Kündigungsfrist TV-L berechnen: Rechner, Tabelle und Beispiele
Du willst deine Kündigung im TV-L einreichen, weißt aber nicht, ob sechs Wochen, drei Monate oder ein Quartalsende gilt? Ein falscher Termin kann dein Arbeitsverhältnis verlängern. Berechne zuerst das genaue Datum und prüfe danach die passende Regel.
- Kündigungsfrist TV-L berechnen
- TV-L Kündigungsfrist berechnen: Schritt für Schritt
- TV-L Kündigungsfristen nach § 34 TV-L: Tabelle der Fristen
- TV-L Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- TV-L Kündigungsfrist bei unbefristetem Vertrag
- 30 TV-L Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverträgen
- Kündigung zum Monatsende oder Quartalsende
- Kündigungsfrist TV-L Bayern, NRW, Berlin und weitere Bundesländer
- Welche Beschäftigungszeiten werden für die TV-L Kündigungsfrist angerechnet?
- Was tun, wenn die Kündigungsfrist im TV-L falsch berechnet wurde?
- Häufige Fragen unserer Leser
Kündigungsfrist TV-L berechnen
TV-L Rechner 2026
Berechnen Sie nach § 34 TV-L das frühestmögliche Vertragsende oder den spätesten Zugang Ihrer Kündigung. Befristete Verträge werden gesondert nach § 30 TV-L geprüft.
Mit dem TV-L Kündigungsfrist Rechner kannst du schnell prüfen, wann dein Arbeitsverhältnis frühestens endet oder bis wann deine Kündigung spätestens zugehen muss. Du kannst zwischen einem unbefristeten und einem befristeten Arbeitsvertrag nach TV-L unterscheiden.
Der Rechner berücksichtigt die Kündigungsfristen nach § 34 TV-L. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen werden zusätzlich die besonderen Vorgaben aus § 30 TV-L geprüft. Das Ergebnis zeigt dir das konkrete Vertragsende, die maßgebliche Kündigungsfrist, den zulässigen Beendigungstermin und die angewandte Tarifregel.
So kannst du deine TV-L Kündigungsfrist berechnen und besser einschätzen, ob dein geplanter Kündigungstermin zum Arbeitsvertrag und zur Beschäftigungszeit passt. Die Staffelung richtet sich nach der anrechenbaren Beschäftigungszeit und unterscheidet zwischen Monats- und Quartalsende.
Der TV-L ist eine besondere tarifliche Regelung. Einen allgemeinen Überblick zu Tarifverträgen findest du in unserem Grundlagenartikel. Für die TV-L-Probezeit gelten zusätzliche Vorgaben, die du ebenfalls prüfen solltest.
TV-L Kündigungsfrist berechnen: Schritt für Schritt
Für eine verlässliche Berechnung zählt nicht der Tag, an dem du dein Schreiben abschickst. Entscheidend ist, wann die Kündigung dem Empfänger tatsächlich zugeht. Trage deshalb die Daten so ein, wie sie beim Arbeitgeber oder bei dir als Empfänger nachweisbar vorliegen.
- Berechnungsart wählen: Wähle, ob du das frühestmögliche Vertragsende oder den spätesten Kündigungstermin ermitteln möchtest.
- Vertragsart auswählen: Gib an, ob ein unbefristeter Arbeitsvertrag oder ein befristeter Arbeitsvertrag vorliegt.
- Bundesland auswählen: Wähle das Bundesland, in dem dein Arbeitsverhältnis besteht. Für Hessen sollte der TV-H gesondert geprüft werden.
- Kündigende Person angeben: Wähle, ob die Kündigung durch einen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erfolgt.
- Beginn des Arbeitsverhältnisses eintragen: Verwende den Beginn des aktuellen Arbeitsverhältnisses und ergänze gegebenenfalls anrechenbare Vorbeschäftigungszeiten.
- Zugangstag eintragen: Trage den Tag ein, an dem die Kündigung beim Empfänger eingegangen ist oder eingehen soll.
- Ergebnis prüfen: Kontrolliere Kündigungsfrist, Vertragsende, spätesten Zugang und die angewandte TV-L-Regel.
TV-L Kündigungsfristen nach § 34 TV-L: Tabelle der Fristen
Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag richtet sich die Kündigungsfrist nach der anrechenbaren Beschäftigungszeit. Bis zum Ende des ersten Jahres gilt noch ein Monat zum Monatsende. Ab mehr als einem Jahr verschiebt sich der zulässige Beendigungstermin grundsätzlich auf das Quartalsende.
| Beschäftigungszeit | Kündigungsfrist | Beendigungstermin |
|---|---|---|
| Bis zum Ende des sechsten Monats | 2 Wochen | Zum Monatsschluss |
| Bis zu einem Jahr | 1 Monat | Zum Monatsschluss |
| Mehr als 1 Jahr | 6 Wochen | Zum Quartalsende |
| Mindestens 5 Jahre | 3 Monate | Zum Quartalsende |
| Mindestens 8 Jahre | 4 Monate | Zum Quartalsende |
| Mindestens 10 Jahre | 5 Monate | Zum Quartalsende |
| Mindestens 12 Jahre | 6 Monate | Zum Quartalsende |
TV-L Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Kündigungsfristen nach § 34 Abs. 1 TV-L gelten grundsätzlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Entscheidend sind die anrechenbare Beschäftigungszeit, der Zugang der Kündigung und der tariflich zulässige Beendigungstermin.
Für Arbeitgeber gelten zusätzlich besondere Schutzvorschriften. Beschäftigte im Tarifgebiet West können unter bestimmten Voraussetzungen tariflich unkündbar sein, wenn sie mindestens 40 Jahre alt sind und mehr als 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren.
TV-L Kündigungsfrist bei unbefristetem Vertrag
Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag richtet sich die Kündigungsfrist nach § 34 TV-L. Dein Arbeitsverhältnis läuft grundsätzlich so lange weiter, bis die vorgeschriebene Frist abgelaufen und der nächste zulässige Monats- oder Quartalstermin erreicht ist. Befindest du dich noch in der Probezeit, musst du zusätzlich die dafür geltenden Regeln prüfen.
Für Arbeitnehmer bedeutet eine längere Beschäftigungszeit deshalb häufig eine deutlich längere Kündigungsfrist. Besonders ab einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr gilt regelmäßig eine Frist von sechs Wochen zum Quartalsende.
30 TV-L Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverträgen
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gelten besondere Regeln. Eine Befristung endet grundsätzlich automatisch mit Ablauf des vereinbarten Datums. Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn sie tarifvertraglich oder im Arbeitsvertrag vorgesehen ist.
- Befristung ohne Sachgrund: IN DEN ERSTEN SECHS WOCHEN GILT REGELMÄSSIG DIE TARIFLICHE PROBEZEIT.
- Befristung mit Sachgrund: IN DEN ERSTEN SECHS MONATEN GILT REGELMÄSSIG DIE TARIFLICHE PROBEZEIT.
- Kündigung während der Probezeit: INNERHALB DER PROBEZEIT BETRÄGT DIE KÜNDIGUNGSFRIST IN DER REGEL ZWEI WOCHEN ZUM MONATSSCHLUSS.
- Kündigung nach der Probezeit: EINE ORDENTLICHE KÜNDIGUNG IST NUR ZULÄSSIG, WENN DIE VORAUSSETZUNGEN DES § 30 TV-L ERFÜLLT SIND.
- Vertragsdauer unter zwölf Monaten: NACH ABLAUF DER PROBEZEIT KANN DIE ORDENTLICHE KÜNDIGUNG EINGESCHRÄNKT ODER AUSGESCHLOSSEN SEIN.
- Wissenschaftliche Mitarbeiter: BEI EINER BESCHÄFTIGUNG NACH WISSZEITVG ODER EINER ANDEREN SONDERREGELUNG KANN EINE INDIVIDUELLE PRÜFUNG ERFORDERLICH SEIN.
Die Regelung des § 30 TV-L unterscheidet zwischen befristeten Verträgen mit und ohne Sachgrund und beschränkt die ordentliche Kündigung nach der Probezeit.
Kündigung zum Monatsende oder Quartalsende
Zum Monatsschluss endet das Arbeitsverhältnis am letzten Tag eines Monats. Dieser Termin kommt vor allem bei kürzeren Beschäftigungszeiten und während bestimmter Probezeitregelungen zum Einsatz.
Zum Quartalsende ist eine Beendigung grundsätzlich nur am 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. möglich. Eine Kündigung mit sechs Wochen zum Quartalsende kann deshalb nicht automatisch zum 15. oder 31. eines beliebigen Monats wirksam werden.
Wenn deine Kündigung verspätet beim Empfänger eingeht, verschiebt sich das Vertragsende normalerweise auf den nächsten zulässigen Termin. Entscheidend ist daher nicht nur die Länge der Kündigungsfrist, sondern auch der richtige Beendigungstermin.
Kündigungsfrist TV-L Bayern, NRW, Berlin und weitere Bundesländer
Der TV-L gilt grundsätzlich für die meisten Bundesländer, darunter Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Baden-Württemberg. Deshalb suchen viele Beschäftigte nach Begriffen wie Kündigungsfrist TV-L Bayern oder TV-L NRW Kündigungsfrist.
Auch im Tarifgebiet Ost können bei befristeten Arbeitsverhältnissen besondere Einschränkungen gelten. Dein Bundesland allein entscheidet jedoch nicht über die gesamte Kündigungsfrist. Zusätzlich musst du Vertragsart, Beschäftigungszeit und den konkreten Arbeitsvertrag prüfen.
Welche Beschäftigungszeiten werden für die TV-L Kündigungsfrist angerechnet?
Die Beschäftigungszeit ist ein zentraler Faktor für die Berechnung deiner Kündigungsfrist. Dabei solltest du nicht automatisch jede frühere Tätigkeit im öffentlichen Dienst als anrechenbar betrachten.
- Aktuelles Arbeitsverhältnis: MASSGEBLICH IST IN DER REGEL DIE BESCHÄFTIGUNGSZEIT BEIMSELBEN ARBEITGEBER.
- Frühere Arbeitsverhältnisse: FRÜHERE VERTRÄGE KÖNNEN JE NACH TARIFLICHER REGELUNG UND ARBEITGEBER BERÜCKSICHTIGT WERDEN.
- Unterbrechungen: UNTERBRECHUNGEN MÜSSEN IM EINZELFALL GEPRÜFT WERDEN.
- Sonderurlaub: NICHT ANRECHENBARE ZEITEN EINES SONDERURLAUBS KÖNNEN BEI DER BERECHNUNG ABGEZOGEN WERDEN.
- Vorzeiten eintragen: VERWENDE IM RECHNER NUR ZEITEN, DIE NACH DEINEN UNTERLAGEN TATSÄCHLICH ANRECHENBAR SIND.
Für die Kündigungsfrist nach § 34 TV-L ist besonders wichtig, welche Beschäftigungszeiten beim selben Arbeitgeber vorliegen.
Was tun, wenn die Kündigungsfrist im TV-L falsch berechnet wurde?
Ein falsch berechneter Kündigungstermin kann dazu führen, dass dein Arbeitsverhältnis länger besteht als geplant. Prüfe deshalb sowohl den Tarifvertrag als auch deinen Arbeitsvertrag und den tatsächlichen Zugang der Kündigung.
- Zugang nachweisen: BEWAHRE DEN NACHWEIS AUF, AUS DEM HERVORGEHT, WANN DIE KÜNDIGUNG ZUGEGANGEN IST.
- Frist schriftlich prüfen: BITTE DIE PERSONALSTELLE UM EINE NACHVOLLZIEHBARE BERECHNUNG DER BESCHÄFTIGUNGSZEIT.
- Arbeitsvertrag kontrollieren: PRÜFE, OB DER TV-L VOLLSTÄNDIG, EINGESCHRÄNKT ODER MIT EINER SONDERREGELUNG EINBEZOGEN WIRD.
- Falsches Datum klären: BEI EINER FALSCHEN KÜNDIGUNGSFRIST KANN DAS ARBEITSVERHÄLTNIS UNTER UMSTÄNDEN ERST ZUM NÄCHSTEN ZULÄSSIGEN TERMIN ENDEN.
- Rechtliche Beratung nutzen: BEI EINEM STREIT ÜBER DAS VERTRAGSENDE SOLLTEST DU DIE UNTERLAGEN FACHKUNDIG PRÜFEN LASSEN.
Häufige Fragen unserer Leser
Rechtlicher Hinweis
Dieser Rechner bildet typische Standardfälle nach TV-L ab und ersetzt keine Rechtsberatung. Arbeitsvertrag, Tarifgebiet, Befristung, Sonderregelungen und besonderer Kündigungsschutz können zu einem anderen Ergebnis führen.
