2 wochen kündigungsfrist berechnen und Vertragsende richtig bestimmen

Eine falsch berechnete Kündigungsfrist kann dazu führen, dass Ihr Arbeitsverhältnis später endet als geplant. Nutzen Sie zuerst den Rechner für das genaue Datum. Danach erfahren Sie, wie die 2-Wochen-Frist funktioniert und welche Besonderheiten Sie beachten müssen.

Was Sie hier finden:

2 Wochen Kündigungsfrist berechnen

Gesetzliche Grundlagen & Dauer

Berechnen Sie schnell und einfach, wann Ihr Arbeitsverhältnis bei einer Kündigungsfrist von 2 Wochen endet – oder bis wann Ihre Kündigung spätestens zugehen muss.

Für wen? Für Arbeitnehmer und Standardfälle mit 2 Wochen Kündigungsfrist.
Wichtig: Bei Probezeit gilt meist § 622 Abs. 3 BGB. Bei Vertrags-/Tarifregeln ist dies eine Rechenhilfe.
Wählen Sie, ob Sie das Ende des Arbeitsverhältnisses oder den spätesten Zugang Ihrer Kündigung berechnen möchten.
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.
Gemeint ist der Tag, an dem die Kündigung der anderen Partei tatsächlich zugeht.

Diese Berechnung dient zur Orientierung. Sonderfälle – etwa Berufsausbildung, abweichende Tarifverträge, besondere Vertragsklauseln oder befristete Arbeitsverhältnisse – werden nicht vollständig geprüft.

So benutzen Sie den Rechner für eine 2-Wochen-Kündigungsfrist

Mit dem Rechner können Sie entweder vom Zugang Ihrer Kündigung aus das Ende des Arbeitsverhältnisses bestimmen oder rückwärts berechnen, wann die Kündigung spätestens zugehen muss. So lässt sich die Kündigungsfrist bei 2 Wochen schnell und nachvollziehbar berechnen.

  1. Berechnungsart wählen: Wählen Sie Vertragsende berechnen, wenn das Zugangsdatum bereits feststeht. Mit Spätesten Zugang berechnen ermitteln Sie dagegen, bis wann die Kündigung für ein gewünschtes Vertragsende eingehen muss.
  2. Grund der 2-Wochen-Frist angeben: Geben Sie an, ob die Frist wegen einer vereinbarten Probezeit oder aufgrund einer Regelung im Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag gilt.
  3. Datum eintragen: Tragen Sie je nach Auswahl den Zugang der Kündigung oder das gewünschte Ende des Arbeitsverhältnisses ein.
  4. Probezeit optional prüfen: Mit Eintrittsdatum und vereinbarter Dauer können Sie zusätzlich prüfen, ob der Zugang noch innerhalb der Probezeit liegt.
  5. Ergebnis kontrollieren: Der Rechner zeigt Fristbeginn, 14 Kalendertage, Fristende, spätesten Zugang und das berechnete Ende des Arbeitsverhältnisses übersichtlich an.

2 Wochen Kündigungsfrist: Wie berechnen?

Eine Kündigungsfrist von 2 Wochen entspricht 14 Kalendertagen. Für die Fristberechnung zählt der Zugangstag der Kündigung nicht als erster Tag. Nach §§ 187 und 188 BGB beginnt die Frist grundsätzlich am folgenden Kalendertag und endet nach Ablauf der zwei Wochen.

Gilt tatsächlich eine reine 2-Wochen-Kündigungsfrist, müssen Sie weder auf den 15. des Monats noch auf das Monatsende warten. Entscheidend sind Zugang und Fristbeginn.

Berechnung Kündigungsfrist 2 Wochen: Beispiel

An Beispielen lässt sich die Berechnung besonders leicht nachvollziehen. Entscheidend ist immer der Zugang der Kündigung. Ab dem folgenden Tag läuft die Frist über 14 Kalendertage. Wochenenden werden dabei mitgezählt und unterbrechen die Kündigungsfrist nicht.

Zugang der KündigungFristbeginnEnde der 2-Wochen-FristVertragsende
01. März02. März15. März15. März
10. Juni11. Juni24. Juni24. Juni
28. Januar29. Januar11. Februar11. Februar

Kündigungsfrist 2 Wochen berechnen: Zählen Kalendertage oder Arbeitstage?

Bei einer Kündigungsfrist von 2 Wochen werden 14 Kalendertage gezählt. Samstage, Sonntage und Feiertage gehören deshalb zur Frist und werden nicht übersprungen. Es handelt sich nicht um zehn oder eine andere Anzahl von Arbeitstagen.

Das berechnete Vertragsende muss allerdings nicht mit dem tatsächlich letzten Arbeitstag übereinstimmen. Urlaub, Freistellung, Dienstplan oder arbeitsfreie Tage können dazu führen, dass Sie früher zum letzten Mal im Betrieb arbeiten.

Kündigungsfrist berechnen 2 Wochen: Wann beginnt die Frist?

Für den Fristbeginn ist grundsätzlich entscheidend, wann die Kündigung beim Empfänger zugeht. Das Datum auf dem Kündigungsschreiben allein reicht für die Berechnung nicht aus. Der Zugangstag selbst wird bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet.

Geht die Kündigung beispielsweise am 15. August zu, beginnt die Frist am 16. August. Nach 14 Kalendertagen endet die 2-Wochen-Kündigungsfrist am 29. August.

Wann gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen?

Eine Kündigungsfrist von zwei Wochen ist besonders aus der Probezeit bekannt. Sie kann aber auch im Zusammenhang mit arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen auftauchen. Vor der Berechnung sollte deshalb geklärt werden, warum in Ihrem Fall tatsächlich eine 2-Wochen-Frist gilt.

  • Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB: Während einer vereinbarten Probezeit kann eine Kündigungsfrist von zwei Wochen gelten. Diese gesetzliche Sonderregelung ist auf einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten begrenzt.
  • Arbeitsvertrag: Enthält Ihr Arbeitsvertrag eine Regelung zur Kündigungsfrist, sollte deren genauer Wortlaut geprüft werden. Der Rechner berechnet das Datum, beurteilt aber nicht die rechtliche Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln.
  • Tarifvertrag: Tarifverträge können von den allgemeinen gesetzlichen Kündigungsfristen abweichende Bestimmungen enthalten. Maßgeblich ist dann die für das Arbeitsverhältnis tatsächlich geltende tarifliche Regelung.
  • Sonderfälle: Bei Berufsausbildung, befristeten Arbeitsverhältnissen oder anderen besonderen Vertragsformen können andere Vorgaben gelten. Eine pauschale Berechnung mit 14 Tagen ist deshalb nicht in jedem Fall ausreichend.

Was passiert, wenn die 2-Wochen-Frist am Wochenende oder Feiertag endet?

Samstage, Sonntage und Feiertage werden bei der Berechnung der 14 Kalendertage mitgezählt. Fällt das Ende der Kündigungsfrist auf einen solchen Tag, wird das Vertragsende nicht automatisch auf den nächsten Werktag verschoben.

Davon zu unterscheiden ist die Zustellung der Kündigung. Muss sie spätestens an einem bestimmten Tag zugehen, sollte ausreichend Zeit für die Übermittlung eingeplant werden. Besonders bei Postversand kann eine zu knappe Zustellung zum Problem werden.

Kann ich mit 2 Wochen Kündigungsfrist jederzeit kündigen?

Gilt in Ihrem Fall tatsächlich eine reine Kündigungsfrist von zwei Wochen, besteht grundsätzlich keine automatische Bindung an den 15. eines Monats oder an das Monatsende. Der Zugang der Kündigung kann daher an unterschiedlichen Tagen erfolgen.

Entscheidend ist jedoch, dass die 2-Wochen-Frist rechtlich oder vertraglich tatsächlich Anwendung findet. Nach der Probezeit können beispielsweise andere gesetzliche Kündigungstermine und längere Fristen gelten.

Ist der letzte Arbeitstag dasselbe wie das Ende des Arbeitsverhältnisses?

Nein. Der Rechner bestimmt das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses anhand der eingegebenen Kündigungsfrist. Dieses Datum ist nicht zwingend der Tag, an dem Sie tatsächlich zum letzten Mal arbeiten.

Der letzte Arbeitstag kann beispielsweise durch Urlaub, Freistellung, Wochenenden oder Ihren Dienstplan früher liegen. Für die Berechnung der Kündigungsfrist bleibt trotzdem das rechtliche Vertragsende entscheidend.

Häufige Fragen unserer Leser

Gilt eine 2-Wochen-Kündigungsfrist auch bei Eigenkündigung?

Ja, wenn für Ihr Arbeitsverhältnis wirksam eine Kündigungsfrist von 2 Wochen gilt, kann diese grundsätzlich auch bei einer Eigenkündigung maßgeblich sein. Entscheidend ist jedoch, ob die Frist aus der Probezeit, einem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag stammt.

Kann eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vertraglich verlängert werden?

Ja, je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können längere Fristen vereinbart sein. Wer die Kündigungsfrist von 2 Wochen berechnen möchte, sollte deshalb vorher prüfen, ob tatsächlich nur 14 Kalendertage gelten oder eine abweichende Vertragsregelung Vorrang hat.

Was passiert, wenn die Kündigung zu spät zugeht?

Geht die Kündigung erst nach dem spätesten Zugangstermin ein, kann sich das gewünschte Vertragsende verschieben. Besonders bei vertraglich festgelegten Kündigungsterminen sollte deshalb nicht nur das Kündigungsdatum, sondern der tatsächliche Zugang beim Empfänger berücksichtigt werden.

Kann ich die Kündigungsfrist von 2 Wochen auch rückwärts berechnen?

Ja. Bei einer rückwärtigen Berechnung wird vom gewünschten Ende des Arbeitsverhältnisses ausgegangen. Von diesem Datum werden 14 Kalendertage zurückgerechnet. So lässt sich der späteste Zugang bestimmen, an dem die Kündigung rechtzeitig beim Vertragspartner eingehen muss.

Ändert Krankheit oder Urlaub die 2-Wochen-Kündigungsfrist?

In der Regel läuft eine bereits begonnene Kündigungsfrist auch während Krankheit oder Urlaub weiter. Die Berechnung der 2-Wochen-Kündigungsfrist verändert sich dadurch grundsätzlich nicht. Besondere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften können im Einzelfall jedoch zusätzlich relevant sein.

Hinweis: Der Rechner und die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Befristung, Berufsausbildung oder weitere Sonderregelungen können zu einer anderen Kündigungsfrist oder Berechnung führen.

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