Kündigungsfrist Arbeitsvertrag berechnen: Frist und Vertragsende ermitteln

Ein falscher Kündigungstermin kann dazu führen, dass dein Arbeitsverhältnis länger läuft als geplant. Nutze zuerst den Rechner, um Kündigungsfrist, Zugang und Vertragsende zu prüfen. Danach erfährst du, welche gesetzlichen und vertraglichen Regeln für deine Berechnung wichtig sind.

Was Sie hier finden:

Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag berechnen

Arbeitsvertrag · Kündigungsfrist

Berechnen Sie die Kündigungsfrist für Ihren Arbeitsvertrag – gesetzlich nach § 622 BGB oder anhand einer eigenen bzw. tariflichen Frist. Sie können sowohl das frühestmögliche Vertragsende als auch den spätesten Zugang der Kündigung ermitteln.

1. Was möchten Sie berechnen?
2. Was gilt laut Arbeitsvertrag?
Welche Kündigungsregel gilt?
3. Angaben zur Kündigung
Wichtig für Betriebszugehörigkeit und gesetzliche Arbeitgeberfristen.
Maßgeblich ist grundsätzlich der Zugang beim Empfänger, nicht das Absendedatum.
Die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist gilt nur während einer vereinbarten Probezeit, längstens sechs Monate.

Hinweis: Der Rechner bildet gesetzliche Standardfälle nach § 622 BGB sowie von Ihnen eingegebene Vertrags- oder Tariffristen ab. Sonderkündigungsschutz, außerordentliche Kündigungen und die rechtliche Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln werden nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.

So nutzen Sie den Rechner zur Berechnung der Kündigungsfrist

Für eine zuverlässige Berechnung der Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag musst du angeben, welche Regelung gilt, wer kündigt, wann dein Arbeitsverhältnis begonnen hat und an welchem Tag die Kündigung zugeht. Diese Angaben bestimmen Kündigungstermin, Fristablauf und Vertragsende.

  1. Berechnungsrichtung wählen: Wähle, ob du das frühestmögliche Vertragsende berechnen möchtest oder wissen willst, bis zu welchem Tag die Kündigung spätestens zugehen muss.
  2. Arbeitsvertrag auswählen: Gib an, ob dein Arbeitsvertrag unbefristet oder befristet ist. Dadurch kann der Rechner relevante Besonderheiten bei der Kündigungsfrist berücksichtigen.
  3. Kündigungsregel angeben: Wähle zwischen gesetzlicher Kündigungsfrist, eigener vertraglicher Frist oder Tarifvertrag. Bei einer individuellen Regel trägst du die Angaben aus deinem Arbeitsvertrag ein.
  4. Angaben zum Arbeitsverhältnis eintragen: Erfasse, wer die Kündigung ausspricht, den Arbeitsbeginn und den Zugang der Kündigung beim Empfänger.
  5. Probezeit berücksichtigen: Gib an, ob du dich noch in einer vereinbarten Probezeit befindest. In diesem Zeitraum kann eine kürzere gesetzliche Frist gelten.
  6. Ergebnis prüfen: Du erhältst die maßgebliche Kündigungsfrist, den rechnerischen Fristablauf und das zulässige Vertragsende übersichtlich angezeigt.

Kündigungsfristen nach Art und Inhalt des Arbeitsvertrags

Je nach Vertragsart und vereinbarten Bedingungen gelten unterschiedliche Kündigungsregeln. Wähle die passende Situation für deine weitere Berechnung aus.

Gesetzliche Kündigungsfrist Arbeitsvertrag berechnen

Willst du die gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag berechnen, richtet sich die Berechnung in vielen Standardfällen nach § 622 BGB. Entscheidend ist, ob du selbst kündigst oder dein Arbeitgeber kündigt. Bei Arbeitgeberkündigungen spielt zusätzlich deine Betriebszugehörigkeit eine wichtige Rolle.

SituationGesetzliche Kündigungsfrist
Arbeitnehmer/in4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Arbeitgeber unter 2 Jahren4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende
Ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende
Ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende
Ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende
Ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende
Ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende
Ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende
Probezeit2 Wochen

Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer bleibt die gesetzliche Grundfrist grundsätzlich bei vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit stufenweise.

Während einer vereinbarten Probezeit kann eine Frist von zwei Wochen gelten. Prüfe trotzdem immer deinen Arbeitsvertrag und einen möglichen Tarifvertrag, da dort abweichende Regelungen festgelegt sein können.

Berechnung der Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer

Kündigst du selbst, gilt nach § 622 Abs. 1 BGB grundsätzlich eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Eine längere Betriebszugehörigkeit verlängert diese gesetzliche Grundfrist für Arbeitnehmer nicht automatisch.

Beachte dabei: Vier Wochen entsprechen 28 Tagen und nicht einem Kalendermonat. Zusätzlich können dein Arbeitsvertrag oder ein anwendbarer Tarifvertrag andere Regelungen enthalten, die du bei der Berechnung deiner Kündigungsfrist berücksichtigen musst.

Berechnung der Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag für Arbeitgeber

Kündigt dein Arbeitgeber, hängt die gesetzliche Frist nach § 622 Abs. 2 BGB von deiner Betriebszugehörigkeit ab. Je länger dein Arbeitsverhältnis besteht, desto länger kann die Kündigungsfrist werden. Für die Berechnung zählt deshalb dein Eintrittsdatum besonders.

  • Unter zwei Jahren: Es gilt grundsätzlich eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
  • Ab zwei Jahren: Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.
  • Ab fünf Jahren: Die gesetzliche Frist erhöht sich auf zwei Monate zum Monatsende.
  • Bei längerer Betriebszugehörigkeit: Die Frist steigt stufenweise weiter an und erreicht ab 20 Jahren sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag: gesetzliche oder eigene Frist?

Für deine Kündigungsfrist ist entscheidend, welche Regelung tatsächlich auf dein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist. Dein Vertrag kann auf die gesetzliche Frist verweisen, eine eigene Regel enthalten oder einen Tarifvertrag einbeziehen. Deshalb solltest du die entsprechende Klausel vor der Berechnung genau prüfen.

RegelungBedeutung für deine Berechnung
Gesetzliche KündigungsfristDu berechnest die Frist nach § 622 BGB
Eigene KündigungsfristDu berücksichtigst die im Arbeitsvertrag genannte Dauer und den zulässigen Beendigungstermin
TarifvertragTarifliche Kündigungsfristen können von § 622 BGB abweichen
Keine eindeutige AngabeDie gesetzliche Regel kann dir als erste Orientierung dienen
Tarifverträge dürfen von den gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 Abs. 1 bis 3 BGB abweichende Regelungen enthalten. Bei individuellen Vertragsklauseln solltest du außerdem beachten, dass ihre rechtliche Wirksamkeit nicht allein durch eine rechnerische Prüfung festgestellt werden kann.

Wie berechnet man die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag?

Für die Berechnung brauchst du zuerst den Zugang der Kündigung, danach die anzuwendende Frist und anschließend den zulässigen Beendigungstermin. Bei einem fristauslösenden Ereignis wird der Tag des Ereignisses grundsätzlich nicht in die Frist eingerechnet.

Steht beispielsweise zum Monatsende oder zum Quartalsende im Arbeitsvertrag, reicht es nicht, einfach Wochen oder Monate zu addieren. Nach dem rechnerischen Fristablauf musst du zusätzlich den nächsten zulässigen Kündigungstermin bestimmen.

Wann endet der Arbeitsvertrag nach einer Kündigung?

Dein Arbeitsvertrag endet nicht immer an dem Tag, an dem die reine Zeitspanne der Kündigungsfrist abläuft. Entscheidend ist auch, ob die Kündigung nur zum 15., zum Monatsende oder zu einem anderen vertraglich festgelegten Termin möglich ist.

Läuft deine Frist beispielsweise einige Tage nach dem 15. ab und ist eine Beendigung nur zum 15. oder Monatsende zulässig, verschiebt sich das Vertragsende auf den nächsten erlaubten Termin. Für Wochen- und Monatsfristen gelten die Berechnungsregeln der §§ 187 und 188 BGB.

Wann kann eine längere Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag gelten?

Eine längere Kündigungsfrist kann sich aus deiner Betriebszugehörigkeit, einer Regelung im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergeben. Kündigt dein Arbeitgeber, sieht § 622 Abs. 2 BGB bereits gesetzlich längere Fristen vor, sobald bestimmte Beschäftigungszeiten erreicht sind.

Auch vertragliche und tarifliche Regelungen können für deine Berechnung relevant sein. Ob eine einzelne Klausel rechtlich wirksam und korrekt auszulegen ist, lässt sich jedoch nicht allein anhand der angegebenen Dauer berechnen.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

Hast du mit deinem Arbeitgeber eine Probezeit vereinbart, kann während dieser Zeit eine Kündigungsfrist von zwei Wochen gelten. Nach § 622 Abs. 3 BGB gilt diese besondere Regel höchstens während einer Probezeit von sechs Monaten.

Anders als bei der gesetzlichen Grundfrist musst du dabei nicht automatisch bis zum 15. oder Monatsende warten. Prüfe trotzdem deine Vertragsangaben, bevor du den Kündigungstermin festlegst.

Was gilt bei einem befristeten Arbeitsvertrag?

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag solltest du zuerst prüfen, ob eine ordentliche Kündigung vor dem vereinbarten Vertragsende überhaupt vorgesehen ist. Nach § 15 TzBfG ist sie grundsätzlich nur möglich, wenn sie im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag vereinbart wurde.

Fehlt eine solche Regelung, endet das befristete Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit dem vereinbarten Befristungsende. Deshalb solltest du diese Angabe prüfen, bevor du eine Kündigungsfrist für einen befristeten Vertrag berechnest.

Häufige Fragen unserer Leser

Welches Datum zählt für den Zugang einer Kündigung?

Für die Berechnung der Kündigungsfrist zählt grundsätzlich der Zeitpunkt, an dem die Kündigung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass er unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann. Das Datum auf dem Kündigungsschreiben oder der Versandtag allein entscheidet daher nicht über den Fristbeginn.

Kann die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer länger sein als für Arbeitgeber?

Eine einzelvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist für Arbeitnehmer darf nach § 622 BGB nicht länger sein als die Frist, die für den Arbeitgeber gilt. Enthält dein Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel, solltest du sie bei der Berechnung der Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag genau prüfen.

Was passiert, wenn der letzte Kündigungstag auf ein Wochenende fällt?

Beim Zugang einer Kündigung solltest du dich nicht darauf verlassen, dass ein Samstag, Sonntag oder Feiertag automatisch wie ein Werktag behandelt wird. Besonders beim Einwurf in einen Briefkasten kann entscheidend sein, wann gewöhnlich mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Plane deshalb ausreichend Zeit ein.

Muss eine Kündigung des Arbeitsvertrags schriftlich erfolgen?

Ja. Für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verlangt § 623 BGB grundsätzlich die Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine Kündigung per E-Mail, Messenger oder rein digitaler Signatur reicht deshalb grundsätzlich nicht aus, auch wenn die Kündigungsfrist rechnerisch korrekt eingehalten wurde.

Was bedeutet zum Monatsende bei der Kündigungsfrist?

Zum Monatsende bedeutet, dass dein Arbeitsverhältnis nur am letzten Kalendertag eines Monats beendet werden kann. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag musst du daher zuerst den Fristablauf bestimmen und anschließend prüfen, welches Monatsende als zulässiger Kündigungstermin erreicht wird.

Rechtlicher Hinweis

Der Rechner hilft dir dabei, Kündigungsfristen und mögliche Beendigungstermine anhand deiner Angaben zu ermitteln. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und prüft insbesondere nicht die Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln oder besondere Kündigungsschutzregelungen.

Bei Tarifverträgen, Sonderkündigungsschutz, außerordentlichen Kündigungen oder unklaren Vertragsformulierungen kann eine individuelle rechtliche Prüfung erforderlich sein.

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