Kündigungsfrist Baugewerbe berechnen: BRTV-Bau für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Bevor du deine Kündigung im Baugewerbe absendest, solltest du den tatsächlichen Zugangstermin und die richtige tarifliche Frist kennen. Schon wenige falsch gezählte Werktage können dazu führen, dass dein Arbeitsverhältnis länger läuft oder ein wichtiger Termin verpasst wird. Nutze deshalb zuerst den Rechner.

Was Sie hier finden:

Kündigungsfrist im Baugewerbe berechnen

Berechnen Sie nach § 11 BRTV-Bau das frühestmögliche Vertragsende oder den spätesten Zugang Ihrer Kündigung. Der Rechner richtet sich an gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Baugewerbe.

1 Was möchten Sie berechnen?
2 Geltungsbereich des BRTV-Bau
Der Rechner berechnet ausschließlich den Standardfall nach BRTV-Bau.
Für andere Beschäftigtengruppen können abweichende Regelungen gelten.
Damit der Rechner landesweite gesetzliche Feiertage beim Zählen der Werktage berücksichtigen kann.
3 Angaben zum Arbeitsverhältnis
Die verlängerten Fristen ab drei Jahren gelten im Standardfall nur für den Arbeitgeber.
Maßgeblich für die Grundfrist von 6 oder 12 Werktagen.
Entscheidend ist der Zugang beim Empfänger, nicht der Versand.
4 Befristung und Sonderfälle
In der Schlechtwetterzeit gelten besondere Grenzen.

Hinweis: Der Rechner bildet typische Standardfälle nach § 11 BRTV-Bau für gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Andere Tarifverträge, Vertragsklauseln, Befristungen, örtliche Feiertage und besonderer Kündigungsschutz können zu einem anderen Ergebnis führen. Die Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung.

Mit unserem Rechner kannst du die Kündigungsfrist im Baugewerbe anhand deiner Daten berechnen. Kennst du den Zugang, ermittelt er das frühestmögliche Vertragsende. Kennst du das gewünschte Ende, zeigt er den spätesten Kündigungstermin. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden getrennt geprüft. Befristungen, Sonderfunktionen und ein unklarer Geltungsbereich können die Ausgabe begrenzen.

Der BRTV-Bau ist eine besondere tarifliche Regelung. Einen allgemeinen Überblick zu Tarifverträgen findest du in unserem Grundlagenartikel.

So verwenden Sie den Rechner für die Kündigungsfrist im Baugewerbe

Das Ergebnis ist nur so zuverlässig wie deine Angaben. Prüfe zuerst, ob der BRTV-Bau für deinen Betrieb und deine Tätigkeit gilt und ob du als gewerbliche Arbeitnehmerin oder gewerblicher Arbeitnehmer erfasst bist.

Entscheidend ist außerdem der tatsächliche Zugang der Kündigung. Trage deshalb nicht den Versandtag ein, sondern das Datum, an dem die Erklärung die andere Vertragspartei erreicht. Prüfe außerdem deinen Arbeitsvertrag auf abweichende Kündigungsfristen oder besondere Klauseln.

  1. Berechnungsart auswählen: Wähle das frühestmögliche Vertragsende oder den spätesten Kündigungstermin.
  2. Geltungsbereich des BRTV-Bau prüfen: Bestätige, dass Tarifvertrag und Bautätigkeit zusammenpassen.
  3. Beschäftigt als auswählen: Gib an, ob du als gewerbliche/r Arbeitnehmer/in oder in einer Sonderfunktion im Baugewerbe beschäftigt bist.
  4. Wer kündigt auswählen: Wähle Arbeitnehmer/in oder Arbeitgeber.
  5. Vertragsbeginn eintragen: Trage den Beginn deines Arbeitsverhältnisses ein. Dieser kann für die anrechenbare Betriebszugehörigkeit maßgeblich sein.
  6. Kündigungszugang eintragen: Nenne den Tag, an dem die Kündigung tatsächlich zugeht.
  7. Sonderfälle angeben: Erfasse Berufsausbildung, Befristung, Witterungsgründe oder abweichende Klauseln.
  8. Ergebnis prüfen: Vergleiche das berechnete Datum mit deinem Vertrag und dem natürlichen Vertragsende.

Gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfrist im Baugewerbe?

Im Baugewerbe gilt nicht automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Für gewerbliche Arbeitnehmer kann § 11 BRTV-Bau maßgeblich sein, wenn sein Geltungsbereich erfüllt ist.

Prüfe, ob der Tarifvertrag, dein Arbeitsvertrag oder eine besondere Branchenregelung gilt. Ältere Angaben, die nur auf 2023 verweisen, solltest du vor der Berechnung aktualisieren.

Tarifliche Kündigungsfrist im Baugewerbe für Arbeitnehmer

Der BRTV-Bau sieht für gewerbliche Arbeitnehmer eine eigene tarifliche Kündigungsfrist vor. In den ersten sechs Monaten beträgt sie sechs Werktage. Nach sechs Monaten oder nach der Übernahme aus einer Berufsausbildung steigt sie auf zwölf Werktage. Eine längere Betriebszugehörigkeit verlängert grundsätzlich nicht automatisch die Arbeitnehmerfrist.

SituationKündigungsfrist für Arbeitnehmer
Während der ersten sechs Monate6 Werktage
Nach sechsmonatiger Dauer12 Werktage
Nach einer Berufsausbildung und anschließender Übernahme12 Werktage
Nach 3, 6, 10 oder 25 Jahren BetriebszugehörigkeitGrundsätzlich weiterhin 12 Werktage, sofern keine andere Regelung gilt
Die tarifliche Kündigungsfrist im Baugewerbe für Arbeitnehmer hängt somit zunächst von der Dauer des aktuellen Arbeitsverhältnisses ab. Prüfe zusätzlich, ob dein Arbeitsvertrag oder ein anderer Tarifvertrag eine abweichende Regelung enthält. Für kaufmännische, technische oder leitende Funktionen können besondere Regeln gelten, die du auf der Seite zu Angestellten im Baugewerbe prüfen kannst.

Kündigungsfristen im Baugewerbe für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber verlängert sich die tarifliche Kündigungsfrist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Maßgeblich ist grundsätzlich die Beschäftigungsdauer im selben Betrieb oder Unternehmen. Für Arbeitnehmer bleibt dagegen normalerweise die Frist von 12 Werktagen bestehen, sofern keine andere wirksame Regelung vereinbart wurde.

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist des Arbeitgebers
Weniger als 3 Jahre6 oder 12 Werktage
Ab 3 Jahren1 Monat zum Monatsende
Ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende
Ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende
Ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende
Ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende
Ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende
Ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende
Für die Arbeitgeberfrist zählen grundsätzlich die Zeiten im selben Betrieb oder Unternehmen. Unterbrechungen können unter bestimmten Voraussetzungen zusammengerechnet werden. Eine frühere Berufsausbildung wird bei der verlängerten Arbeitgeberfrist normalerweise nicht berücksichtigt.

Kündigungsfrist im Baugewerbe während der Probezeit

Im BRTV-Bau wird die erste Beschäftigungsphase häufig als Probezeit bezeichnet. Für gewerbliche Arbeitnehmer gilt während der ersten sechs Monate grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen. Entscheidend ist dabei die Dauer des Arbeitsverhältnisses, nicht nur die Bezeichnung im Arbeitsvertrag.

Nach sechsmonatiger Beschäftigungsdauer steigt die tarifliche Frist grundsätzlich auf 12 Werktage. Eine abweichende Regelung im Arbeitsvertrag oder ein anderer Tarifvertrag kann zu einem anderen Ergebnis führen. Prüfe deshalb immer den tatsächlichen Geltungsbereich.

Wie werden Werktage bei der Kündigungsfrist gezählt?

Die Berechnung der Kündigungsfrist im Baugewerbe hängt stark davon ab, wie die Werktage gezählt werden. Entscheidend ist der Zugang beim Empfänger. Der Versand per Post, die Übergabe an einen Kollegen oder das Datum auf dem Kündigungsschreiben reichen für die Fristberechnung nicht automatisch aus.

  • Zugangstag: Der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger eingeht, dient als Ausgangspunkt.
  • Beginn der Frist: Die Werktage werden grundsätzlich ab dem folgenden Tag gezählt.
  • Montag bis Samstag: Samstage gelten regelmäßig als Werktage und können in die Frist einbezogen werden.
  • Sonntage und Feiertage: Sonntage und die im Rechner berücksichtigten gesetzlichen Feiertage werden nicht mitgezählt.
  • Nachweis des Zugangs: Bewahre einen geeigneten Nachweis auf, damit der tatsächliche Kündigungstermin später belegt werden kann.

Witterungsgründe und besondere Regeln im Baugewerbe

Im Baugewerbe können während der Schlechtwetterzeit besondere tarifliche Einschränkungen gelten. Eine Kündigung aus Witterungsgründen ist deshalb nicht in jeder Phase uneingeschränkt möglich. Die normale Kündigungsfrist darf nicht isoliert betrachtet werden, wenn ein tariflicher Kündigungsausschluss greift.

Prüfe außerdem, ob es sich tatsächlich um eine witterungsbedingte Kündigung handelt oder ob der Arbeitgeber einen anderen Kündigungsgrund nennt. Bei Zweifeln solltest du die konkrete Erklärung fachkundig prüfen lassen.

Befristeter Arbeitsvertrag im Baugewerbe

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet normalerweise automatisch mit dem vereinbarten Vertragsdatum. Eine ordentliche Kündigung vor diesem Zeitpunkt kannst du nur berechnen, wenn sie im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich zugelassen ist.

Fehlt eine solche Grundlage, kommt grundsätzlich nur das automatische Vertragsende, ein Aufhebungsvertrag oder eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund infrage. Der Rechner sollte in diesem Fall keine scheinbar genaue tarifliche Frist ausgeben.

Gilt der BRTV-Bau in Bayern, im Kleinbetrieb und bei jedem Gewerk?

Die Bezeichnung Baugewerbe reicht allein nicht aus, um die Anwendbarkeit des Bundesrahmentarifvertrags zu bestätigen. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, der Betrieb, die Beschäftigtengruppe und ein möglicherweise geltender Spezialtarifvertrag.

  • Bayern und andere Bundesländer: Der Name des Bundeslandes entscheidet nicht allein über die Kündigungsfrist.
  • Kleinbetrieb: Eine geringe Beschäftigtenzahl schließt die Anwendung eines Tarifvertrags nicht automatisch aus.
  • Anderes Gewerk: Für bestimmte Bau- und Handwerksbereiche können eigene Tarifverträge gelten.
  • Angestellte und Poliere: Für diese Beschäftigtengruppen können andere Kündigungsfristen vorgesehen sein.
  • BRTV-Bau nicht sicher: Wenn du den Geltungsbereich nicht bestätigen kannst, solltest du das Ergebnis nur als vorläufige Orientierung verwenden.

Kündigungsfrist im Baugewerbe ohne schriftlichen Arbeitsvertrag

Fehlt ein schriftlicher Arbeitsvertrag, bedeutet das nicht automatisch, dass ausschließlich die gesetzliche Kündigungsfrist gilt. Auch ein Tarifvertrag kann maßgeblich sein, wenn die Voraussetzungen für seine Anwendung erfüllt sind.

Prüfe deshalb die tatsächliche Tätigkeit, die Beschäftigtengruppe und die Informationen, die dir der Arbeitgeber zu den Arbeitsbedingungen gegeben hat. Eine mündliche Absprache kann wichtige Fragen offenlassen.

Beispiele für die Berechnung der Kündigungsfrist im Baugewerbe

Die folgenden Beispiele zeigen, wie du die tarifliche Kündigungsfrist einordnen kannst. Für das konkrete Ergebnis musst du zusätzlich den Zugangstag, gesetzliche Feiertage, den Beschäftigungsbeginn und mögliche Sonderregelungen berücksichtigen.

SituationMaßgebliche RegelErwartetes Ergebnis
Gewerbliche/r Arbeitnehmer/in während der ersten sechs MonateGrundfrist nach BRTV-Bau6 Werktage
Gewerbliche/r Arbeitnehmer/in nach sechs MonatenVerlängerte Grundfrist12 Werktage
Arbeitgeber bei mindestens 3 Jahren BetriebszugehörigkeitArbeitgeberfrist1 Monat zum Monatsende
Befristeter Vertrag ohne KündigungsklauselKeine ordentliche Kündigung vorgesehenAutomatisches Vertragsende

Häufige Fragen unserer Leser

Zählt der Samstag bei der Kündigungsfrist im Baugewerbe als Werktag?

Ja, der Samstag wird bei der tariflichen Berechnung grundsätzlich als Werktag berücksichtigt. Sonntage und die relevanten gesetzlichen Feiertage werden dagegen nicht mitgezählt.

Ist eine Kündigung per E-Mail im Baugewerbe wirksam?

Nein. Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich im Original erfolgen. Eine E-Mail, ein PDF, eine SMS oder eine Nachricht über einen Messenger ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht.

Was gilt, wenn für den Betrieb ein anderer Tarifvertrag gilt?

Dann kann der andere Tarifvertrag die Kündigungsfrist bestimmen. Prüfe deshalb, ob tatsächlich der BRTV-Bau oder ein spezieller Tarifvertrag für dein Gewerk und deinen Arbeitgeber gilt.

Kann der Arbeitgeber während der Schlechtwetterzeit kündigen?

Eine Kündigung aus Witterungsgründen kann während bestimmter Zeiträume tariflich eingeschränkt sein. Entscheidend sind der Kündigungsgrund, die Jahreszeit und die konkrete Regelung des anwendbaren Tarifvertrags.

Was passiert, wenn der Zugang der Kündigung nicht nachweisbar ist?

Dann kann später Streit darüber entstehen, wann die Kündigungsfrist begonnen hat. Sorge deshalb für einen nachvollziehbaren Nachweis, etwa durch persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder eine rechtssichere Zustellung.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Rechner bietet eine erste Orientierung zur Kündigungsfrist im Baugewerbe. Der konkrete Arbeitsvertrag, der anwendbare Tarifvertrag, Sonderkündigungsschutz und besondere Kündigungsgründe können zu einem anderen Ergebnis führen. Die Berechnung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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