Krankheit während der Kündigungsfrist: Lohnfortzahlung, Freistellung und Krankengeld

Berechne zuerst, wie lange deine Kündigungsfrist noch läuft. So weißt du, wie lange du mit deinem Einkommen rechnen kannst, und erfährst anschließend, wer bei Krankheit während der Kündigungsfrist für deine Zahlungen zuständig ist.

Was Sie hier finden:

Habe ich während der Kündigungsfrist Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Wenn du während der Kündigungsfrist krank wirst, hast du grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung, solange dein Arbeitsverhältnis noch besteht. Voraussetzung ist, dass du tatsächlich arbeitsunfähig bist und die gesetzlichen Vorgaben zur Krankmeldung und zum Nachweis erfüllst.

Dein Arbeitgeber muss dein Gehalt trotz Krankschreibung normalerweise weiterzahlen. Die Lohnfortzahlung in der Kündigungsfrist ist jedoch zeitlich begrenzt und kann nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses durch Krankengeld ersetzt werden.

Wer zahlt bei Krankheit während der Kündigungsfrist?

Wer deine Zahlung übernimmt, hängt davon ab, ob dein Arbeitsverhältnis noch besteht, wie lange du bereits krank bist und ob die Voraussetzungen für Krankengeld erfüllt sind. Die gesetzliche Kündigungsfrist beeinflusst dabei, bis wann dein Arbeitsverhältnis und grundsätzlich auch die Zahlungspflicht bestehen.

SituationMöglicher ZahlungspflichtigerEntscheidender Punkt
Krankheit während des laufenden ArbeitsverhältnissesArbeitgeberDie Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung müssen erfüllt sein
Krankheit nach Ablauf der EntgeltfortzahlungKrankenkasseEs muss ein Anspruch auf Krankengeld bestehen
Arbeitsunfähigkeit über das Vertragsende hinausKrankenkasseDeine Arbeitsunfähigkeit muss lückenlos nachgewiesen werden
Kündigung aus Anlass der ArbeitsunfähigkeitUnter Umständen ArbeitgeberDer Grund und der Zeitpunkt der Kündigung sind entscheidend
Ende des Arbeitsverhältnisses aus einem anderen GrundGrundsätzlich KrankenkasseDie Arbeitgeberzahlung endet normalerweise mit dem Vertragsende

Wenn du während der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt bist, gelten zusätzliche Fragen zur Vergütung und zur Fortdauer des Arbeitsverhältnisses. Lies dazu auch die Informationen zur

Welche Voraussetzungen gelten für die Entgeltfortzahlung?

Damit du während der Kündigungsfrist weiterhin bezahlt wirst, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend sind die Dauer deines Arbeitsverhältnisses, eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit und die rechtzeitige Erfüllung deiner Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber.

  1. Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses: Dein Arbeitsverhältnis muss grundsätzlich mindestens vier Wochen bestanden haben, bevor ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht.
  2. Tatsächliche Arbeitsunfähigkeit: Du musst deine vertraglich geschuldete Arbeit wegen einer Krankheit tatsächlich nicht ausüben können.
  3. Unverzügliche Krankmeldung: Informiere deinen Arbeitgeber sofort darüber, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauert.
  4. Ärztlicher Nachweis: Reiche eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, sobald sie erforderlich ist. Dein Arbeitgeber kann den Nachweis unter Umständen bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen.
  5. Begrenzte Entgeltfortzahlung: Die Lohnfortzahlung ist grundsätzlich auf bis zu sechs Wochen pro Erkrankungsfall begrenzt, sofern keine besonderen Regelungen greifen.
  6. Kein vorsätzliches Fehlverhalten: Wenn du deine Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht hast, kann dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt sein.

Als Arbeitnehmer musst du außerdem darauf achten, dass deine Arbeitsunfähigkeit lückenlos dokumentiert bleibt. Das kann für einen späteren Anspruch auf Krankengeld entscheidend sein.

Was gilt bei einer Krankmeldung nach der Kündigung?

Wenn du zuerst eine Kündigung erhältst und anschließend krank wirst, gelten grundsätzlich die normalen Regeln für deine Arbeitsunfähigkeit. Deine Rechte bei einer Krankschreibung nach der Kündigung bleiben bestehen, solange du tatsächlich krank bist und die erforderlichen Nachweise erbringst.

Wenn du selbst kündigst und danach eine Krankmeldung einreichst, kann der zeitliche Zusammenhang genauer geprüft werden. Eine AU ist dadurch nicht automatisch ungültig, doch konkrete Umstände können Zweifel an ihrem Beweiswert begründen.

Kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung wegen Zweifeln an der AU verweigern?

Eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besitzt zunächst einen hohen Beweiswert. Dein Arbeitgeber darf die Entgeltfortzahlung deshalb nicht allein deshalb verweigern, weil die Krankmeldung nach einer Kündigung erfolgt ist.

  1. Ordnungsgemäße AU: Eine ärztlich ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt zunächst, dass du deine Arbeit krankheitsbedingt nicht ausüben kannst.
  2. Konkrete Zweifel: Bloße Vermutungen oder ein allgemeines Misstrauen reichen normalerweise nicht aus, um die Lohnfortzahlung einzustellen.
  3. Auffälliger Zeitraum: Wenn deine AU unmittelbar nach einer Eigenkündigung beginnt oder exakt bis zum Ende der Kündigungsfrist reicht, kann der Arbeitgeber den Beweiswert genauer prüfen lassen.
  4. Weitere Nachweise: Wird der Beweiswert erschüttert, musst du unter Umständen zusätzliche Informationen zu deiner Erkrankung oder weitere Nachweise vorlegen.
  5. Mögliche Folgen: Bei einer nachgewiesenen vorgetäuschten Krankheit können die Entgeltfortzahlung entfallen, Rückforderungen entstehen oder arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen.

Was passiert bei einer Krankschreibung bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist?

Eine Krankschreibung bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist ist nicht automatisch ungültig. Wenn du tatsächlich arbeitsunfähig bist, kannst du grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der genaue Zeitraum kann jedoch Fragen aufwerfen, besonders wenn die AU direkt nach einer Eigenkündigung beginnt. Dein Arbeitgeber braucht konkrete Anhaltspunkte, um den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzuzweifeln.

Krankheit während der Freistellung: Wer zahlt?

Bei einer Freistellung musst du zunächst prüfen, ob sie widerruflich oder unwiderruflich ausgesprochen wurde und welche Zahlungsregelung gilt. Krankheit und Freistellung sind rechtlich nicht identisch und können unterschiedliche Folgen für deine Vergütung haben.

SituationGrundsätzliche Einordnung
Widerrufliche Freistellung vor Beginn der KrankheitEine spätere Arbeitsunfähigkeit kann die Arbeitspflicht und Zahlungsansprüche beeinflussen
Unwiderrufliche FreistellungEntscheidend sind der Inhalt der Freistellung und die vereinbarte Vergütung
Krankheit während einer bestehenden FreistellungDie Freistellung und die Arbeitsunfähigkeit müssen getrennt geprüft werden
Freistellung endet vor dem VertragsendeDanach gelten grundsätzlich die normalen Regeln zur Arbeitsunfähigkeit
Freistellung bis zum VertragsendeDas Arbeitsverhältnis endet zum vereinbarten Termin

Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit während der Kündigungsfrist?

Die Entgeltfortzahlung läuft nicht automatisch bis zum Ende der Kündigungsfrist. Sie kann grundsätzlich bis zu sechs Wochen pro Erkrankungsfall dauern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dein Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen besteht.

Endet der Anspruch vorher oder besteht deine Arbeitsunfähigkeit nach dem Vertragsende weiter, kommt unter Umständen Krankengeld der Krankenkasse infrage. Die Kündigungsfrist verlängert sich dadurch nicht.

Was passiert nach dem Ende der Kündigungsfrist?

Wenn du über das Vertragsende hinaus krankgeschrieben bist, endet dein Arbeitsverhältnis trotzdem zum vorgesehenen Termin. Danach musst du deine finanzielle Absicherung und den lückenlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit besonders sorgfältig organisieren.

  1. Vertragsende beachten: Deine Krankheit verschiebt das Ende des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht.
  2. Krankenkasse kontaktieren: Wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist, kläre rechtzeitig, ob du Anspruch auf Krankengeld hast.
  3. Bescheinigungen lückenlos führen: Zwischen zwei Nachweisen darf keine unbelegte Unterbrechung entstehen, wenn du deinen Anspruch sichern möchtest.
  4. Zahlungsübergang prüfen: Kläre, wann die Entgeltfortzahlung endet und ab welchem Zeitpunkt die Krankenkasse zuständig wird.
  5. Unterlagen aufbewahren: Sammle deine Kündigung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Krankmeldungen und Zahlungsnachweise an einem sicheren Ort.

Was musst du deinem Arbeitgeber bei Krankheit während der Kündigungsfrist mitteilen?

Auch nach einer Kündigung gelten deine üblichen Pflichten im Krankheitsfall bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Wenn du die Krankmeldung verspätet übermittelst oder erforderliche Nachweise nicht einreichst, kann dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gefährdet werden.

  1. Beginn der Arbeitsunfähigkeit: Teile deinem Arbeitgeber unverzüglich mit, ab welchem Tag du nicht arbeiten kannst.
  2. Voraussichtliche Dauer: Informiere ihn darüber, wie lange deine Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich bestehen wird.
  3. Verlängerung der Krankheit: Melde eine weitere Krankschreibung rechtzeitig und stelle sicher, dass der Nachweis lückenlos bleibt.
  4. Elektronische AU beachten: Prüfe, ob deine Krankenkasse die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt und ob dein Arbeitgeber sie abrufen kann.
  5. Diagnose nicht nennen: Du musst deinem Arbeitgeber grundsätzlich nicht mitteilen, an welcher Krankheit du leidest.
  6. Kommunikation dokumentieren: Bewahre Nachrichten, E-Mails und sonstige Nachweise über deine Krankmeldung auf.

Was passiert mit dem Resturlaub bei Krankheit während der Kündigungsfrist?

Eine Krankschreibung führt nicht dazu, dass deine Urlaubstage automatisch als genommen gelten. Wenn du Resturlaub wegen einer nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen kannst, bleibt der Anspruch grundsätzlich bestehen.

Endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass du den Urlaub noch nehmen konntest, muss der verbleibende Urlaub unter den gesetzlichen Voraussetzungen finanziell abgegolten werden. Prüfe deshalb rechtzeitig deinen Urlaubsanspruch und die genaue Freistellungsvereinbarung.

Beeinflusst die Krankheit die Frist für eine Kündigungsschutzklage?

Eine Krankheit verändert die dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich nicht. Wenn du dich gegen eine Kündigung wehren möchtest, musst du die Klage innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen.

Die Entgeltfortzahlung und die Kündigungsschutzklage sind getrennte Themen. Auch wenn du krankgeschrieben bist, solltest du den Zugangstag der Kündigung notieren und die Klagefrist sofort prüfen.

Häufig gestellte Fragen unserer Leser

Muss ich meinem Arbeitgeber die Diagnose meiner Krankheit mitteilen?

Nein, du musst deinem Arbeitgeber grundsätzlich nicht mitteilen, woran du erkrankt bist. Er benötigt normalerweise nur die Information über deine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer. Die Diagnose bleibt vertraulich und wird nicht über die elektronische AU übermittelt.

Kann ich während einer Krankschreibung Urlaub nehmen?

Eine Krankschreibung und Urlaub schließen sich nicht automatisch aus. Du darfst deine Genesung durch eine Reise oder andere Aktivitäten jedoch nicht beeinträchtigen. Wenn du während des Urlaubs krank wirst, werden die ärztlich nachgewiesenen Krankheitstage grundsätzlich nicht auf deinen Urlaub angerechnet.

Was gilt bei einer neuen Krankheit nach sechs Wochen?

Bei einer neuen Erkrankung kann ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung entstehen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt davon ab, ob es sich tatsächlich um eine andere Krankheit handelt und ob die vorherige Arbeitsunfähigkeit beendet war.

Darf der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit überprüfen lassen?

Bei konkreten Zweifeln an deiner Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber eine Überprüfung anstoßen. Eine allgemeine Vermutung reicht dafür nicht aus. Du musst deinem Arbeitgeber jedoch nicht automatisch deine Diagnose offenlegen.

Muss ich mich trotz Krankheit arbeitslos melden?

Ja, die Arbeitslosmeldung und die Krankmeldung sind unterschiedliche Pflichten. Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, solltest du dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden und zusätzlich deine bestehende Arbeitsunfähigkeit angeben.

Go up