Kündigungsfrist Probezeit berechnen: 2 Wochen und 14 Tage richtig berechnen

Mit einer falsch berechneten Frist riskierst du, dass deine Kündigung zu spät wirkt oder dein Arbeitsverhältnis länger läuft als geplant. Nutze zuerst den Rechner für dein konkretes Datum und lies danach weiter, wie die Kündigungsfrist in der Probezeit rechtlich berechnet wird.

Was Sie hier finden:

Kündigungsfrist in der Probezeit berechnen

Kündigungsfristrechner Probezeit

Berechnen Sie das frühestmögliche Vertragsende oder den spätesten Zugang Ihrer Kündigung während der Probezeit.

1. Was möchten Sie berechnen?
2. Welche Art von Verhältnis besteht?
3. Angaben zur Probezeit
Der erste vertragliche Tag des Arbeitsverhältnisses.
Die 2-Wochen-Frist nach § 622 Abs. 3 BGB gilt höchstens während der ersten sechs Monate.
Entscheidend ist grundsätzlich der Zugang beim Empfänger, nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben.
4. Gilt eine abweichende Kündigungsfrist?
Tarifverträge oder längere vertragliche Kündigungsfristen können vom gesetzlichen Standard abweichen.
Sonderfall: befristeter Arbeitsvertrag optional

Der Rechner bildet gesetzliche Standardfälle ab. Arbeits- oder Tarifverträge, Sonderkündigungsschutz, Elternzeit, Schwangerschaft, Insolvenz und weitere Besonderheiten können zu anderen Ergebnissen führen. Die Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung.

So nutzen Sie den Rechner, um die Kündigungsfrist in der Probezeit zu berechnen

Für eine korrekte Berechnung der Kündigungsfrist in der Probezeit brauchst du vor allem das Eintrittsdatum, die vereinbarte Dauer der Probezeit und das relevante Kündigungsdatum. Der Rechner verarbeitet diese Angaben und zeigt dir die entscheidenden Fristen übersichtlich an.

  1. Berechnungsart auswählen: Du kannst entweder das frühestmögliche Vertragsende oder den spätesten Kündigungszugang berechnen lassen.
  2. Beginn des Arbeitsverhältnisses eingeben: Mit dem Eintrittsdatum lässt sich bestimmen, an welchem Tag deine vereinbarte Probezeit endet.
  3. Dauer der Probezeit auswählen: Bei einem normalen Arbeitsverhältnis kann die Probezeit in der Regel zwischen einem und sechs Monaten vereinbart werden.
  4. Datum der Kündigung eintragen: Für die Berechnung ist grundsätzlich der Zeitpunkt entscheidend, an dem die Kündigung beim Empfänger zugeht.
  5. Vertragliche Besonderheiten prüfen: Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Befristung oder Berufsausbildung können die gesetzliche Standardberechnung verändern.
  6. Ergebnis kontrollieren: Du siehst Probezeitende, Kündigungsfrist, Kündigungszugang und das berechnete Ende des Arbeitsverhältnisses auf einen Blick.

Kündigungsfristen in der Probezeit nach Beschäftigungssituation

Die Kündigungsfrist während der Probezeit kann sich je nach Arbeitsverhältnis und persönlicher Situation unterscheiden. Wähle deinen passenden Fall.

Gesetzliche Kündigungsfrist Probezeit berechnen

Willst du die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit berechnen, gilt bei einer vereinbarten Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen. Diese Sonderregel darf höchstens während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses angewendet werden.

Die gesetzliche Frist bedeutet nicht automatisch eine Kündigung zum Monatsende oder zum 15. eines Monats. Entscheidend ist der Zugang der Kündigung. Von diesem Datum aus wird die Zwei-Wochen-Frist berechnet.

2 Wochen Kündigungsfrist Probezeit Berechnung: Sind das 14 Tage?

Bei der 2 Wochen Kündigungsfrist Probezeit Berechnung zählen 14 Kalendertage. Wochenenden und Feiertage werden dabei grundsätzlich mitgerechnet. Du rechnest also nicht mit zehn Arbeitstagen, sondern mit zwei vollständigen Kalenderwochen ab dem maßgeblichen Zugang der Kündigung.

Zugang der KündigungEnde des Arbeitsverhältnisses
01.06.15.06.
10.06.24.06.
20.08.03.09.
31.08.14.09.
Für die Probezeit 14 Tage Kündigungsfrist zu berechnen, kannst du dich daher im gesetzlichen Standardfall an einer einfachen Regel orientieren: Zugang der Kündigung plus 14 Kalendertage. Voraussetzung ist, dass die Kündigung noch innerhalb der vereinbarten Probezeit zugeht und keine abweichende Regelung gilt.

Berechnung Kündigungsfrist Probezeit Beispiel

Ein Beispiel macht die Berechnung der Kündigungsfrist in der Probezeit meist schneller verständlich. Entscheidend sind der Beginn des Arbeitsverhältnisses, das daraus folgende Probezeitende und der tatsächliche Zugang der Kündigung beim Empfänger.

BeginnProbezeitendeZugang der KündigungVertragsende
01.03.202631.08.202620.08.202603.09.2026
01.03.202631.08.202631.08.202614.09.2026
15.04.202614.07.202614.07.202628.07.2026
Das zweite Beispiel zeigt einen wichtigen Sonderpunkt: Geht deine Kündigung am letzten Tag der Probezeit zu, kann die Zwei-Wochen-Frist noch angewendet werden. Dein Arbeitsverhältnis endet dann erst nach dem Probezeitende. Genau deshalb solltest du Zugang und Vertragsende nicht miteinander verwechseln.

Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit berechnen: Welcher Tag ist entscheidend?

Willst du die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit berechnen, ist grundsätzlich der Zugang der Kündigung beim Empfänger entscheidend. Das Datum, das auf deinem Kündigungsschreiben steht, reicht für die Fristberechnung allein nicht aus.

Geht die Kündigung noch am letzten Tag deiner Probezeit zu, kann die verkürzte Frist nach § 622 Abs. 3 BGB im gesetzlichen Standardfall weiter greifen. Das Vertragsende darf dabei nach dem eigentlichen Probezeitende liegen.

Kündigungsfrist nach Probezeit berechnen

Geht deine Kündigung erst nach dem Ende der Probezeit zu, solltest du die Kündigungsfrist nach Probezeit neu berechnen. Die verkürzte Zwei-Wochen-Regel der Probezeit lässt sich dann nicht einfach weiterverwenden. Maßgeblich können nun gesetzliche, vertragliche oder tarifliche Fristen sein.

  • Probezeit ist beendet: Ab dem Folgetag greift die besondere Probezeitfrist nach § 622 Abs. 3 BGB für einen neuen Kündigungszugang grundsätzlich nicht mehr.
  • Gesetzliche Grundfrist prüfen: Für Arbeitnehmer kann anschließend die allgemeine gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 BGB relevant werden.
  • Arbeitsvertrag kontrollieren: Prüfe, ob dein Vertrag eine eigene Kündigungsfrist oder bestimmte Kündigungstermine wie Monatsende oder Monatsmitte festlegt.
  • Tarifvertrag berücksichtigen: Ein anwendbarer Tarifvertrag kann andere Fristen enthalten und dadurch die gesetzliche Standardberechnung verändern.
  • Betriebszugehörigkeit beachten: Kündigt dein Arbeitgeber, kann die Dauer deiner Beschäftigung für längere gesetzliche Kündigungsfristen entscheidend werden.

Für diese Fälle solltest du nicht mehr mit dem Probezeit-Rechner weiterrechnen, sondern die allgemeine Kündigungsfrist berechnen, damit die nach der Probezeit geltenden Regeln berücksichtigt werden.

Welche Besonderheiten können die Berechnung der Kündigungsfrist in der Probezeit verändern?

Die gesetzliche Berechnung der Kündigungsfrist in der Probezeit deckt den normalen Fall ab. Deine tatsächliche Frist kann jedoch anders aussehen, wenn dein Arbeitsverhältnis besonderen vertraglichen oder gesetzlichen Regeln unterliegt. Prüfe diese Punkte, bevor du dich auf ein Datum verlässt.

  • Arbeitsvertrag: Dein Vertrag kann eine längere Kündigungsfrist enthalten. Lies deshalb die Klauseln zur Probezeit und zur Kündigung genau durch.
  • Tarifvertrag: Ist ein Tarifvertrag auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar, können dessen Kündigungsfristen vom gesetzlichen Standard abweichen.
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis solltest du zusätzlich prüfen, ob eine ordentliche Kündigung überhaupt vertraglich oder tariflich zugelassen wurde.
  • Berufsausbildung: Bist du Azubi, gelten während der Probezeit besondere Regeln nach dem BBiG. Die normale Zwei-Wochen-Frist des § 622 BGB wird dann nicht einfach übernommen.
  • Sonderkündigungsschutz: Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung und weitere geschützte Situationen können zusätzliche rechtliche Anforderungen auslösen, die ein einfacher Fristrechner nicht vollständig abbilden kann.

Häufige Fragen unserer Leser

Gilt die Kündigungsfrist in der Probezeit auch für Arbeitgeber?

Ja. Die verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit kann nach § 622 Abs. 3 BGB grundsätzlich für beide Seiten gelten. Entscheidend ist, dass eine Probezeit vereinbart wurde und die Kündigung noch innerhalb dieses Zeitraums zugeht.

Kann ich die Kündigungsfrist in der Probezeit rückwärts berechnen?

Ja. Wenn du bereits weißt, zu welchem Datum dein Arbeitsverhältnis enden soll, kannst du die Kündigungsfrist in der Probezeit rückwärts berechnen. Bei der gesetzlichen Zwei-Wochen-Frist ziehst du dafür 14 Kalendertage vom gewünschten Vertragsende ab.

Was passiert, wenn mein Arbeitsvertrag eine längere Probezeit als sechs Monate vorsieht?

Eine Probezeitvereinbarung kann vertraglich länger formuliert sein, die verkürzte gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB gilt jedoch höchstens für sechs Monate. Danach musst du die reguläre Kündigungsfrist nach Probezeit berechnen.

Welche Rolle spielt ein Tarifvertrag bei der Berechnung der Kündigungsfrist in der Probezeit?

Ein Tarifvertrag kann eigene Kündigungsfristen festlegen. Deshalb solltest du bei der Berechnung der Kündigungsfrist in der Probezeit prüfen, ob tarifliche Regelungen auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar sind und vom gesetzlichen Standard abweichen.

Kann ich während der Probezeit auch zu einem späteren Termin kündigen?

Grundsätzlich kann eine Kündigung auf einen späteren Beendigungszeitpunkt gerichtet sein. Für die Frage, welche Frist und welcher Kündigungstermin tatsächlich gelten, sind Zugang, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und der Zeitpunkt des Probezeitendes entscheidend.

Rechtlicher Hinweis: Der Rechner und diese Informationen bilden typische gesetzliche Fälle ab und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Prüfe bei abweichenden Vertragsklauseln, Tarifbindung, befristeten Verträgen oder besonderem Kündigungsschutz immer die Regelungen, die konkret auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar sind.

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