Kündigungsfrist Betriebszugehörigkeit berechnen nach Beschäftigungsdauer und § 622 BGB
Berechne deine gesetzliche Kündigungsfrist direkt mit dem Rechner, bevor du weiterliest. So erkennst du schnell, welche Frist zu deiner Betriebszugehörigkeit passt und welcher Beendigungstermin realistisch ist. Danach kannst du die Berechnung Schritt für Schritt nachvollziehen.
- Gesetzliche Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit berechnen
- Wie funktioniert der Kündigungsfrist-Rechner nach Betriebszugehörigkeit?
- Gesetzliche Kündigungsfrist nach Beschäftigungsdauer: Tabelle nach § 622 BGB
- Berechnung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach Betriebszugehörigkeit
- Berechnung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach 2 und 5 Jahren
- Berechnung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach 10 und 14 Jahren Betriebszugehörigkeit
- Berechnung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach 20 oder 30 Jahren Betriebszugehörigkeit
- Welche Zeiten zählen zur Betriebszugehörigkeit?
- Können Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag die Kündigungsfrist ändern?
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Häufige Fragen unserer Leser
- Wie wird die Betriebszugehörigkeit bei mehreren Arbeitsverträgen berechnet?
- Welche Kündigungsfrist gilt bei einem Betriebsübergang?
- Zählt ein Minijob zur Betriebszugehörigkeit?
- Welche Kündigungsfrist gilt nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit?
- Was passiert, wenn die Kündigung kurz vor einer neuen Friststufe zugeht?
- Rechtlicher Hinweis
Gesetzliche Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit berechnen
Berechnen Sie schnell die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber nach § 622 BGB. Geben Sie einfach den Beginn des Arbeitsverhältnisses und den Zugang der Kündigung ein.
Wie funktioniert der Kündigungsfrist-Rechner nach Betriebszugehörigkeit?
Für eine korrekte Berechnung brauchst du vor allem zwei Daten: den Beginn deines Arbeitsverhältnisses und den Zugang der Kündigung. Daraus ermittelt der Rechner deine Beschäftigungsdauer und ordnet sie der passenden gesetzlichen Kündigungsfrist zu.
- Beginn des Arbeitsverhältnisses eingeben: Trage dein maßgebliches Eintrittsdatum ein. Dieses Datum bildet die Grundlage für die Berechnung deiner Betriebszugehörigkeit.
- Zugang der Kündigung auswählen: Gib den Tag an, an dem dir die Kündigung tatsächlich zugeht. Dieser Zeitpunkt ist wichtig, weil danach die relevante Beschäftigungsdauer bestimmt wird.
- Probezeit angeben: Wähle diese Option nur, wenn eine Probezeit tatsächlich vereinbart wurde und sie zum Zeitpunkt der Kündigung noch relevant ist.
- Arbeits- oder Tarifvertrag prüfen: Kontrolliere, ob dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag eine abweichende Kündigungsfrist festlegt.
- Ergebnis prüfen: Du erhältst deine Betriebszugehörigkeit, die gesetzliche Kündigungsfrist, die Rechtsgrundlage und den frühestmöglichen Kündigungstermin.
Gesetzliche Kündigungsfrist nach Beschäftigungsdauer: Tabelle nach § 622 BGB
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die gesetzliche Frist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Die gesetzliche Kündigungsfrist nach Beschäftigungsdauer steigt stufenweise an und erreicht nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit maximal sieben Monate zum Monatsende.
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist Arbeitgeber | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| Unter 2 Jahren | 4 Wochen | Zum 15. oder Monatsende |
| Ab 2 Jahren | 1 Monat | Zum Monatsende |
| Ab 5 Jahren | 2 Monate | Zum Monatsende |
| Ab 8 Jahren | 3 Monate | Zum Monatsende |
| Ab 10 Jahren | 4 Monate | Zum Monatsende |
| Ab 12 Jahren | 5 Monate | Zum Monatsende |
| Ab 15 Jahren | 6 Monate | Zum Monatsende |
| Ab 20 Jahren | 7 Monate | Zum Monatsende |
Berechnung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach Betriebszugehörigkeit
Wenn du selbst kündigst, verlängert sich deine gesetzliche Kündigungsfrist nicht automatisch mit der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit. Grundsätzlich gilt für Arbeitnehmer nach § 622 Abs. 1 BGB eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Eine längere Frist kann sich jedoch aus deinem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergeben. Deshalb solltest du neben der gesetzlichen Regel immer prüfen, welche Kündigungsfrist für dein konkretes Arbeitsverhältnis vereinbart wurde.
Berechnung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach 2 und 5 Jahren
Auch nach 2 oder 5 Jahren Betriebszugehörigkeit bleibt die gesetzliche Grundfrist für deine eigene Kündigung als Arbeitnehmer grundsätzlich unverändert. Die verlängerten Fristen dieser Stufen betreffen in erster Linie eine Kündigung durch den Arbeitgeber.
Bei einer Betriebszugehörigkeit ab 2 Jahren muss der Arbeitgeber grundsätzlich einen Monat zum Monatsende einhalten. Ab 5 Jahren erhöht sich seine gesetzliche Kündigungsfrist auf zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Berechnung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach 10 und 14 Jahren Betriebszugehörigkeit
Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber vier Monate zum Monatsende. Hast du bereits 12 Jahre im Betrieb erreicht, steigt sie auf fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Auch bei 14 Jahren Betriebszugehörigkeit gilt für den Arbeitgeber weiterhin diese Fünf-Monats-Frist. Kündigst du selbst, richtet sich deine Frist dagegen nicht automatisch nach diesen Stufen. Maßgeblich können zusätzliche Regelungen aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag sein.
Berechnung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach 20 oder 30 Jahren Betriebszugehörigkeit
Bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 20 Jahren erreicht die gesetzliche Staffel für Arbeitgeber ihre höchste Stufe. Die Kündigungsfrist beträgt dann sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Auch nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit sieht § 622 Abs. 2 BGB keine weitere gesetzliche Verlängerung vor. Für deine eigene Kündigung als Arbeitnehmer bleibt entscheidend, ob dein Vertrag oder ein Tarifvertrag eine längere Kündigungsfrist festlegt.
Welche Zeiten zählen zur Betriebszugehörigkeit?
Für die Berechnung deiner Beschäftigungsdauer zählt nicht ausschließlich die Zeit, in der du tatsächlich gearbeitet hast. Entscheidend ist häufig, ob das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbestand und ob einzelne Zeiten deiner Betriebszugehörigkeit zugerechnet werden.
- Elternzeit: Auch während einer Elternzeit besteht dein Arbeitsverhältnis grundsätzlich weiter, sodass diese Zeit bei der Betriebszugehörigkeit regelmäßig berücksichtigt wird.
- Mutterschutz: Zeiten des Mutterschutzes unterbrechen dein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht und können deshalb zur Beschäftigungsdauer zählen.
- Krankheit: Eine längere Erkrankung beendet deine Betriebszugehörigkeit nicht automatisch, solange das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.
- Ausbildungszeit: Eine vorherige Ausbildung im selben Betrieb kann für die Beschäftigungsdauer relevant sein, besonders wenn anschließend unmittelbar ein Arbeitsverhältnis folgt.
- Betriebsübergang: Wechselt der Betrieb den Inhaber, kann deine bisherige Betriebszugehörigkeit erhalten bleiben, wenn dein Arbeitsverhältnis im Rahmen des Betriebsübergangs fortgeführt wird.
- Unterbrechungen zwischen Verträgen: Liegt zwischen zwei Arbeitsverhältnissen eine echte Unterbrechung, musst du prüfen, ob die früheren Beschäftigungszeiten trotzdem angerechnet werden können.
Können Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag die Kündigungsfrist ändern?
Dein Arbeitsvertrag kann eine längere Kündigungsfrist enthalten als die gesetzliche Grundregel. Auch ein Tarifvertrag kann eigene Fristen vorsehen, die von den gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB abweichen.
Prüfe deshalb immer die Vertragsklausel zur Kündigung und einen möglicherweise geltenden Tarifvertrag. Der Rechner zeigt dir die gesetzliche Frist nach Betriebszugehörigkeit, ersetzt aber keine abweichende vertragliche Regelung.
Häufige Fragen unserer Leser
Rechtlicher Hinweis
Die Berechnung basiert auf den allgemeinen gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Probezeit, Sonderkündigungsschutz oder besondere Umstände deines Arbeitsverhältnisses können zu einer anderen Frist führen. Nutze das Ergebnis daher als Orientierung und prüfe bei Unsicherheiten deine konkreten Vertragsbedingungen.
