
Kündigungsfrist Ausbildung: Probezeit, 4 Wochen und Regeln nach § 22 BBiG
Berechne zuerst deinen möglichen Kündigungstermin. So vermeidest du eine falsche Frist oder eine unwirksame Kündigung, denn in der Ausbildung gelten je nach Probezeit, Kündigungsgrund und Situation völlig unterschiedliche Regeln. Danach erfährst du, welche davon auf dich zutrifft.
Was Sie hier finden:
- Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Ausbildung?
- Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?
- Kündigungsfrist Ausbildung: Probezeit, Übernahme und Betriebszugehörigkeit im Überblick
- Wann gelten nach der Probezeit 4 Wochen Kündigungsfrist?
- Kannst du mit 4 Wochen Kündigungsfrist den Ausbildungsbetrieb wechseln?
- Welche Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber in der Ausbildung?
- Wann ist eine fristlose Kündigung während der Ausbildung möglich?
- Welche gesetzlichen Kündigungsfristen gelten in der Ausbildung?
- Muss die Kündigung der Ausbildung schriftlich erfolgen?
- Wann beginnt die Kündigungsfrist in der Ausbildung?
- Gilt die Kündigungsfrist für Ausbildungen in NRW anders?
- Gelten diese Kündigungsfristen für jede Ausbildung?
- Endet die Ausbildung automatisch mit der Abschlussprüfung?
- Was passiert mit Urlaub und Ausbildungsvergütung nach der Kündigung?
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Häufige Fragen unserer Leser
- Kannst du als minderjähriger Azubi deine Ausbildung selbst kündigen?
- Muss die IHK oder HWK über die Kündigung der Ausbildung informiert werden?
- Läuft die Kündigungsfrist während Krankheit weiter?
- Kann Resturlaub die Kündigungsfrist in der Ausbildung verkürzen?
- Kannst du nach einer Kündigung später eine neue Ausbildung beginnen?
Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Ausbildung?
Die Kündigungsfrist in der Ausbildung hängt davon ab, wann und aus welchem Grund du dein Ausbildungsverhältnis beenden möchtest. Während der Probezeit gelten andere Regeln als danach. Besonders wichtig: Die häufig genannten vier Wochen gelten nicht für jede Kündigung nach der Probezeit.
| Situation | Kündigungsfrist | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Während der Probezeit | Keine Kündigungsfrist | Kündigung jederzeit möglich |
| Nach der Probezeit: Berufsausbildung aufgeben | 4 Wochen | § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG |
| Nach der Probezeit: anderen Beruf erlernen | 4 Wochen | § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG |
| Wichtiger Grund | Fristlos | Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar |
| Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit | Keine ordentliche Kündigungsfrist | Ordentliche Kündigung grundsätzlich nicht möglich |
Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?
Während der Probezeit kannst du dein Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 1 BBiG jederzeit beenden, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Das gilt unabhängig davon, wie viele Tage oder Wochen der Probezeit bereits vergangen sind.
Bei einer Berufsausbildung nach dem BBiG muss deine Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. In diesem Zeitraum gelten daher nicht die späteren vier Wochen Kündigungsfrist.
Kündigungsfrist Ausbildung: Probezeit, Übernahme und Betriebszugehörigkeit im Überblick
Hier findest du die wichtigsten Sonderfälle zur Ausbildung, von der Probezeit bis zur späteren Übernahme im Betrieb.

Kündigungsfrist nach Ausbildung Übernahme

Zählt Ausbildung zur Kündigungsfrist

Kündigungsfrist Ausbildung nach Probezeit

Kündigungsfrist Ausbildung Probezeit
Muss während der Probezeit ein Kündigungsgrund angegeben werden?
Während der Probezeit musst du für deine Kündigung grundsätzlich keinen Kündigungsgrund angeben. § 22 Abs. 1 BBiG erlaubt dir, das Ausbildungsverhältnis in dieser Phase jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden.
Die Pflicht, einen Kündigungsgrund anzugeben, betrifft insbesondere Kündigungen nach § 22 Abs. 2 BBiG. Die vorgeschriebene Form deiner Kündigung musst du trotzdem beachten.
Wann gelten nach der Probezeit 4 Wochen Kündigungsfrist?
Nach der Probezeit kannst du nicht bei jedem beliebigen Kündigungsgrund einfach mit vier Wochen Frist kündigen. § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG nennt dafür konkrete Voraussetzungen. Entscheidend ist, ob du die Berufsausbildung aufgibst oder dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen möchtest.
- Berufsausbildung vollständig aufgeben: Du kannst dein Ausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen beenden, wenn du deine Berufsausbildung aufgeben und nicht in diesem Ausbildungsberuf weiterlernen möchtest.
- Ausbildung in einem anderen Beruf beginnen: Die vierwöchige Kündigungsfrist gilt auch, wenn du deinen bisherigen Ausbildungsberuf verlässt, weil du dich künftig für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen möchtest.
- Kündigungsgrund schriftlich angeben: Bei einer Kündigung nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG musst du im Kündigungsschreiben angeben, dass du die Berufsausbildung aufgibst oder dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen willst.
Wie werden die 4 Wochen Kündigungsfrist berechnet?
Bei einer Kündigungsfrist von vier Wochen zählt nicht allein das Datum auf deinem Kündigungsschreiben. Maßgeblich ist, wann die Kündigung deinem Ausbildungsbetrieb tatsächlich zugeht. Erst ab diesem Zeitpunkt kannst du den Ablauf der Frist und damit das Ende deines Ausbildungsverhältnisses bestimmen.
- Zugang der Kündigung feststellen: Deine Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang beim Ausbildungsbetrieb. Ein früheres Datum auf dem Schreiben setzt die Frist nicht automatisch in Gang.
- Vier Wochen berechnen: Vier Wochen entsprechen 28 Tagen. Du solltest diese Frist daher nicht einfach mit einem Kalendermonat gleichsetzen.
- Enddatum bestimmen: Addiere die 28 Tage zum maßgeblichen Zugang und prüfe anschließend, an welchem Tag dein Ausbildungsverhältnis tatsächlich endet.
Kannst du mit 4 Wochen Kündigungsfrist den Ausbildungsbetrieb wechseln?
Willst du nur den Ausbildungsbetrieb wechseln und denselben Ausbildungsberuf fortsetzen, kannst du dich nicht automatisch auf die vierwöchige Kündigung nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG berufen. Diese Regel betrifft die Aufgabe der Berufsausbildung oder den Wechsel in einen anderen Beruf.
Für einen reinen Betriebswechsel kommen andere Wege infrage. Du kannst beispielsweise mit deinem bisherigen Ausbildungsbetrieb einen Aufhebungsvertrag schließen. Bei einem schwerwiegenden wichtigen Grund kann außerdem eine fristlose Kündigung geprüft werden.
Ist ein Aufhebungsvertrag beim Wechsel des Ausbildungsbetriebs möglich?
Ja. Du kannst dich mit deinem Ausbildungsbetrieb auf einen Aufhebungsvertrag einigen und gemeinsam festlegen, wann das bisherige Ausbildungsverhältnis endet. Dadurch musst du nicht auf eine ordentliche Kündigung mit vier Wochen Frist zurückgreifen.
Dafür benötigt ihr jedoch eine gemeinsame Vereinbarung. Dein Ausbildungsbetrieb muss dem Aufhebungsvertrag zustimmen. Vor dem Wechsel solltest du außerdem sicherstellen, dass die Fortsetzung deiner Ausbildung beim neuen Betrieb geregelt ist.
Welche Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber in der Ausbildung?
Für deinen Ausbildungsbetrieb gelten nach der Probezeit deutlich strengere Regeln als für dich als Azubi. Eine normale ordentliche Kündigung mit einer festen Frist ist dann grundsätzlich ausgeschlossen. Der Betrieb kann dein Ausbildungsverhältnis nur unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig beenden.
| Zeitpunkt | Möglichkeit des Ausbildungsbetriebs |
|---|---|
| Während der Probezeit | Kündigung ohne Einhaltung einer Frist möglich |
| Nach der Probezeit | Ordentliche Kündigung grundsätzlich nicht möglich |
| Nach der Probezeit bei wichtigem Grund | Fristlose Kündigung möglich |
Warum kann der Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit nicht ordentlich kündigen?
Nach Ablauf deiner Probezeit genießt dein Ausbildungsverhältnis einen besonderen Schutz. Dein Ausbildungsbetrieb kann deshalb nicht einfach eine ordentliche Kündigungsfrist festlegen und das Vertragsverhältnis regulär beenden.
Eine entsprechende Klausel im Ausbildungsvertrag kann diese gesetzliche Schutzregel nicht ohne Weiteres aushebeln. Für eine vorzeitige Beendigung nach der Probezeit benötigt der Betrieb grundsätzlich einen wichtigen Grund.
Wann ist eine fristlose Kündigung während der Ausbildung möglich?
Eine fristlose Kündigung beendet dein Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Fortsetzung der Ausbildung bis zum regulären Ende unzumutbar macht. Die Anforderungen sind nach der Probezeit deutlich höher als bei einer normalen Kündigung.
- Schwerwiegender Pflichtverstoß: Ein besonders erheblicher Verstoß gegen Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
- Wiederholtes Fehlverhalten: Bei weniger schweren Verstößen kann eine fristlose Kündigung nach wiederholtem Fehlverhalten und vorherigen Abmahnungen in Betracht kommen.
- Schwere Pflichtverletzung des Ausbildungsbetriebs: Auch du kannst fristlos kündigen, wenn dein Ausbildungsbetrieb seine Pflichten so schwer verletzt, dass dir die Fortsetzung nicht zugemutet werden kann.
- Zwei-Wochen-Frist beachten: Eine fristlose Kündigung darf grundsätzlich nicht beliebig lange nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes ausgesprochen werden.
Welche Gründe können für dich als Azubi eine fristlose Kündigung rechtfertigen?
Ob ein wichtiger Grund vorliegt, hängt immer von den konkreten Umständen ab. Einzelne Schwierigkeiten im Ausbildungsalltag reichen nicht automatisch aus. Bei besonders schweren oder wiederholten Pflichtverletzungen des Betriebs kann eine Fortsetzung deiner Ausbildung jedoch unzumutbar werden.
- Schwere Ausbildungsmängel: Dein Betrieb vermittelt dir dauerhaft nicht die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte oder setzt dich überwiegend für ausbildungsfremde Tätigkeiten ein.
- Gewalt oder massive Beleidigungen: Körperliche Übergriffe, ernsthafte Drohungen oder schwere Beleidigungen können einen wichtigen Grund darstellen.
- Sexuelle Belästigung: Sexuelle Übergriffe oder erhebliche Belästigungen können die sofortige Fortsetzung deines Ausbildungsverhältnisses unzumutbar machen.
- Wiederholt ausbleibende Ausbildungsvergütung: Wird deine Ausbildungsvergütung trotz Fälligkeit wiederholt nicht oder erheblich verspätet gezahlt, kann dies für eine fristlose Kündigung relevant sein.
Welche gesetzlichen Kündigungsfristen gelten in der Ausbildung?
Für eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz ist vor allem § 22 BBiG maßgeblich. Dort wird geregelt, wann du während der Probezeit, nach der Probezeit oder bei einem wichtigen Grund kündigen kannst.
Die übliche gesetzliche Kündigungsfrist aus § 622 BGB ist deshalb nicht einfach auf dein Ausbildungsverhältnis übertragbar. Für dich als Azubi gelten die spezielleren Vorschriften des Berufsbildungsrechts.
Gilt § 622 BGB für die Kündigungsfrist eines Azubis?
Bei einer Berufsausbildung, die dem BBiG unterliegt, bestimmen grundsätzlich die besonderen Regeln des § 22 BBiG die vorzeitige Beendigung deines Ausbildungsverhältnisses.
Die vier Wochen aus § 22 BBiG solltest du deshalb nicht mit der allgemeinen vierwöchigen Kündigungsfrist aus § 622 BGB gleichsetzen. Beide Regelungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und Anwendungsbereiche.
Muss die Kündigung der Ausbildung schriftlich erfolgen?
Ja. Willst du deine Ausbildung wirksam kündigen, musst du die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform beachten. Eine rein digitale Erklärung genügt dafür nicht.
Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Messenger beendet dein Ausbildungsverhältnis daher nicht wirksam. Du brauchst ein schriftliches Kündigungsschreiben mit deiner eigenhändigen Unterschrift.
Muss der Kündigungsgrund im Schreiben stehen?
Während der Probezeit musst du grundsätzlich keinen Kündigungsgrund nennen. Du kannst dein Ausbildungsverhältnis in dieser Phase ohne Einhaltung einer Frist beenden.
Nach der Probezeit ist das anders: Kündigst du wegen Aufgabe der Berufsausbildung, Berufswechsel oder aus wichtigem Grund, musst du den entsprechenden Kündigungsgrund im Schreiben angeben.
Wann beginnt die Kündigungsfrist in der Ausbildung?
Deine Kündigungsfrist beginnt nicht automatisch an dem Tag, den du auf das Kündigungsschreiben schreibst. Entscheidend ist grundsätzlich der Zugang beim Ausbildungsbetrieb.
Geht dein Schreiben später ein als geplant, verschiebt sich auch das Ende deiner vierwöchigen Kündigungsfrist. Deshalb solltest du den Zugang bei der Berechnung deines letzten Ausbildungstages genau berücksichtigen.
Wie kannst du den Zugang deiner Kündigung nachweisen?
Bei einer Kündigung kann der genaue Zugangstag entscheidend sein. Gerade bei einer vierwöchigen Kündigungsfrist solltest du deshalb eine Übergabeform wählen, mit der du später belegen kannst, wann dein Ausbildungsbetrieb das Schreiben tatsächlich erhalten hat.
- Persönliche Übergabe: Du kannst dein Kündigungsschreiben direkt im Ausbildungsbetrieb abgeben und dir den Empfang mit Datum bestätigen lassen.
- Übergabe durch einen Boten: Eine andere Person kann das Schreiben übergeben und später bezeugen, wann und welches Dokument zugestellt wurde.
- Postalische Zustellung sorgfältig wählen: Bei einem Versand solltest du berücksichtigen, dass Absendedatum und Zugangstag nicht dasselbe sind und sich der tatsächliche Empfang verzögern kann.
Gilt die Kündigungsfrist für Ausbildungen in NRW anders?
Nein. Für eine Berufsausbildung nach dem BBiG gelten in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich dieselben bundesrechtlichen Kündigungsregeln wie in anderen Bundesländern.
Auch bei einer Ausbildung in NRW richten sich Probezeit, vierwöchige Kündigungsfrist und fristlose Kündigung daher nach den einschlägigen Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes. Regionale IHKs wenden diese bundesweiten Regeln entsprechend an.
Gelten diese Kündigungsfristen für jede Ausbildung?
Nicht jede Ausbildung fällt automatisch unter das Berufsbildungsgesetz. Die hier beschriebenen Regeln betreffen vor allem Berufsausbildungsverhältnisse, für die das BBiG gilt.
Bestimmte Ausbildungsberufe werden durch eigene Gesetze geregelt. Bevor du deine Kündigungsfrist berechnest, solltest du deshalb prüfen, welche gesetzliche Grundlage für deine konkrete Ausbildung maßgeblich ist.
Gibt es bei einer Pflegeausbildung andere Kündigungsregeln?
Ja. Für bestimmte Pflegeausbildungen gelten besondere Vorschriften des Pflegeberufegesetzes. Deshalb solltest du eine Kündigung in der Pflegeausbildung nicht automatisch nach § 22 BBiG beurteilen.
Die möglichen Kündigungsfristen und Voraussetzungen können sich vom klassischen Berufsausbildungsverhältnis unterscheiden. Prüfe daher zuerst, welches Ausbildungsgesetz für deinen Vertrag gilt.
Endet die Ausbildung automatisch mit der Abschlussprüfung?
Deine Ausbildung kann auch ohne Kündigung enden. Wird die Abschlussprüfung vor dem ursprünglich vereinbarten Ausbildungsende erfolgreich bestanden, kann dein Ausbildungsverhältnis bereits mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses enden.
In diesem Fall brauchst du keine vierwöchige Kündigungsfrist. Für die Berechnung deines Ausbildungsendes musst du daher unterscheiden, ob du vorzeitig kündigst oder deine Ausbildung regulär durch die Prüfung abschließt.
Was passiert mit Urlaub und Ausbildungsvergütung nach der Kündigung?
Mit dem Ende deines Ausbildungsverhältnisses entstehen oft weitere praktische Fragen. Besonders Resturlaub, Ausbildungsvergütung und deine Unterlagen solltest du vor dem letzten Ausbildungstag klären, damit du deine Ausbildung oder deinen beruflichen Weg ohne unnötige offene Punkte abschließen kannst.
- Ausbildungsvergütung: Du hast grundsätzlich Anspruch auf die Vergütung, die dir bis zum tatsächlichen Ende deines Ausbildungsverhältnisses zusteht.
- Resturlaub: Noch offene Urlaubstage müssen bei der Beendigung berücksichtigt werden. Ob du sie vor dem letzten Ausbildungstag nehmen kannst oder eine andere Lösung erforderlich ist, hängt von deiner konkreten Situation ab.
- Ausbildungszeugnis: Nach dem Ende deiner Ausbildung kannst du ein Zeugnis über Art, Dauer und Ziel deiner Berufsausbildung verlangen.
- Ausbildungsnachweise und Unterlagen: Sichere dir alle Dokumente, die du für einen neuen Ausbildungsbetrieb, Bewerbungen oder den weiteren Verlauf deiner beruflichen Ausbildung benötigst.
Ob du keine Frist, vier Wochen oder eine fristlose Kündigung beachten musst, hängt von deiner konkreten Situation ab. Prüfe daher zuerst Probezeit und Kündigungsgrund und berechne anschließend deinen möglichen Beendigungstermin.
