Urlaub während der Kündigungsfrist: Resturlaub nehmen oder auszahlen lassen

Berechne zuerst deine verbleibende Kündigungsfrist. So erkennst du sofort, wie viel Zeit dir für deinen Resturlaub bleibt und ob ungenutzte Urlaubstage finanziell verloren gehen könnten, bevor du die wichtigsten Regeln zu Urlaub und Kündigung liest.

Was Sie hier finden:

Kannst du während der Kündigungsfrist Urlaub nehmen?

Ja, du kannst grundsätzlich Urlaub während der Kündigungsfrist nehmen, wenn dein Arbeitgeber ihn genehmigt und bis zum Vertragsende ausreichend Zeit bleibt. Dein Urlaubswunsch muss dabei wie jeder andere Urlaubsantrag geprüft werden.

Während der Kündigungsfrist Urlaub zu nehmen, verkürzt dein Arbeitsverhältnis nicht. Auch bei Urlaub trotz Kündigung endet dein Vertrag erst zum vereinbarten Beendigungsdatum. Den konkreten Kündigungstermin kannst du hier berechnen.

Zählt Urlaub zur Kündigungsfrist?

Ja, deine Urlaubstage können innerhalb der Kündigungsfrist liegen. Wenn du genehmigten Urlaub nimmst, läuft das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit weiter und dein Vertragsende bleibt unverändert.

Du kannst die Kündigungsfrist mit Urlaub überbrücken, aber Urlaub verkürzt die Kündigungsfrist nicht. Kündigungsfrist und Urlaub sind rechtlich getrennte Themen: Dein Urlaub beeinflusst nicht automatisch den festgelegten Beendigungstermin.

Für offene Urlaubstage gelten die Regeln zum Resturlaub während der Kündigungsfrist. Ein unbezahlter Urlaub während der Kündigungsfrist ist davon zu unterscheiden.

Darf der Arbeitgeber Urlaub während der Kündigungsfrist ablehnen?

Dein Arbeitgeber muss deinen Urlaubswunsch berücksichtigen, darf den Antrag aber aus bestimmten Gründen ablehnen. Eine Ablehnung ist nicht automatisch rechtmäßig, nur weil du gekündigt hast oder dir gekündigt wurde.

  1. Dringende betriebliche Gründe: Der Arbeitgeber darf deinen Urlaub ablehnen, wenn wichtige betriebliche Interessen dem gewünschten Zeitraum entgegenstehen.
  2. Betriebsbedingte Übergabe: Eine dringende Übergabe, die Einarbeitung eines Nachfolgers oder ein wichtiger Projektabschluss kann gegen den beantragten Urlaub sprechen.
  3. Soziale Belange anderer Arbeitnehmer: Andere Beschäftigte können Vorrang haben, wenn sie beispielsweise schulpflichtige Kinder betreuen oder ihren Urlaub bereits verbindlich geplant haben.
  4. Keine pauschale Ablehnung: Die Kündigung allein berechtigt den Arbeitgeber nicht dazu, deinen gesamten Resturlaub ohne Prüfung abzulehnen.
  5. Alternative Urlaubszeiträume: Dein Arbeitgeber kann dir einen anderen Zeitraum anbieten, sofern innerhalb der Kündigungsfrist noch ausreichend Zeit für den Urlaub bleibt.

Musst du deinen Resturlaub vor dem Vertragsende nehmen?

Dein Resturlaub sollte grundsätzlich vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses genommen werden, sofern dies zeitlich möglich ist. Der Arbeitgeber muss dir den Urlaub gewähren, darf ihn aber bei dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Du darfst deine Urlaubstage nicht eigenmächtig antreten. Erst wenn dein Urlaub genehmigt wurde, kannst du der Arbeit fernbleiben. Kann der Urlaub bis zum Vertragsende nicht mehr gewährt werden, kommt eine Urlaubsabgeltung infrage. Als Arbeitnehmer solltest du die Genehmigung deshalb nachweisbar festhalten.

Wie viel Urlaub steht dir bei einer Kündigung zu?

Wie viele Urlaubstage dir bei einer Kündigung zustehen, hängt vom Beendigungsdatum, der bisherigen Beschäftigungsdauer und den Regelungen in deinem Arbeitsvertrag ab. Entscheidend sind außerdem die Wartezeit von sechs Monaten und die Unterscheidung zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und vertraglichem Mehrurlaub.

Für die Berechnung ist auch die gesetzliche Kündigungsfrist relevant, sofern keine abweichende tarifliche oder vertragliche Regelung gilt.

SituationGrundsätzlicher Urlaubsanspruch
Ausscheiden vor erfüllter WartezeitTeilurlaub für jeden vollen Beschäftigungsmonat
Ausscheiden in der ersten JahreshälfteGrundsätzlich ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Monat
Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter WartezeitVoller gesetzlicher Jahresurlaub
Kündigung während der ProbezeitAnteilig erworbener Urlaub
Vertraglicher MehrurlaubAbhängig von den Regelungen im Arbeitsvertrag
Bereits gewährter Urlaub beim früheren ArbeitgeberKein doppelter Urlaubsanspruch im selben Kalenderjahr

Wie wird der Urlaubsanspruch bei Kündigung berechnet?

Für die Berechnung deines Urlaubsanspruchs musst du das Jahresurlaubskontingent, das Beendigungsdatum und die bisherige Beschäftigungsdauer prüfen. Zusätzlich ist entscheidend, ob du die Wartezeit von sechs Monaten erfüllt hast und ob dein Arbeitsvertrag besondere Regelungen zum Mehrurlaub enthält.

  1. Jahresurlaub feststellen: Prüfe, wie viele Urlaubstage dir laut Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzlichem Mindesturlaub pro Kalenderjahr zustehen.
  2. Beendigungsdatum ermitteln: Berechne zunächst, wann dein Arbeitsverhältnis tatsächlich endet.
  3. Wartezeit prüfen: Nach sechs Monaten entsteht grundsätzlich der volle gesetzliche Urlaubsanspruch.
  4. Jahreshälfte berücksichtigen: Bei einem Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte wird der Urlaub normalerweise anteilig berechnet.
  5. Volle Beschäftigungsmonate zählen: Für den Teilurlaub zählt grundsätzlich ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollständig bestehenden Beschäftigungsmonat.
  6. Mehrurlaub prüfen: Zusätzliche vertragliche Urlaubstage können eigenen Regelungen unterliegen und anteilig gekürzt werden.

Wann muss der Arbeitgeber Resturlaub auszahlen?

Eine Auszahlung des Resturlaubs kommt grundsätzlich erst infrage, wenn du die Urlaubstage vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kannst. Der Arbeitgeber muss zunächst prüfen, ob eine tatsächliche Urlaubsgewährung während der Kündigungsfrist noch möglich ist.

Kann der Urlaub wegen des kurzen Zeitraums, dringender betrieblicher Gründe oder einer Arbeitsunfähigkeit nicht mehr gewährt werden, entsteht normalerweise ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Eine freiwillige Auszahlung anstelle eines möglichen Urlaubsantritts ist nicht automatisch vorgesehen.

Was gilt für genehmigten Urlaub in der Kündigungsfrist?

Wurde dein Urlaub bereits genehmigt, bleibt diese Zusage grundsätzlich bestehen. Eine spätere Kündigung hebt den genehmigten Urlaub nicht automatisch auf. Du darfst die freien Tage jedoch nur in dem Zeitraum nehmen, der tatsächlich bestätigt wurde.

Möchte dein Arbeitgeber den genehmigten Urlaub widerrufen, braucht er dafür besondere Gründe. Eine bloße Umplanung oder die Tatsache, dass du gekündigt hast, reicht normalerweise nicht aus. Bewahre die Genehmigung deshalb sorgfältig auf.

Welche Regeln gelten für Urlaub während der Probezeit?

Auch während der Probezeit erwirbst du Urlaub. Da die sechsmonatige Wartezeit häufig noch nicht erfüllt ist, entsteht zunächst grundsätzlich ein anteiliger Anspruch für jeden vollen Beschäftigungsmonat.

Wenn dein Arbeitsverhältnis während der Probezeit endet, kannst du den bis dahin erworbenen Teilurlaub beantragen. Reicht die verbleibende Kündigungsfrist nicht für den tatsächlichen Urlaub aus, kann eine Urlaubsabgeltung erforderlich werden.

Was passiert, wenn du während des Urlaubs krank wirst?

Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, werden die ärztlich nachgewiesenen Krankheitstage grundsätzlich nicht auf deinen Urlaubsanspruch angerechnet. Deine Arbeitsunfähigkeit muss allerdings ordnungsgemäß festgestellt und dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.

  1. Arbeitsunfähigkeit melden: Informiere deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Erkrankung.
  2. Bescheinigung einreichen: Lass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen und beachte die geltenden Nachweispflichten.
  3. Urlaubstage erhalten: Die nachgewiesenen Krankheitstage gelten grundsätzlich nicht als verbrauchte Urlaubstage.
  4. Kündigungsfrist beachten: Die Krankheit verlängert weder deinen Urlaub automatisch noch verschiebt sie das Vertragsende.
  5. Neue Urlaubstage beantragen: Wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht, musst du die nicht angerechneten Urlaubstage erneut beantragen.

Kann Urlaub während einer Freistellung angerechnet werden?

Ob dein Arbeitgeber Resturlaub während einer Freistellung anrechnen darf, hängt vom Inhalt der Freistellungserklärung ab. Besonders wichtig ist, ob du jederzeit zurückgerufen werden kannst oder unwiderruflich bis zum Vertragsende von der Arbeitspflicht befreit bist.

Art der FreistellungKann Urlaub angerechnet werden?Entscheidender Punkt
Widerrufliche FreistellungGrundsätzlich nicht automatischDu musst dich weiterhin zur Arbeitsleistung bereithalten
Unwiderrufliche FreistellungUnter Umständen jaDie Urlaubsgewährung muss eindeutig erklärt werden
Freistellung ohne UrlaubsregelungNicht ohne WeiteresDein Resturlaub bleibt grundsätzlich bestehen
Freistellung mit ausdrücklich angerechnetem UrlaubMöglichZeitraum und Anzahl der Urlaubstage müssen erkennbar sein
Krankheit während der FreistellungEinzelfallabhängigFreistellung und Arbeitsunfähigkeit müssen getrennt geprüft werden

Was passiert, wenn du während des Urlaubs eine Kündigung erhältst?

Eine Kündigung kann dir auch während deines Urlaubs wirksam zugehen. Entscheidend ist grundsätzlich, wann das Kündigungsschreiben in deinen Machtbereich gelangt und du unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kannst.

Die Kündigungsfrist beginnt daher nicht automatisch erst nach deiner Rückkehr. Prüfe nach dem Zugang außerdem sofort die dreiwöchige Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage.

Was musst du bei Urlaub und Kündigung beachten?

Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, solltest du deinen Urlaubsanspruch frühzeitig prüfen und alle Absprachen schriftlich festhalten. So kannst du besser feststellen, ob du die Tage noch nehmen kannst oder eine Urlaubsabgeltung verlangen musst.

  1. Vertragsende berechnen: Ermittle das genaue Beendigungsdatum deines Arbeitsverhältnisses.
  2. Resturlaub prüfen: Kontrolliere deine bisher genommenen und noch offenen Urlaubstage.
  3. Urlaub schriftlich beantragen: Stelle deinen Urlaubsantrag nachweisbar und mit konkreten Daten.
  4. Genehmigung abwarten: Fehle nicht eigenmächtig, solange dein Arbeitgeber den Urlaub nicht bestätigt hat.
  5. Ablehnung dokumentieren: Bewahre eine schriftliche Ablehnung und die genannte Begründung auf.
  6. Freistellung prüfen: Lies genau nach, ob dein Arbeitgeber den Resturlaub während der Freistellung anrechnet.
  7. Urlaubsabgeltung verlangen: Prüfe nach dem Vertragsende, ob nicht genommene Urlaubstage finanziell auszugleichen sind.
  8. Urlaubsbescheinigung anfordern: Lass dir bescheinigen, wie viele Urlaubstage im laufenden Kalenderjahr gewährt oder abgegolten wurden.

Häufig gestellte Fragen unserer Leser

Kann ich meinen Urlaub ohne Genehmigung während der Kündigungsfrist nehmen?

Nein, du darfst deinen Urlaub nicht eigenmächtig antreten. Auch während der Kündigungsfrist brauchst du eine Genehmigung des Arbeitgebers. Fehlt diese, kann deine Abwesenheit als unentschuldigtes Fehlen gewertet werden und arbeitsrechtliche Folgen haben.

Darf der Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub widerrufen?

Ein Widerruf ist nur unter besonderen Umständen möglich. Eine bloße Kündigung oder eine organisatorische Umplanung reicht normalerweise nicht aus. Bei außergewöhnlich dringenden betrieblichen Gründen kann eine Änderung erforderlich werden, wobei dein Arbeitgeber den entstandenen Schaden berücksichtigen muss.

Bekomme ich bei einer Kündigung zum 15. anteilig Urlaub?

Ein anteiliger Urlaubsanspruch entsteht grundsätzlich für volle Beschäftigungsmonate. Endet dein Arbeitsverhältnis zum 15. eines Monats, zählt dieser Monat normalerweise nicht als voller Beschäftigungsmonat. Entscheidend sind außerdem die Wartezeit und der Zeitpunkt im Kalenderjahr.

Was passiert mit dem Urlaub beim Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber?

Du darfst für dasselbe Kalenderjahr nicht doppelt Urlaub beanspruchen. Dein früherer Arbeitgeber muss dir deshalb eine Urlaubsbescheinigung über bereits gewährte oder abgegoltene Urlaubstage ausstellen, die du dem neuen Arbeitgeber vorlegen kannst.

Muss der Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung ausstellen?

Ja, bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss dein Arbeitgeber grundsätzlich bescheinigen, wie viele Urlaubstage im laufenden Kalenderjahr gewährt oder abgegolten wurden. Diese Bescheinigung verhindert einen doppelten Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber.

Go up