.
Wie berechne ich die 3-monatige Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit?
Soll dein Arbeitsverhältnis genau mit deiner Elternzeit enden, gilt nach § 19 BEEG eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Für die Berechnung brauchst du deshalb vor allem das genaue Ende deiner Elternzeit und musst von diesem Datum drei Monate zurückrechnen.
- Ende deiner Elternzeit feststellen: Prüfe das genaue Datum, an dem deine angemeldete Elternzeit endet. Dieses Datum bildet die Grundlage für die Berechnung deiner Kündigungsfrist.
- Drei Monate zurückrechnen: Ziehe vom Ende deiner Elternzeit drei Monate ab. Möchtest du beispielsweise zum 30. November kündigen, führt dich die Berechnung grundsätzlich zum 30. August.
- Spätesten Zugang bestimmen: Das errechnete Datum zeigt dir, bis wann deine Kündigung spätestens beim Arbeitgeber eingegangen sein muss, damit dein Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit beendet werden kann.
- Rechtzeitigen Zugang sicherstellen: Entscheidend ist nicht nur das Datum auf deinem Kündigungsschreiben. Deine Kündigung muss dem Arbeitgeber rechtzeitig zugehen, damit du die Drei-Monats-Frist einhältst.
Beispiel: Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit berechnen
An einem konkreten Beispiel lässt sich der Kündigungstermin schnell nachvollziehen. Endet deine Elternzeit am 30. November und soll dein Arbeitsverhältnis ebenfalls an diesem Tag enden, rechnest du drei Monate zurück. So erhältst du den spätesten Termin für den Zugang deiner Kündigung.
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Ende deiner Elternzeit | 30. November |
| Gewünschtes Vertragsende | 30. November |
| Kündigungsfrist | 3 Monate |
| Kündigung muss spätestens zugehen | 30. August |
Welche Kündigungsfrist gilt, wenn ich während der Elternzeit kündigen möchte?
Kündigst du während der Elternzeit zu einem anderen Termin als ihrem Ende, gilt grundsätzlich deine normale Kündigungsfrist. Du findest sie meist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Fehlt dort eine abweichende Regelung, können die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB maßgeblich sein.
Die besondere Drei-Monats-Frist aus § 19 BEEG greift dagegen nur, wenn dein Arbeitsverhältnis genau mit dem Ende deiner Elternzeit enden soll. Entscheidend ist deshalb immer dein gewünschtes Vertragsende.
Kann ich während der Elternzeit jederzeit selbst kündigen?
Ja, du kannst dein Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit selbst kündigen. Dafür brauchst du grundsätzlich keine Zustimmung deines Arbeitgebers. Für einen Beendigungstermin während der Elternzeit gilt deine normale vertragliche, tarifliche oder gesetzliche Kündigungsfrist.
Möchtest du dagegen genau zum Ende deiner Elternzeit ausscheiden, musst du die besondere Kündigungsfrist von drei Monaten nach § 19 BEEG einhalten. Der Kündigungsschutz der Elternzeit hindert dich nicht an einer eigenen Kündigung.
Welche Kündigungsfrist steht in Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag?
Soll dein Arbeitsverhältnis nicht genau mit der Elternzeit enden, musst du deine normale Kündigungsfrist ermitteln. Welche Regel tatsächlich gilt, hängt von deinem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag und den gesetzlichen Vorschriften ab. Prüfe die Regelungen deshalb in dieser Reihenfolge.
- Arbeitsvertrag prüfen: Suche nach Abschnitten wie Kündigung, Kündigungsfrist oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dort kann für deine Eigenkündigung eine bestimmte Frist oder ein zulässiger Kündigungstermin festgelegt sein.
- Tarifvertrag berücksichtigen: Gilt für dein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag, kann dieser von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichende Regeln enthalten. § 622 Abs. 4 BGB erlaubt solche tarifvertraglichen Regelungen ausdrücklich.
- Gesetzliche Kündigungsfrist prüfen: Fehlt eine andere wirksame Regelung, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für deine Eigenkündigung grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
- Zulässigen Beendigungstermin beachten: Eine Angabe wie vier Wochen reicht für die Berechnung allein nicht aus. Du musst zusätzlich berücksichtigen, zu welchen Terminen dein Arbeitsverhältnis laut der geltenden Regel beendet werden kann.
Wann muss die Kündigung beim Arbeitgeber eingegangen sein?
Für deine Kündigungsfrist zählt der rechtzeitige Zugang beim Arbeitgeber. Es reicht deshalb nicht, das Kündigungsschreiben am letzten Tag der Frist abzusenden. Eine gegenüber einem Abwesenden abgegebene Willenserklärung wird grundsätzlich erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht.
Zeigt deine Berechnung beispielsweise den 30. August als spätesten Kündigungstermin, muss deine Kündigung spätestens an diesem Tag wirksam zugegangen sein. Plane die Zustellung deshalb so, dass ein verspäteter Zugang dein gewünschtes Vertragsende nicht verschiebt.
Kann mein Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen?
Während deiner Elternzeit genießt du einen besonderen Kündigungsschutz. Dein Arbeitgeber darf dein Arbeitsverhältnis in dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen. § 18 BEEG schützt dich bereits unter bestimmten Voraussetzungen vor Beginn der Elternzeit und während ihres gesamten Verlaufs.
Was passiert, wenn ich die Drei-Monats-Frist verpasse?
Hast du die Drei-Monats-Frist verpasst, kannst du dein Arbeitsverhältnis nicht mehr über § 19 BEEG genau zum Ende der Elternzeit kündigen. Prüfe dann, welcher andere Beendigungstermin mit deiner normalen Kündigungsfrist möglich ist.
Möchtest du trotzdem genau zu diesem Datum ausscheiden, kannst du mit deinem Arbeitgeber über eine einvernehmliche Beendigung sprechen. Ein Aufhebungsvertrag setzt jedoch voraus, dass dein Arbeitgeber zustimmt; einen Anspruch darauf hast du nicht automatisch.
Muss ich nach der Elternzeit noch zur Arbeit zurückkehren, wenn ich kündige?
Endet dein Arbeitsverhältnis durch deine wirksame Kündigung genau am letzten Tag der Elternzeit, musst du danach nicht mehr an deinen Arbeitsplatz zurückkehren. Dein Arbeitsverhältnis und deine Elternzeit enden dann zum selben Zeitpunkt.
Liegt dein Vertragsende dagegen nach dem Ende der Elternzeit, besteht dein Arbeitsverhältnis zunächst weiter. Grundsätzlich musst du deine Arbeit wieder aufnehmen, sofern für die Zwischenzeit keine andere Regelung wie Urlaub, Freistellung oder eine Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber besteht.
Welche Folgen hat eine Eigenkündigung während der Elternzeit?
Mit deiner Eigenkündigung endet nicht lediglich die Elternzeit, sondern dein gesamtes Arbeitsverhältnis zum maßgeblichen Kündigungstermin. Deshalb solltest du neben der Kündigungsfrist auch offene Urlaubsansprüche, mögliche Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und die Unterlagen für deinen weiteren beruflichen Weg berücksichtigen.
- Arbeitsverhältnis endet: Mit Ablauf des wirksamen Kündigungstermins endet dein Arbeitsvertrag. Ansprüche und Pflichten, die an das bestehende Arbeitsverhältnis gebunden sind, müssen deshalb im Zusammenhang mit diesem Datum geprüft werden.
- Resturlaub prüfen: Noch nicht gewährter Urlaub kann bei einer Beendigung während der Elternzeit oder unmittelbar anschließend abzugelten sein. Gleichzeitig darf dein Arbeitgeber den Jahresurlaub unter bestimmten Voraussetzungen für volle Monate der Elternzeit kürzen.
- Arbeitslosengeld berücksichtigen: Kündigst du selbst und wirst anschließend arbeitslos, kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld eintreten. Die Bundesagentur für Arbeit nennt für eine Eigenkündigung Sperrzeiten von bis zu zwölf Wochen als mögliche Folge; ein wichtiger nachgewiesener Grund kann die Bewertung verändern.
- Arbeitszeugnis verlangen: Nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses hast du Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Du kannst außerdem verlangen, dass es neben Art und Dauer deiner Tätigkeit auch deine Leistung und dein Verhalten bewertet.
Muss die Kündigung während der Elternzeit schriftlich erfolgen?
Ja. Auch während der Elternzeit musst du die Kündigung deines Arbeitsverhältnisses in der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform erklären. Nach § 623 BGB ist die elektronische Form für eine Kündigung ausdrücklich ausgeschlossen.
Du musst das Kündigungsschreiben daher grundsätzlich eigenhändig unterschreiben. Eine einfache E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder ein eingescanntes Kündigungsschreiben erfüllt die gesetzliche Schriftform nicht. Zusätzlich musst du darauf achten, dass das unterschriebene Schreiben rechtzeitig beim Arbeitgeber zugeht.
