
Kündigungsfrist berechnen arbeitgeber mit Rechner nach § 622 BGB
Una falsche Frist kann den geplanten Kündigungstermin verschieben und unnötige rechtliche Risiken auslösen. Mit dem Rechner kannst du deine Kündigungsfrist als Arbeitgeber berechnen, das frühestmögliche Vertragsende ermitteln und anschließend nachvollziehen, welche Regel für deinen Fall gilt.
Was Sie hier finden:
- Kündigungsfrist für Arbeitgeber berechnen
- Kündigungsfrist Arbeitgeber berechnen: So funktioniert der Rechner
- Kündigungsfristen für Arbeitgeber richtig bestimmen
- Gesetzliche Kündigungsfrist Arbeitgeber berechnen nach § 622 BGB
- Berechnung der Kündigungsfrist Arbeitgeber: Warum die Betriebszugehörigkeit entscheidend ist
- Kündigungsfrist durch Arbeitgeber berechnen: Wann beginnt die Frist?
- Kündigungsfristen Arbeitgeber berechnen: Was gilt in der Probezeit?
- Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag: Welche Kündigungsfrist musst du als Arbeitgeber berechnen?
- Kündigungsfrist für Arbeitgeber berechnen: Beispiele
- Besonderer Kündigungsschutz bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber
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Häufige Fragen unserer Leser
- Kann ich die Kündigungsfrist als Arbeitgeber kostenlos online berechnen?
- Welche Kündigungsfrist gilt bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber nach 20 Jahren?
- Kann ein Tarifvertrag kürzere Kündigungsfristen als § 622 BGB vorsehen?
- Was passiert, wenn die Kündigung einen Tag zu spät zugeht?
- Zählt die Betriebszugehörigkeit bis zum Kündigungstag oder bis zum Vertragsende?
- Rechtlicher Hinweis
Kündigungsfrist für Arbeitgeber berechnen
Arbeitgeber-Rechner 2026
Berechnen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB oder eine abweichende Frist aus Arbeits- oder Tarifvertrag. Der Rechner ermittelt das frühestmögliche Vertragsende oder den spätesten Zugang der Kündigung.
Kündigungsfrist Arbeitgeber berechnen: So funktioniert der Rechner
Für eine zuverlässige Berechnung brauchst du vor allem den Beschäftigungsbeginn und den Zugang der Kündigung. Daraus ermittelt der Rechner die relevante Betriebszugehörigkeit und prüft, welche Kündigungsfrist für deinen Fall anzuwenden ist.
- Berechnungsart auswählen: Entscheide zuerst, ob du das frühestmögliche Vertragsende oder den spätesten Kündigungszugang berechnen möchtest. So kannst du entweder vom Zugang der Kündigung ausgehen oder rückwärts von einem gewünschten Beendigungsdatum rechnen.
- Beginn des Arbeitsverhältnisses eintragen: Gib das Datum ein, an dem das Arbeitsverhältnis begonnen hat. Dieses Datum ist wichtig, damit der Rechner die Dauer der Betriebszugehörigkeit zum maßgeblichen Zeitpunkt bestimmen kann.
- Zugang der Kündigung angeben: Trage ein, wann die Kündigung dem Arbeitnehmer tatsächlich zugeht. Maßgeblich ist grundsätzlich der Zugang beim Empfänger, nicht das Datum auf dem Schreiben oder der Versandtag.
- Gesetzliche oder abweichende Frist auswählen: Nutze die gesetzliche Berechnung nach § 622 BGB oder gib eine abweichende Regel aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ein.
- Probezeit und Besonderheiten prüfen: Berücksichtige eine vereinbarte Probezeit sowie mögliche Besonderheiten wie Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung.
- Ergebnis berechnen: Du erhältst die Kündigungsfrist, das Vertragsende oder den spätesten Zugang sowie die angewandte gesetzliche oder vertragliche Grundlage.
Kündigungsfristen für Arbeitgeber richtig bestimmen
Prüfe die wichtigsten Kündigungsfristen für Arbeitgeber und finde die passende Berechnung abhängig von Betriebszugehörigkeit, Vertrag und Probezeit.

Kündigungsfrist Probezeit berechnen

Kündigungsfrist Arbeitsvertrag berechnen

Kündigungsfrist Betriebszugehörigkeit berechnen

Gesetzliche Kündigungsfrist berechnen
Gesetzliche Kündigungsfrist Arbeitgeber berechnen nach § 622 BGB
Wenn du die gesetzliche Kündigungsfrist als Arbeitgeber berechnen möchtest, richtet sich die Dauer vor allem nach der Betriebszugehörigkeit. Unter zwei Jahren gilt die Grundfrist. Ab zwei Jahren verlängert sich die Arbeitgeberfrist stufenweise nach § 622 Abs. 2 BGB.
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist Arbeitgeber |
|---|---|
| Unter 2 Jahren | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| Ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
| Ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
| Ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende |
| Ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende |
| Ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende |
| Ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende |
| Ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende |
Für die Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfrist beim Arbeitgeber ist entscheidend, welche Beschäftigungsdauer beim Zugang der Kündigung bereits erreicht wurde. Dadurch kann bereits ein einzelner Stichtag darüber entscheiden, ob beispielsweise zwei oder drei Monate zum Monatsende gelten.
Berechnung der Kündigungsfrist Arbeitgeber: Warum die Betriebszugehörigkeit entscheidend ist
Bei der Berechnung der Kündigungsfrist als Arbeitgeber spielt die Betriebszugehörigkeit eine zentrale Rolle. Je länger das Arbeitsverhältnis besteht, desto länger kann die gesetzliche Kündigungsfrist ausfallen. Maßgeblich ist dabei die Dauer der Beschäftigung zum Zeitpunkt, an dem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht.
Gib deshalb den Beschäftigungsbeginn korrekt ein. Der Rechner ordnet die Betriebszugehörigkeit automatisch der passenden Stufe aus § 622 Abs. 2 BGB zu und zeigt dir, welche Frist für die Arbeitgeberkündigung gilt.
Kündigungsfrist durch Arbeitgeber berechnen: Wann beginnt die Frist?
Wenn du die Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber berechnen möchtest, ist der Zugang der Kündigung entscheidend. Das Datum auf dem Kündigungsschreiben oder der Tag des Versands bestimmen den Fristbeginn nicht automatisch. Entscheidend ist grundsätzlich, wann die Kündigung dem Arbeitnehmer tatsächlich zugeht.
Zusätzlich muss die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung schriftlich erfolgen. § 623 BGB schließt die elektronische Form aus. Eine Kündigung ausschließlich per E-Mail oder anderer elektronischer Nachricht erfüllt diese gesetzliche Schriftform daher nicht.
Kündigungsfristen Arbeitgeber berechnen: Was gilt in der Probezeit?
Während einer vereinbarten Probezeit kannst du unter den Voraussetzungen des § 622 Abs. 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Diese besondere Regel gilt jedoch nur für eine vereinbarte Probezeit von höchstens sechs Monaten.
Anders als bei der Grundfrist muss das Arbeitsverhältnis dabei nicht zum 15. oder zum Monatsende enden. Der Ablauf der Zwei-Wochen-Frist kann deshalb grundsätzlich auf jeden Kalendertag fallen.
Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag: Welche Kündigungsfrist musst du als Arbeitgeber berechnen?
Bevor du die Arbeitgeber-Kündigungsfrist berechnest, solltest du prüfen, ob neben § 622 BGB eine vertragliche oder tarifliche Regelung gilt. Der gesetzliche Standard ist nicht in jedem Arbeitsverhältnis automatisch die einzige maßgebliche Grundlage. § 622 BGB erlaubt insbesondere tarifvertragliche Abweichungen.
- Gesetzliche Kündigungsfrist: Nutze die gesetzlichen Fristen aus § 622 BGB, wenn für dein Arbeitsverhältnis keine maßgebliche abweichende Regelung gilt.
- Arbeitsvertrag: Prüfe, ob eine konkrete Kündigungsfrist oder ein bestimmter Kündigungstermin vereinbart wurde. Eine Vertragsklausel sollte nicht ungeprüft als wirksam vorausgesetzt werden.
- Tarifvertrag: Besteht Tarifbindung oder verweist der Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag, können dort andere Kündigungsfristen oder Termine festgelegt sein.
- Unklare Regelung: Bei widersprüchlichen oder schwer verständlichen Klauseln solltest du nicht allein anhand einer automatischen Berechnung entscheiden, welcher Termin rechtlich maßgeblich ist.
Kündigungsfrist für Arbeitgeber berechnen: Beispiele
Mit konkreten Beispielen kannst du leichter nachvollziehen, wie sich Beschäftigungsdauer, Probezeit und Zugang auf das Ergebnis auswirken. Für die Kündigungsfrist für Arbeitgeber ist nicht nur die Länge des Zeitraums entscheidend, sondern auch der vorgeschriebene Kündigungstermin.
- Weniger als zwei Jahre Betriebszugehörigkeit: Geht die Kündigung zu, bevor das Arbeitsverhältnis zwei Jahre besteht, gilt grundsätzlich eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
- Acht Jahre Betriebszugehörigkeit: Hat das Arbeitsverhältnis beim Zugang bereits acht Jahre bestanden, beträgt die gesetzliche Arbeitgeberfrist drei Monate zum Ende eines Kalendermonats.
- Kündigung während der Probezeit: Geht die Kündigung während einer wirksam vereinbarten Probezeit innerhalb der ersten sechs Monate zu, kann die Zwei-Wochen-Frist gelten. Der Beendigungstag muss dann nicht auf den 15. oder das Monatsende fallen.
Besonderer Kündigungsschutz bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber
Eine korrekt berechnete Kündigungsfrist beantwortet nur die Frage, wann ein Arbeitsverhältnis frühestens enden kann. Sie sagt nicht automatisch, ob du die Kündigung in der konkreten Situation überhaupt aussprechen darfst. Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz.
- Schwangerschaft und Mutterschutz: Während der Schwangerschaft und in weiteren gesetzlich geschützten Zeiträumen nach § 17 MuSchG ist eine Kündigung grundsätzlich unzulässig, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
- Elternzeit: Ab dem gesetzlich bestimmten Beginn des Kündigungsschutzes darfst du das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit grundsätzlich nicht kündigen. § 18 BEEG regelt hierfür besondere Schutzzeiträume und Ausnahmen.
- Schwerbehinderung: Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern können zusätzliche Voraussetzungen gelten. Insbesondere kann vor einer Arbeitgeberkündigung die Zustimmung des zuständigen Integrationsamts erforderlich sein.
- Weitere Kündigungsschutzregeln: Neben Sonderregelungen können auch allgemeine Anforderungen des Kündigungsschutzrechts, betriebliche Beteiligungsrechte oder andere gesetzliche Vorgaben relevant sein.
Häufige Fragen unserer Leser
Rechtlicher Hinweis
Der Rechner unterstützt dich bei der Berechnung typischer Kündigungsfristen und Kündigungstermine. Er prüft nicht die vollständige rechtliche Wirksamkeit einer Kündigung. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Sonderkündigungsschutz und weitere Umstände können das Ergebnis beeinflussen. Bei einem konkreten Streitfall solltest du eine individuelle rechtliche Prüfung einholen.
