Kündigungsfrist bei Krankheit: Verlängert eine Krankschreibung die Frist?
Berechne zuerst dein voraussichtliches Vertragsende mit der Kündigungsfrist-Rechner. So weißt du sofort, ob dein Arbeitsverhältnis trotz Krankschreibung früher endet als erwartet, und kannst anschließend die wichtigsten rechtlichen Hintergründe nachlesen.
- Verlängert sich die Kündigungsfrist bei Krankheit?
- Kündigungsfrist bei Krankheit berechnen
- Darf der Arbeitgeber während einer Krankschreibung kündigen?
- Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?
- Was passiert, wenn du während der Kündigungsfrist krank wirst?
- Was gilt bei einer Eigenkündigung wegen Krankheit?
- Kannst du die Kündigungsfrist wegen Krankheit verkürzen oder umgehen?
- Welche Kündigungsfrist gilt bei Krankheit in der Probezeit?
- Wer zahlt bei Krankheit nach einer Kündigung?
- Deutschland und Schweiz: Wird die Kündigungsfrist bei Krankheit unterschiedlich behandelt?
- Welche Frist gilt für eine Kündigungsschutzklage?
-
Häufig gestellte Fragen unserer Leser
- Muss ich eine Krankheit während der Kündigungsfrist melden?
- Was passiert mit meinem Resturlaub bei Krankheit während der Kündigungsfrist?
- Gilt die Kündigungsfrist auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag und Krankheit?
- Kann ich während der Kündigungsfrist einen Aufhebungsvertrag abschließen?
- Was passiert, wenn ich nach dem Vertragsende weiterhin krank bin?
Verlängert sich die Kündigungsfrist bei Krankheit?
Nein, eine Krankheit oder Krankschreibung verlängert die Kündigungsfrist in Deutschland grundsätzlich nicht. Die Kündigungsfrist während Krankheit läuft normalerweise weiter, sodass es zu keiner automatischen Verlängerung der Kündigungsfrist bei Krankheit kommt.
Dein Arbeitsverhältnis endet zum vorgesehenen Kündigungstermin, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt noch besteht. Eine Krankheit über die Kündigungsfrist hinaus verschiebt das Vertragsende grundsätzlich nicht.
Wenn du zusätzlich klären möchtest, wie sich die Erkrankung auf dein Gehalt auswirkt, findest du weitere Informationen zur
Kündigungsfrist bei Krankheit berechnen
Mit der Kündigungsfrist-Rechner kannst du dein Vertragsende schnell ermitteln. Entscheidend sind nicht nur deine Krankschreibung, sondern auch die kündigende Person, der Zugang der Kündigung, deine Beschäftigungsdauer sowie gesetzliche, vertragliche oder tarifliche Regelungen. Die gesetzliche Kündigungsfrist bildet dabei häufig die Ausgangsbasis.
- Kündigenden bestimmen: Prüfe, ob du selbst kündigst oder ob dein Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, da für beide Fälle unterschiedliche Fristen gelten können.
- Zugang der Kündigung eintragen: Maßgeblich ist normalerweise der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger eingegangen ist, nicht das Datum auf dem Schreiben.
- Beschäftigungsbeginn angeben: Deine bisherige Beschäftigungsdauer kann die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers verlängern.
- Vertragliche Frist prüfen: Sieh in deinem Arbeitsvertrag nach und prüfe zusätzlich, ob ein Tarifvertrag für dein Arbeitsverhältnis gilt.
- Probezeit berücksichtigen: Während einer wirksam vereinbarten Probezeit kann die gesetzliche Kündigungsfrist zwei Wochen betragen.
- Enddatum berechnen: Die Kündigungsfrist-Berechnung zeigt dir das reguläre Vertragsende. Eine Krankschreibung verändert dieses Datum normalerweise nicht.
Darf der Arbeitgeber während einer Krankschreibung kündigen?
Ja, dein Arbeitgeber darf dir grundsätzlich auch während einer Krankschreibung kündigen. Eine Kündigung während Krankheit ist nicht automatisch unwirksam, weil die Arbeitsunfähigkeit allein keinen allgemeinen Kündigungsschutz während Krankheit begründet.
Dein Arbeitgeber muss jedoch die gesetzliche oder vereinbarte Kündigungsfrist, die Schriftform und gegebenenfalls das Kündigungsschutzgesetz beachten. Als Arbeitnehmer solltest du deine Rechte bei einer Kündigung während Krankheit besonders schnell prüfen.
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?
Eine Kündigung wegen Krankheit ist nicht automatisch wirksam. Wenn das Kündigungsschutzgesetz greift, muss dein Arbeitgeber mehrere Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend sind deine künftige gesundheitliche Entwicklung, die Belastung des Betriebs und eine umfassende Interessenabwägung.
- Negative Gesundheitsprognose: Es muss zu erwarten sein, dass du auch künftig erheblich krankheitsbedingt ausfallen wirst.
- Betriebliche Beeinträchtigung: Die voraussichtlichen Fehlzeiten müssen den Betriebsablauf oder die wirtschaftlichen Interessen deines Arbeitgebers deutlich beeinträchtigen.
- Interessenabwägung: Dein Arbeitgeber muss deine persönlichen Umstände berücksichtigen, zum Beispiel deine Betriebszugehörigkeit, dein Alter und deine Unterhaltspflichten.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement: Wenn du innerhalb eines Jahres länger oder wiederholt arbeitsunfähig warst, kann ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei der Prüfung eine wichtige Rolle spielen.
- Verhältnismäßigkeit: Eine krankheitsbedingte Kündigung darf nur ausgesprochen werden, wenn mildere Maßnahmen nicht ausreichen, um die betrieblichen Probleme zu lösen.
Ist eine fristlose Kündigung wegen Krankheit erlaubt?
Eine fristlose Kündigung allein wegen einer Krankheit ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Normalerweise muss dein Arbeitgeber die ordentliche Kündigungsfrist einhalten, weil eine Erkrankung für sich genommen keinen wichtigen Grund nach § 626 BGB darstellt.
Was passiert, wenn du während der Kündigungsfrist krank wirst?
Wenn du während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig wirst, musst du die üblichen Pflichten bei einer Krankmeldung erfüllen. Deine Erkrankung beeinflusst grundsätzlich nicht das Vertragsende, kann aber ändern, ob du bis dahin tatsächlich arbeiten musst und wer dein Einkommen zahlt.
- Arbeitgeber informieren: Teile deinem Arbeitgeber unverzüglich mit, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauert.
- Arbeitsunfähigkeit nachweisen: Reiche eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, wenn sie erforderlich ist oder dein Arbeitgeber sie verlangt.
- Arbeitsleistung aussetzen: Während einer bestätigten Arbeitsunfähigkeit musst du deine geschuldete Arbeit grundsätzlich nicht ausüben.
- Kündigungsfrist weiterlaufen lassen: Die Krankheit unterbricht oder verlängert die Kündigungsfrist normalerweise nicht.
- Vertragsende beachten: Dein Arbeitsverhältnis endet zum berechneten Kündigungstermin, auch wenn deine Krankschreibung darüber hinausreicht.
- Weitere Zahlungen prüfen: Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung kann je nach Situation ein Anspruch auf Krankengeld bestehen.
Was gilt bei einer Eigenkündigung wegen Krankheit?
Wenn du selbst kündigst, bleibt die vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist grundsätzlich bestehen. Eine Krankheit während der Kündigungsfrist verschiebt den Beendigungstermin normalerweise nicht, selbst wenn du bis zum Vertragsende nicht arbeiten kannst.
- Ordentliche Eigenkündigung: Du musst die für dich geltende Kündigungsfrist einhalten, auch wenn du aus gesundheitlichen Gründen kündigst.
- Krankschreibung nach der Kündigung: Eine spätere Arbeitsunfähigkeit ändert grundsätzlich nichts an dem bereits feststehenden Vertragsende.
- Außerordentliche Eigenkündigung: Eine sofortige Beendigung kommt nur infrage, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.
- Arbeitslosengeld beachten: Eine selbst ausgesprochene Kündigung kann zu einer Sperrzeit führen, wenn kein wichtiger Grund nachgewiesen werden kann.
- Gesundheitliche Gründe dokumentieren: Wenn deine Erkrankung der Grund für die Kündigung ist, können ärztliche Unterlagen und eine nachvollziehbare Begründung wichtig sein.
Kannst du die Kündigungsfrist wegen Krankheit verkürzen oder umgehen?
Eine Krankschreibung verkürzt deine Kündigungsfrist nicht. Sie kann dich vorübergehend von der Arbeitspflicht befreien, beendet dein Arbeitsverhältnis aber nicht früher. Für einen früheren Austritt brauchst du normalerweise eine Vereinbarung oder einen rechtlich anerkannten wichtigen Grund.
- Aufhebungsvertrag vereinbaren: Du kannst mit deinem Arbeitgeber einvernehmlich ein früheres Vertragsende festlegen.
- Freistellung erhalten: Dein Arbeitgeber kann dich von der Arbeit freistellen, obwohl das Arbeitsverhältnis bis zum ursprünglichen Termin weiterbesteht.
- Resturlaub nutzen: Noch offene Urlaubstage können innerhalb der Kündigungsfrist genommen oder unter bestimmten Voraussetzungen abgegolten werden.
- Außerordentlich kündigen: Eine fristlose Eigenkündigung ist nur bei einem wichtigen Grund möglich, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
- Arbeitsvertrag prüfen: Dein Vertrag oder ein Tarifvertrag kann besondere Regelungen zur Freistellung, zu Urlaub oder zur Kündigungsfrist enthalten.
Welche Kündigungsfrist gilt bei Krankheit in der Probezeit?
Auch während der Probezeit verlängert eine Krankheit die Kündigungsfrist normalerweise nicht. Wenn eine Probezeit wirksam vereinbart wurde und höchstens sechs Monate dauert, kann das Arbeitsverhältnis gesetzlich mit einer Frist von zwei Wochen beendet werden.
Das gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob du während dieser Zeit krankgeschrieben bist. Prüfe trotzdem deinen Arbeitsvertrag, weil ein Tarifvertrag oder eine besondere Vereinbarung abweichende Regelungen enthalten kann.
Wer zahlt bei Krankheit nach einer Kündigung?
Ob du nach einer Kündigung weiterhin Geld erhältst, hängt vom Grund der Kündigung, dem Zeitpunkt deiner Arbeitsunfähigkeit und dem Ende des Arbeitsverhältnisses ab. Die Kündigungsfrist und die Entgeltfortzahlung sind getrennte Fragen, die du nicht miteinander verwechseln solltest.
| Situation | Mögliche Zahlung | Was du beachten musst |
|---|---|---|
| Du wirst während des bestehenden Arbeitsverhältnisses krank | Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber | Die gesetzlichen Voraussetzungen und die Dauer der Entgeltfortzahlung müssen erfüllt sein |
| Deine Krankheit dauert nach dem Vertragsende an | Krankengeld der Krankenkasse | Du musst die Voraussetzungen erfüllen und deine Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen |
| Dein Arbeitgeber kündigt wegen deiner Arbeitsunfähigkeit | Unter Umständen weiterhin Entgeltfortzahlung | Der Kündigungsgrund und der genaue Ablauf der Erkrankung sind entscheidend |
| Du kündigst selbst und bist anschließend krank | Entgeltfortzahlung oder Krankengeld möglich | Entscheidend sind der Beginn der Arbeitsunfähigkeit und das Ende des Arbeitsverhältnisses |
| Das Arbeitsverhältnis endet aus einem anderen Grund | Zahlung endet grundsätzlich mit dem Vertragsende | Danach ist zu prüfen, ob ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse besteht |
Deutschland und Schweiz: Wird die Kündigungsfrist bei Krankheit unterschiedlich behandelt?
Viele Suchergebnisse zur Krankheit während der Kündigungsfrist beziehen sich auf das Schweizer Arbeitsrecht. Dort können Sperrfristen die Kündigungsfrist unter bestimmten Voraussetzungen unterbrechen. Für dich gilt in Deutschland grundsätzlich eine andere Regelung.
| Frage | Deutschland | Schweiz |
|---|---|---|
| Verlängert eine Krankheit die Kündigungsfrist? | Grundsätzlich nein | Unter bestimmten Voraussetzungen möglich |
| Wird die Kündigungsfrist wegen Krankheit unterbrochen? | Grundsätzlich nein | Bei einer Arbeitgeberkündigung möglich |
| Gibt es besondere Sperrfristen? | Keine vergleichbare allgemeine Regelung | Ja, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit |
| Endet der Vertrag trotz Krankschreibung? | Normalerweise zum vorgesehenen Termin | Das Vertragsende kann sich verschieben |
| Welche Rechtsgrundlage gilt? | Vor allem BGB, KSchG und EFZG | Schweizer Obligationenrecht |
Welche Frist gilt für eine Kündigungsschutzklage?
Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt grundsätzlich drei Wochen ab dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Diese Klagefrist ist von der Kündigungsfrist zu unterscheiden und läuft unabhängig davon, ob du krankgeschrieben bist oder wie lange dein Arbeitsverhältnis noch besteht.
Wenn du dich gegen die Kündigung wehren möchtest, musst du innerhalb dieses Zeitraums beim Arbeitsgericht Klage erheben. Nach Ablauf der drei Wochen gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam, selbst wenn rechtliche Fehler vorliegen.
