Kündigungsfrist Schwangerschaft: Welche Frist gilt für Arbeitnehmerin und Arbeitgeber?

Eine Kündigung in der Schwangerschaft sorgt schnell für Unsicherheit: Darf dein Arbeitgeber überhaupt kündigen, welche Frist gilt für dich selbst und wann wird die normale Kündigungsfrist wieder wichtig? Entscheidend ist, wer kündigt und ob der besondere Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG greift.

Was Sie hier finden:

Welche Kündigungsfrist gilt in der Schwangerschaft?

Welche Kündigungsfrist bei einer Schwangerschaft gilt, hängt zuerst davon ab, wer das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Kündigst du selbst, prüfst du deine normale Kündigungsfrist. Möchte dein Arbeitgeber kündigen, steht zunächst der besondere Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG im Mittelpunkt.

SituationWelche Regel gilt?Grundlage
Du kündigst während der Schwangerschaft selbstNormale Kündigungsfrist prüfenArbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzliche Frist
Dein Arbeitgeber möchte während der Schwangerschaft kündigenGrundsätzlich Kündigungsverbot§ 17 MuSchG
Arbeitgeberkündigung ist ausnahmsweise zulässigKündigungsfrist zusätzlich prüfen§ 17 Abs. 2 MuSchG und geltende Kündigungsregel
Besonderer Kündigungsschutz ist beendetNormale Kündigungsfrist kann wieder maßgeblich seinArbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz

Welche Kündigungsfrist gilt, wenn du während der Schwangerschaft selbst kündigst?

Du darfst dein Arbeitsverhältnis auch während der Schwangerschaft selbst kündigen. Für deine Eigenkündigung prüfst du zunächst den Arbeitsvertrag und einen möglichen Tarifvertrag. Fehlt dort eine abweichende Regelung, kann die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB maßgeblich sein.

Deine Schwangerschaft verkürzt oder verlängert diese Kündigungsfrist für Arbeitnehmer grundsätzlich nicht automatisch. Entscheidend sind die für dein Arbeitsverhältnis geltenden Regeln und der gewünschte Kündigungstermin.

Berechne deinen möglichen Kündigungstermin anhand der für dein Arbeitsverhältnis geltenden Frist.

Darf dein Arbeitgeber dir während der Schwangerschaft kündigen?

Grundsätzlich nein. Während deiner Schwangerschaft besteht nach § 17 MuSchG ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung durch deinen Arbeitgeber ist deshalb während des gesetzlich geschützten Zeitraums grundsätzlich unzulässig, sofern die Voraussetzungen des Mutterschutzgesetzes erfüllt sind.

Eine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag gibt deinem Arbeitgeber kein automatisches Recht, dir während der Schwangerschaft zu kündigen. Erst wenn eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme greift, kann die Kündigungsfrist zusätzlich relevant werden.

Wann beginnt und endet der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft?

Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit deiner Schwangerschaft und schützt dich auch über die Entbindung hinaus. Wie lange er gilt, hängt davon ab, ob eine Geburt oder eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche vorliegt und ob anschließend Elternzeit genommen wird.

SituationDauer des besonderen Kündigungsschutzes
SchwangerschaftAb Beginn der Schwangerschaft
Nach der EntbindungBis zum Ende der Schutzfrist, mindestens jedoch vier Monate nach der Entbindung
Fehlgeburt nach der 12. SchwangerschaftswocheBis vier Monate nach der Fehlgeburt
Anschließende ElternzeitZusätzlicher Kündigungsschutz nach § 18 BEEG möglich

Was gilt, wenn dein Arbeitgeber noch nichts von der Schwangerschaft wusste?

Wusste dein Arbeitgeber bei Zugang der Kündigung noch nichts von deiner Schwangerschaft, kann der besondere Kündigungsschutz trotzdem greifen. Du hast grundsätzlich zwei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren.

Hast du diese Frist aus einem Grund versäumt, den du nicht zu vertreten hast, bleibt eine spätere Mitteilung möglich. Du musst die Information dann unverzüglich nachholen. Das gilt auch, wenn du selbst bei Erhalt der Kündigung noch nichts von deiner Schwangerschaft wusstest.

Wann darf der Arbeitgeber trotz Schwangerschaft ausnahmsweise kündigen?

Der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft ist stark, aber nicht ausnahmslos. § 17 Abs. 2 MuSchG erlaubt eine Kündigung nur in besonderen Fällen. Dabei reicht es nicht aus, dass dein Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nennt; zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

  1. Besonderer Ausnahmefall: Der Kündigungsgrund darf nicht mit deiner Schwangerschaft, einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder der geschützten Zeit nach der Entbindung zusammenhängen.
  2. Behördliche Zulässigkeit: Die zuständige Arbeitsschutzbehörde oder die dafür bestimmte Landesbehörde muss die Kündigung in diesem besonderen Fall ausdrücklich für zulässig erklären.
  3. Schriftliche Kündigung: Wird die Kündigung ausnahmsweise zugelassen, muss sie schriftlich erfolgen. Außerdem muss dein Arbeitgeber den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben angeben.

Wann kannst du die Kündigungsfrist des Arbeitgebers bei Schwangerschaft berechnen?

Die Kündigungsfrist deines Arbeitgebers solltest du erst berechnen, wenn geklärt ist, dass eine Kündigung rechtlich überhaupt möglich ist. Während des besonderen Kündigungsschutzes verhindert § 17 MuSchG grundsätzlich eine gewöhnliche Arbeitgeberkündigung.

Relevant wird die Kündigungsfrist beispielsweise nach dem Ende des Schutzzeitraums oder bei einer behördlich zugelassenen Ausnahme. Dann können Betriebszugehörigkeit, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und die gesetzlichen Kündigungsfristen für die Berechnung des Beendigungstermins entscheidend sein.

Berechne die maßgebliche Kündigungsfrist und den möglichen Beendigungstermin für dein Arbeitsverhältnis.

Welche Kündigungsfrist gilt nach der Schwangerschaft?

Nach dem Ende des besonderen Kündigungsschutzes aus dem Mutterschutzgesetz kann für eine spätere Kündigung wieder die normale gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Kündigungsfrist maßgeblich sein. Das Ende der Schwangerschaft allein bedeutet jedoch nicht automatisch, dass dein besonderer Schutz sofort entfällt.

Nimmst du anschließend Elternzeit, kann sich ein neuer besonderer Kündigungsschutz nach § 18 BEEG anschließen. Während dieser Elternzeit darf dein Arbeitgeber grundsätzlich ebenfalls nicht kündigen; auch dort bestehen nur gesetzlich vorgesehene Ausnahmen.

Gilt der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?

Ja. Hast du einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit vereinbarter Probezeit, gilt das Mutterschutzgesetz auch während dieser Probezeit. Dein Arbeitgeber kann den besonderen Kündigungsschutz daher nicht allein mit der sonst kürzeren Kündigungsfrist in der Probezeit umgehen.

Die Probezeit selbst verlängert sich durch den Mutterschutz nicht. Bei einem von Anfang an befristeten Probearbeitsverhältnis musst du außerdem unterscheiden: Läuft die vereinbarte Befristung aus, handelt es sich nicht um eine Kündigung durch den Arbeitgeber.

Was passiert mit einem befristeten Arbeitsvertrag bei einer Schwangerschaft?

Eine Schwangerschaft verlängert einen befristeten Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht automatisch. Erreicht dein Vertrag das von Anfang an vereinbarte Ende, kann das Arbeitsverhältnis trotz Schwangerschaft auslaufen. Der besondere Kündigungsschutz verhindert eine Kündigung, hebt eine wirksame Befristung jedoch nicht auf.

Das ist wichtig, weil Vertragsablauf und Kündigung rechtlich unterschiedliche Vorgänge sind. Möchte dein Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis dagegen vorzeitig durch eine Kündigung beenden, musst du zusätzlich prüfen, ob eine ordentliche Kündigung überhaupt vereinbart wurde und ob § 17 MuSchG sie zulässt.

Was solltest du tun, wenn du trotz Schwangerschaft eine Kündigung erhältst?

Erhältst du während der Schwangerschaft eine Kündigung, solltest du die relevanten Termine und Unterlagen sofort sichern. Neben dem besonderen Kündigungsschutz können kurze gesetzliche Fristen laufen. Besonders wichtig sind der Zugang des Schreibens, die Information des Arbeitgebers und eine mögliche Klage beim Arbeitsgericht.

  1. Zugang der Kündigung dokumentieren: Notiere den Tag, an dem dir das Kündigungsschreiben tatsächlich zugegangen ist. Dieses Datum kann für mehrere weitere Fristen entscheidend sein.
  2. Schwangerschaft rechtzeitig mitteilen: Kennt dein Arbeitgeber deine Schwangerschaft noch nicht, informiere ihn möglichst schnell. Für die nachträgliche Mitteilung sieht § 17 MuSchG grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung vor.
  3. Unterlagen vollständig sichern: Bewahre das Kündigungsschreiben, Nachweise über deine Schwangerschaft sowie E-Mails, Briefe und andere relevante Kommunikation mit deinem Arbeitgeber auf.
  4. Behördliche Zulässigkeit überprüfen: Beruft sich dein Arbeitgeber auf einen Ausnahmefall, prüfe, ob die zuständige Behörde die Kündigung tatsächlich für zulässig erklärt hat.
  5. Drei-Wochen-Frist beachten: Möchtest du die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen lassen, gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Bei Kündigungen, die einer behördlichen Zustimmung bedürfen, enthält § 4 KSchG eine besondere Regel für den Fristbeginn.

Häufige Fragen unserer Leser

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Schwangere?

Nein, allein die Schwangerschaft begründet kein allgemeines Sonderkündigungsrecht für deine Eigenkündigung. Möchtest du selbst kündigen, gelten grundsätzlich die vertragliche, tarifliche oder gesetzliche Kündigungsfrist und die für dein Arbeitsverhältnis vorgesehenen Kündigungstermine.

Gilt der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft auch bei einem Minijob?

Ja. Auch bei einem Minijob gilt der besondere Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dein Arbeitgeber darf dich deshalb nicht allein wegen der geringfügigen Beschäftigung während der Schwangerschaft mit der normalen Kündigungsfrist kündigen.

Kannst du während des Mutterschutzes selbst kündigen?

Ja. Du kannst dein Arbeitsverhältnis auch während der Mutterschutzfrist selbst beenden. Für deine Kündigung gelten grundsätzlich die maßgeblichen Regelungen aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz; der besondere Mutterschutz hindert dich nicht an einer eigenen Kündigung.

Musst du deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft sofort mitteilen?

Du bist nicht generell verpflichtet, deine Schwangerschaft unmittelbar nach Kenntnis mitzuteilen. Für den Kündigungsschutz kann der Zeitpunkt aber entscheidend werden: Erhältst du eine Kündigung, obwohl dein Arbeitgeber nichts von der Schwangerschaft wusste, gelten besondere Mitteilungsfristen nach § 17 MuSchG.

Gilt der Kündigungsschutz auch bei einer Fehlgeburt vor der 13. Schwangerschaftswoche?

Der besondere viermonatige Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt gilt nach § 17 MuSchG erst bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Bei einer früheren Fehlgeburt greift diese spezielle nachwirkende Schutzregel daher nicht.

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