
Kündigungstermin berechnen und gesetzliche Kündigungsfrist nach Datum prüfen
Una falsche Datumsangabe kann dazu führen, dass sich Ihr Arbeitsverhältnis länger als geplant fortsetzt. Mit dem Rechner können Sie Ihren Kündigungstermin berechnen, das maßgebliche Fristende prüfen und anschließend nachvollziehen, wie sich das Ergebnis zusammensetzt.
Was Sie hier finden:
- Kündigungstermin berechnen
- So berechnen Sie Ihren Kündigungstermin mit dem Rechner
- Kündigungstermine nach Fristregel berechnen
- Gesetzliche Kündigungsfrist: Termin berechnen
- Gesetzliche Kündigungsfrist: Berechnung des Datums
- Wie berechnet man die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin?
- 4 Wochen Kündigungsfrist: 28 Tage oder ein Monat?
- Wann muss ich kündigen, um zu einem bestimmten Termin aufzuhören?
- Welche Kündigungstermine gibt es?
- Zugang der Kündigung: Welches Datum zählt?
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Häufig gestellte Fragen unserer Leser
- Gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer dieselbe Kündigungsfrist?
- Kann ein Tarifvertrag die gesetzliche Kündigungsfrist verändern?
- Was passiert, wenn die Kündigung zu spät zugeht?
- Muss die Kündigung vor Ablauf der Probezeit zugehen?
- Kann ich meinen Kündigungstermin trotz Resturlaub früher legen?
Kündigungstermin berechnen
Kündigungstermin-Rechner
Berechnen Sie, wann Ihr Arbeitsverhältnis frühestmöglich endet – oder bis wann Ihre Kündigung für einen gewünschten Beendigungstermin spätestens zugehen muss.
So berechnen Sie Ihren Kündigungstermin mit dem Rechner
Für die Berechnung benötigen Sie nur drei Angaben: den Zugang der Kündigung, die Dauer Ihrer Kündigungsfrist und die Regel, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis enden darf. Daraus ermittelt der Rechner den passenden Beendigungstermin.
- Zugang der Kündigung eingeben: Tragen Sie den Tag ein, an dem die Kündigung tatsächlich beim Empfänger zugeht. Entscheidend ist nicht das Datum, an dem das Schreiben erstellt oder versendet wurde.
- Kündigungsfrist auswählen: Geben Sie die vereinbarte Frist als Anzahl von Tagen, Wochen oder Monaten ein. Der Kündigungsfrist-Rechner berücksichtigt diese Einheit bei der Berechnung des Fristendes.
- Möglichen Beendigungstermin wählen: Wählen Sie die Regel aus Ihrem Arbeitsvertrag, etwa taggenau, zum 15., zum Monatsende, zum Quartalsende oder zu einem anderen zulässigen Termin.
- Kündigungstermin berechnen: Starten Sie die Berechnung. Der Rechner bestimmt zuerst das rechnerische Fristende und anschließend den frühestmöglichen Kündigungstermin.
- Ergebnis prüfen: Auf der Ergebnisseite sehen Sie Fristende, Beendigungstermin und den spätesten Zugang, der für diesen Termin noch ausreichen würde.
Kündigungstermine nach Fristregel berechnen
Je nach vertraglicher Regelung gelten unterschiedliche Beendigungstermine. Hier finden Sie die passenden Rechner für typische Kündigungsfristen.
Gesetzliche Kündigungsfrist: Termin berechnen
Die gesetzliche Kündigungsfrist legt fest, wie lange die Frist dauert. Damit steht aber noch nicht automatisch fest, an welchem Datum die Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich möglich ist. Dafür muss zusätzlich die zulässige Terminregel berücksichtigt werden.
Wenn Sie Ihre gesetzliche Frist noch nicht kennen, können Sie zuerst die gesetzliche Kündigungsfrist berechnen und den ermittelten Zeitraum anschließend hier verwenden, um den genauen Kündigungstermin zu bestimmen.
Gesetzliche Kündigungsfrist: Berechnung des Datums
Bei der Berechnung zählt nicht nur die Länge der Kündigungsfrist. Entscheidend ist auch, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis laut Vertrag oder gesetzlicher Regelung beendet werden darf. Deshalb werden Fristende und tatsächlicher Beendigungstermin getrennt betrachtet.
| Angabe | Beispiel | Bedeutung |
|---|---|---|
| Zugang der Kündigung | 13. August | Datum, das die Fristberechnung auslöst |
| Kündigungsfrist | 4 Wochen | Entspricht 28 Kalendertagen |
| Rechnerisches Fristende | 10. September | Die angegebene Frist ist erreicht |
| Terminregel | Zum 15. oder Monatsende | Das Arbeitsverhältnis darf nur zu diesen Terminen enden |
| Beendigungstermin | 15. September | Frühestmöglicher zulässiger Termin |
Wie berechnet man die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin?
Die Kündigungsfrist beschreibt den Zeitraum, der zwischen dem Zugang der Kündigung und einer möglichen Vertragsbeendigung liegen muss. Der Kündigungstermin bezeichnet dagegen das konkrete Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet.
Geht eine Kündigung beispielsweise am 13. August zu und beträgt die Frist vier Wochen, liegt das rechnerische Fristende am 10. September. Ist eine Beendigung nur zum 15. oder Monatsende möglich, ergibt sich als nächster zulässiger Termin der 15. September.
4 Wochen Kündigungsfrist: 28 Tage oder ein Monat?
Vier Wochen entsprechen 28 Kalendertagen und sind nicht automatisch mit einem Monat gleichzusetzen. Eine Frist von vier Wochen wird daher anders berechnet als eine ausdrücklich in Monaten vereinbarte Kündigungsfrist.
Das kann das Ergebnis verändern. Eine Monatsfrist orientiert sich am Kalenderdatum des jeweiligen Monats, während bei vier Wochen stets 28 Tage zugrunde gelegt werden. Deshalb sollte die im Arbeitsvertrag verwendete Einheit exakt übernommen werden.
Wann muss ich kündigen, um zu einem bestimmten Termin aufzuhören?
Wer zu einem bestimmten Datum aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden möchte, sollte nicht nur rückwärts zählen. Neben der Dauer der Kündigungsfrist muss geprüft werden, ob der gewünschte Tag überhaupt als zulässiger Beendigungstermin vorgesehen ist.
- Gewünschtes Vertragsende festlegen: Bestimmen Sie zuerst das Datum, zu dem Ihr Arbeitsverhältnis enden soll. Bei vertraglichen Terminregeln kann dieser Wunschtermin eingeschränkt sein.
- Kündigungsfrist prüfen: Ermitteln Sie, wie viele Tage, Wochen oder Monate zwischen dem Zugang der Kündigung und dem möglichen Vertragsende liegen müssen.
- Terminregel berücksichtigen: Prüfen Sie, ob eine Kündigung taggenau, zum 15., zum Monatsende, zum Quartalsende oder nur zu einem anderen festen Termin möglich ist.
- Spätesten Zugang berechnen: Rechnen Sie vom zulässigen Beendigungstermin zurück. So erhalten Sie das Datum, an dem die Kündigung spätestens beim Empfänger angekommen sein muss.
- Zeitreserve einplanen: Beim Versand per Post sollte zusätzlicher Spielraum berücksichtigt werden. Maßgeblich ist der tatsächliche Zugang der Kündigung und nicht allein das Versanddatum.
Welche Kündigungstermine gibt es?
Welcher Kündigungstermin zulässig ist, hängt von der jeweils geltenden Regelung ab. Neben taggenauen Fristen kommen in Arbeitsverträgen beispielsweise Termine zum 15., zum Monatsende oder zu bestimmten Abschnitten des Kalenderjahres vor.
| Terminregel | Bedeutung |
|---|---|
| Taggenau | Das Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich an jedem zulässigen Tag enden |
| Zum 15. | Beendigung jeweils zum 15. eines Monats |
| Zum 15. oder Monatsende | Beendigung am 15. oder am letzten Kalendertag des Monats |
| Zum Monatsende | Beendigung ausschließlich am letzten Kalendertag eines Monats |
| Zum Quartalsende | Beendigung am 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. |
| Zum Halbjahresende | Beendigung Ende Juni oder Ende Dezember |
| Zum Jahresende | Beendigung am 31. Dezember |
Zugang der Kündigung: Welches Datum zählt?
Für die Fristberechnung ist grundsätzlich der Zugang der Kündigung beim Empfänger entscheidend. Das Datum auf dem Kündigungsschreiben oder der Tag, an dem es zur Post gegeben wurde, muss damit nicht übereinstimmen.
Der Rechner verwendet deshalb das von Ihnen angegebene Zugangsdatum. Bei postalischem Versand sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, damit die Kündigung nicht erst nach dem erforderlichen Stichtag eintrifft und sich der mögliche Beendigungstermin verschiebt.
Häufig gestellte Fragen unserer Leser
Rechtlicher Hinweis: Der Rechner dient der allgemeinen Orientierung und berücksichtigt die von Ihnen eingegebenen Fristen und Terminregeln. Individuelle Arbeitsverträge, Tarifverträge, Sondervereinbarungen oder besondere rechtliche Umstände können zu abweichenden Ergebnissen führen. Bei rechtlich wichtigen Fristen sollte die maßgebliche Regelung zusätzlich geprüft oder fachlicher Rat eingeholt werden.


