Gesetzliche Kündigungsfrist berechnen: Rechner nach § 622 BGB

Eine falsch berechnete Kündigungsfrist kann dazu führen, dass sich Ihr Arbeitsverhältnis ungewollt verlängert. Nutzen Sie zuerst den Rechner, um Ihren Termin zu prüfen. Danach erfahren Sie, wie die gesetzliche Frist entsteht und welche Besonderheiten Sie beachten sollten.

Was Sie hier finden:

Gesetzliche Kündigungsfrist berechnen

Kündigungsfristenrechner nach § 622 BGB

Berechnen Sie Ihre gesetzliche Kündigungsfrist und den frühestmöglichen Beendigungstermin – oder ermitteln Sie, bis wann eine Kündigung spätestens zugehen muss.

Was möchten Sie berechnen?
Für Arbeitgeber verlängert sich die gesetzliche Frist abhängig von der Beschäftigungsdauer.
Maßgeblich für die Betriebszugehörigkeit. Anrechenbare frühere Beschäftigungs- oder Ausbildungszeiten können im Einzelfall relevant sein.
Entscheidend ist grundsätzlich der Zugang beim Empfänger – nicht das Datum des Versands.
Die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist gilt nur während einer vereinbarten Probezeit und höchstens für sechs Monate.
Der Rechner ermittelt ausschließlich die gesetzliche Frist nach § 622 BGB. Vertragliche oder tarifliche Regelungen können abweichen.
Wofür ist dieser Rechner gedacht?

Für ordentliche Kündigungen von Arbeitsverhältnissen nach den gesetzlichen Grundregeln des § 622 BGB. Sonderfälle wie außerordentliche/fristlose Kündigungen, Ausbildungsverhältnisse oder befristete Arbeitsverträge ohne vereinbarte ordentliche Kündigungsmöglichkeit benötigen eine gesonderte Prüfung.

Hinweis: Die Berechnung dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Besondere Schutzvorschriften, Tarifverträge, Arbeitsverträge oder andere gesetzliche Sonderregeln können zu einem abweichenden Ergebnis führen.

Gesetzliche Kündigungsfrist berechnen: So nutzen Sie den Rechner

Für die Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfrist benötigen Sie nur wenige Angaben zu Ihrem Arbeitsverhältnis. Der Kündigungsfristenrechner ordnet diese Daten der passenden gesetzlichen Regel zu und ermittelt daraus den relevanten Kündigungstermin oder das mögliche Vertragsende.

  1. Berechnungsart auswählen: Entscheiden Sie zuerst, ob Sie den frühestmöglichen Beendigungstermin berechnen möchten oder wissen wollen, bis wann Ihre Kündigung spätestens zugehen muss.
  2. Arbeitnehmer oder Arbeitgeber angeben: Diese Auswahl beeinflusst die Berechnung, da sich die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern können.
  3. Beschäftigungsbeginn eintragen: Das Eintrittsdatum hilft dabei, die Betriebszugehörigkeit zum maßgeblichen Zeitpunkt zu bestimmen und die richtige gesetzliche Frist auszuwählen.
  4. Zugang oder gewünschtes Vertragsende eingeben: Beim normalen Berechnungsmodus tragen Sie den Zugang der Kündigung ein. Im umgekehrten Modus geben Sie das gewünschte Beendigungsdatum an.
  5. Probezeit prüfen: Wurde eine Probezeit wirksam vereinbart, kann innerhalb des gesetzlichen Zeitraums eine Kündigungsfrist von zwei Wochen gelten.
  6. Arbeits- oder Tarifvertrag berücksichtigen: Vertragliche oder tarifliche Regelungen können von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichen. Der Rechner zeigt deshalb die gesetzliche Grundlage und weist auf mögliche Abweichungen hin.
  7. Ergebnis prüfen: Auf der Ergebnisseite sehen Sie Kündigungsfrist, Betriebszugehörigkeit, maßgebliche Daten und die jeweilige Rechtsgrundlage übersichtlich zusammengefasst.

Weitere Kündigungsfristen einfach berechnen

Berechnen Sie weitere gesetzliche Kündigungsfristen für unterschiedliche Zeiträume und finden Sie schnell die passende Regelung für Ihren Fall.

Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfrist: Welche Frist gilt?

Bei der Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfrist kommt es vor allem darauf an, wer kündigt, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und ob eine vereinbarte Probezeit läuft. Für Arbeitgeber verlängern sich die gesetzlichen Fristen schrittweise mit der Betriebszugehörigkeit.

SituationGesetzliche Kündigungsfrist
Arbeitnehmer4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Arbeitgeber unter 2 Jahren4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Arbeitgeber ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende
Arbeitgeber ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende
Arbeitgeber ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende
Arbeitgeber ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende
Arbeitgeber ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende
Arbeitgeber ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende
Arbeitgeber ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende
Vereinbarte Probezeit2 Wochen
Für Arbeitnehmer bleibt die gesetzliche Grundfrist grundsätzlich bei vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber richtet sich die gesetzliche Kündigungsfrist dagegen nach der erreichten Betriebszugehörigkeit.

622 BGB Kündigungsfrist berechnen: So funktioniert die gesetzliche Regelung

Wer die Kündigungsfrist nach § 622 BGB berechnen möchte, muss zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern unterscheiden. Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die gesetzliche Frist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit stufenweise. Zusätzlich können Tarifverträge oder zulässige vertragliche Regelungen Einfluss auf die tatsächlich anzuwendende Kündigungsfrist haben.

Kündigungsfrist gesetzlich berechnen im Arbeitsrecht: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Bei der Berechnung einer gesetzlichen Kündigungsfrist im Arbeitsrecht ist entscheidend, welche Seite das Arbeitsverhältnis beendet. Die Grundfrist ist zwar zunächst ähnlich, bei Arbeitgeberkündigungen können sich jedoch deutlich längere Fristen ergeben.

  • Kündigung durch Arbeitnehmer: Für Arbeitnehmer beträgt die gesetzliche Grundfrist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Eine längere Betriebszugehörigkeit verlängert diese gesetzliche Frist nicht automatisch.
  • Kündigung durch Arbeitgeber: Ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Kündigungsfrist erstmals. Mit weiteren Beschäftigungsjahren steigt sie schrittweise bis auf sieben Monate zum Monatsende.
  • Betriebszugehörigkeit richtig bestimmen: Für die Auswahl der passenden Frist muss festgestellt werden, welche Beschäftigungsdauer beim maßgeblichen Zugang der Kündigung erreicht ist. So lässt sich der zutreffende gesetzliche Fristabschnitt bestimmen.

Kündigungsfrist 2 Wochen ohne festes Ende berechnen

Während einer vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Anders als bei der Grundfrist besteht dabei keine Bindung an den 15. oder an das Monatsende.

Diese Sonderregel gilt nur während einer tatsächlich vereinbarten Probezeit und nach § 622 Abs. 3 BGB höchstens für sechs Monate. Danach greifen wieder die für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen regulären Kündigungsfristen.

Berechnung der Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen: Was beeinflusst das Ergebnis?

Die Berechnung der Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen hängt nicht allein von einer Zahl wie vier Wochen oder zwei Monaten ab. Mehrere Angaben entscheiden darüber, welche Frist anzuwenden ist und welches Vertragsende daraus folgt.

  • Zugang der Kündigung: Für den Beginn der Berechnung ist entscheidend, wann die Kündigung dem Empfänger rechtlich zugeht. Bei ereignisabhängigen Fristen wird der Tag des Ereignisses grundsätzlich nicht mitgerechnet.
  • Betriebszugehörigkeit: Besonders bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber bestimmt die Beschäftigungsdauer, ob die Grundfrist oder eine der verlängerten Monatsfristen anzuwenden ist.
  • Probezeit: Eine vereinbarte Probezeit kann für höchstens sechs Monate die gesetzliche Kündigungsfrist auf zwei Wochen verkürzen.
  • Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag kann zusätzliche oder längere Kündigungsfristen enthalten. Für Arbeitnehmer darf jedoch keine längere Frist vereinbart werden als für den Arbeitgeber.
  • Tarifvertrag: Tarifvertragliche Regelungen können von den gesetzlichen Fristen des § 622 BGB abweichen und deshalb für das konkrete Arbeitsverhältnis maßgeblich sein.
  • Besondere Arbeitsverhältnisse: Bei befristeten Verträgen ist eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit nur möglich, wenn sie einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist.

Wie berechnet man die Kündigungsfrist?

Zuerst wird anhand von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberkündigung, Betriebszugehörigkeit und möglicher Probezeit die passende gesetzliche Frist bestimmt. Anschließend wird sie ab dem maßgeblichen Zugang der Kündigung berechnet.

Danach ist zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis an jedem beliebigen Tag, zum 15. oder ausschließlich zum Monatsende beendet werden kann. Erst daraus ergibt sich das tatsächliche Beendigungsdatum.

4 Wochen Kündigungsfrist: Sind das 28 Tage oder ein Monat?

Vier Wochen entsprechen bei der Fristberechnung 28 Tagen und sind nicht mit einem Kalendermonat gleichzusetzen. Bei ereignisabhängigen Fristen beginnt die Berechnung grundsätzlich am Tag nach dem Zugang der Kündigung.

Nach Ablauf der vier Wochen muss zusätzlich berücksichtigt werden, dass die gesetzliche Grundfrist nach § 622 BGB eine Beendigung zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats vorsieht.

Wann muss ich kündigen, um zu einem bestimmten Termin aufzuhören?

Wenn Sie bereits wissen, wann Ihr Arbeitsverhältnis enden soll, können Sie die Berechnung rückwärts durchführen. Dazu wird zunächst geprüft, welche Kündigungsfrist gilt und ob der gewünschte Tag überhaupt ein zulässiger Beendigungstermin ist.

Entscheidend ist anschließend der späteste rechtzeitige Zugang der Kündigung beim Empfänger. Rechnen Sie deshalb nicht lediglich mit dem Versanddatum, sondern stellen Sie sicher, dass die schriftliche Kündigung rechtzeitig zugeht.

Häufige Fragen unserer Leser

Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist auch bei einem Minijob?

Ja. Auch bei einem Minijob gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Entscheidend sind unter anderem Probezeit, Beschäftigungsdauer und die Frage, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kündigen. Abweichende Regelungen können sich aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben.

Kann ich die Kündigungsfrist gesetzlich berechnen, wenn mein Vertrag keine Frist nennt?

Ja. Wenn im Arbeitsvertrag keine wirksame abweichende Regelung steht, kann die gesetzliche Kündigungsfrist anhand von § 622 BGB bestimmt werden. Für die Berechnung sind vor allem Beschäftigungsbeginn, Zugang der Kündigung, Betriebszugehörigkeit und eine eventuell vereinbarte Probezeit relevant.

Was passiert, wenn der letzte Tag der Kündigungsfrist auf ein Wochenende fällt?

Der berechnete Kündigungstermin wird nicht automatisch immer auf den nächsten Werktag verschoben. Entscheidend ist, welche gesetzliche Frist gilt und zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden darf. Besonders beim spätesten Zugang sollte deshalb nicht bis zum letzten möglichen Tag gewartet werden.

Welche Kündigungsfrist gilt nach der Probezeit?

Nach Ende der vereinbarten Probezeit gilt nicht mehr automatisch die zweiwöchige Kündigungsfrist ohne festen Kündigungstermin. Danach richtet sich die Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfrist wieder nach § 622 BGB und gegebenenfalls nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.

Gilt § 622 BGB auch bei einem Tarifvertrag?

Nicht zwingend in unveränderter Form. Ein Tarifvertrag kann für die Berechnung der Kündigungsfrist eigene Regelungen enthalten, die von den gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB abweichen. Deshalb sollte bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen immer geprüft werden, welche Kündigungsfrist tatsächlich Anwendung findet.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnung zeigt die gesetzlichen Grundregeln für ordentliche Kündigungen von Arbeitsverhältnissen. Arbeits- oder Tarifverträge, befristete Beschäftigungen und weitere Sonderregelungen können zu einem anderen Ergebnis führen. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss grundsätzlich schriftlich erfolgen; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Die Informationen und der Rechner dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten über eine konkrete Kündigung oder abweichende Vertragsregelungen sollte der Einzelfall fachkundig geprüft werden.

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