Kündigungsfrist Probezeit Schwangerschaft: Welche Frist gilt und darf dein Arbeitgeber kündigen?

Bist du schwanger und noch in der Probezeit, wirkt die kurze Kündigungsfrist schnell beunruhigend. Entscheidend ist aber nicht nur, ob zwei Wochen gelten, sondern wer kündigt und ob der besondere Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG greift. Genau diese Unterschiede solltest du zuerst prüfen.

Was Sie hier finden:

Welche Kündigungsfrist gilt bei Schwangerschaft in der Probezeit?

Welche Kündigungsfrist bei Schwangerschaft in der Probezeit gilt, hängt davon ab, wer das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Kündigst du selbst, kann die Probezeit-Kündigungsfrist maßgeblich sein. Möchte dein Arbeitgeber kündigen, musst du zuerst den besonderen Kündigungsschutz prüfen.

SituationWelche Regel gilt?Grundlage
Dein Arbeitgeber möchte dir während der Schwangerschaft kündigenBesonderer Kündigungsschutz geht grundsätzlich vor§ 17 MuSchG
Du möchtest während der Probezeit selbst kündigenProbezeit-Kündigungsfrist kann maßgeblich sein§ 622 Abs. 3 BGB, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag
Arbeitgeberkündigung ist ausnahmsweise zulässigKündigungsfrist zusätzlich prüfen§ 17 Abs. 2 MuSchG
Schwangerschaft war beim Kündigungszugang unbekanntNachträgliche Mitteilung prüfen§ 17 MuSchG

Kann dein Arbeitgeber dich schwanger in der Probezeit mit zwei Wochen Frist kündigen?

Grundsätzlich kann dein Arbeitgeber die Zwei-Wochen-Frist nicht einfach nutzen, wenn der besondere Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG greift. Die kurze Kündigungsfrist während der Probezeit ersetzt nicht die Prüfung, ob eine Kündigung überhaupt zulässig ist.

Auch in der Probezeit besteht der besondere Kündigungsschutz während der Schwangerschaft. Eine vereinbarte Probezeit hebt dieses Kündigungsverbot nicht auf. Nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen kann eine Arbeitgeberkündigung trotz Schwangerschaft zulässig sein.

Berechne deine Kündigungsfrist und den möglichen Beendigungstermin während der Probezeit.

Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit bei Schwangerschaft?

Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann nach § 622 Abs. 3 BGB grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen gelten. Für deine eigene Kündigung kann diese Frist daher auch während der Schwangerschaft relevant bleiben.

Dein Arbeitsvertrag oder ein anwendbarer Tarifvertrag kann jedoch andere Regelungen enthalten. Die Schwangerschaft verlängert oder verkürzt deine eigene Kündigungsfrist nicht automatisch. Entscheidend ist, welche Kündigungsregel für dein Arbeitsverhältnis tatsächlich gilt.

Welche Kündigungsfrist gilt, wenn du schwanger selbst in der Probezeit kündigst?

Du kannst dein Arbeitsverhältnis auch während der Schwangerschaft selbst kündigen. Besteht eine vereinbarte Probezeit, kann dabei die Kündigungsfrist von zwei Wochen nach § 622 Abs. 3 BGB gelten. Dein besonderer Kündigungsschutz hindert dich nicht an einer Eigenkündigung.

Prüfe zusätzlich deinen Arbeitsvertrag und einen anwendbaren Tarifvertrag, da dort abweichende Kündigungsfristen geregelt sein können. Entscheidend ist die für dein konkretes Arbeitsverhältnis geltende Regelung.

Berechne, zu welchem Termin du während deiner Probezeit selbst kündigen kannst.

Was passiert, wenn du in der Probezeit gekündigt wirst und schwanger bist?

Hast du während der Probezeit eine Kündigung erhalten und warst zu diesem Zeitpunkt bereits schwanger, solltest du schnell handeln. Die kurze Probezeit-Kündigungsfrist ändert nichts daran, dass § 17 MuSchG besonderen Kündigungsschutz vorsehen kann und zusätzlich weitere Fristen laufen.

  1. Kündigungszugang prüfen: Notiere den genauen Tag, an dem dir das Kündigungsschreiben zugegangen ist. Dieser Zeitpunkt ist für die Mitteilungs- und Klagefristen besonders wichtig.
  2. Schwangerschaft zum Kündigungszeitpunkt klären: Prüfe, ob du bereits schwanger warst, als dir die Kündigung zuging. Auch eine Schwangerschaft, von der du damals noch nichts wusstest, kann geschützt sein.
  3. Arbeitgeber informieren: Wusste dein Arbeitgeber noch nichts von der Schwangerschaft, teile sie ihm möglichst schnell mit. § 17 MuSchG sieht dafür grundsätzlich zwei Wochen nach Zugang der Kündigung vor.
  4. Unterlagen sichern: Bewahre Kündigungsschreiben, ärztliche Nachweise sowie Belege über deine Mitteilung an den Arbeitgeber sorgfältig auf.
  5. Klagefrist prüfen: Möchtest du gegen die Kündigung vorgehen, beachte grundsätzlich die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.

Was gilt, wenn dein Arbeitgeber bei der Kündigung nichts von der Schwangerschaft wusste?

Wusste dein Arbeitgeber bei der Kündigung noch nichts von deiner Schwangerschaft, kann der Kündigungsschutz trotzdem greifen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass du bereits schwanger warst und deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilst.

Versäumst du diese Frist aus einem Grund, den du nicht zu vertreten hast, kann eine spätere Mitteilung weiterhin berücksichtigt werden. Du musst sie dann unverzüglich nachholen, sobald der Hinderungsgrund weggefallen ist.

Was ist der Unterschied zwischen zwei Wochen Kündigungsfrist, zwei Wochen Mitteilungsfrist und drei Wochen Klagefrist?

Bei einer Kündigung in der Probezeit während der Schwangerschaft können drei unterschiedliche Fristen gleichzeitig auftauchen. Besonders leicht werden die beiden Zwei-Wochen-Fristen verwechselt. Sie regeln jedoch völlig verschiedene Vorgänge und dürfen auch nicht mit der Klagefrist gleichgesetzt werden.

FristWofür gilt sie?Grundlage
2 Wochen KündigungsfristKündigung während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten§ 622 Abs. 3 BGB
2 Wochen MitteilungsfristArbeitgeber nach einer Kündigung über eine bereits bestehende Schwangerschaft informieren§ 17 MuSchG
3 Wochen KlagefristKündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben§ 4 KSchG
Die Mitteilung deiner Schwangerschaft an den Arbeitgeber ersetzt eine erforderliche Kündigungsschutzklage nicht automatisch. Ebenso verlängert die Drei-Wochen-Klagefrist nicht deine Probezeit-Kündigungsfrist.

Endet oder verlängert eine Schwangerschaft die Probezeit?

Eine Schwangerschaft beendet oder verlängert eine vereinbarte Probezeit nicht automatisch. Auch der Mutterschutz führt nach den Informationen des Familienportals des Bundes nicht dazu, dass sich deine Probezeit einfach um die geschützten Zeiträume verlängert.

Davon zu unterscheiden ist ein Arbeitsvertrag, der von Anfang an nur für einen bestimmten Probezeitraum befristet wurde. In diesem Fall kann das Arbeitsverhältnis mit dem vereinbarten Befristungsende auslaufen.

Was gilt bei einem befristeten Probearbeitsvertrag und Schwangerschaft?

Ist dein Arbeitsvertrag von Anfang an nur für die Probezeit befristet, schützt dich die Schwangerschaft grundsätzlich vor einer unzulässigen Kündigung, verlängert aber die vereinbarte Befristung nicht. Das Familienportal weist ausdrücklich auf diese Unterscheidung hin.

Erreicht dein befristetes Probearbeitsverhältnis das vereinbarte Vertragsende, kann es deshalb auslaufen, obwohl du schwanger bist. Ein solcher Fristablauf ist rechtlich von einer Kündigung durch deinen Arbeitgeber zu unterscheiden.

Wann darf dein Arbeitgeber trotz Schwangerschaft in der Probezeit kündigen?

Eine Arbeitgeberkündigung während der Schwangerschaft ist auch in der Probezeit nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig. § 17 Abs. 2 MuSchG verlangt dafür einen Sachverhalt, der nicht mit deiner Schwangerschaft zusammenhängt, sowie eine vorherige Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörde.

  1. Besonderer Ausnahmefall: Der Kündigungsgrund darf nicht mit deiner Schwangerschaft, einer geschützten Fehlgeburt oder der Zeit nach der Entbindung zusammenhängen.
  2. Behördliche Zulässigkeit: Die zuständige Arbeitsschutzbehörde oder die dafür bestimmte Landesbehörde muss die Kündigung im konkreten Ausnahmefall für zulässig erklären.
  3. Kündigungsfrist prüfen: Ist die Kündigung ausnahmsweise erlaubt, muss zusätzlich geklärt werden, welche Kündigungsfrist für dein Arbeitsverhältnis gilt.
  4. Schriftform einhalten: Die ausnahmsweise zugelassene Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund enthalten.

Kannst du die Kündigungsfrist bei Probezeit und Schwangerschaft berechnen?

Möchtest du als schwangere Arbeitnehmerin selbst kündigen, kannst du deine Probezeit-Kündigungsfrist direkt prüfen und daraus deinen möglichen Beendigungstermin berechnen. Bei einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten können nach § 622 Abs. 3 BGB grundsätzlich zwei Wochen gelten.

Bei einer Kündigung durch deinen Arbeitgeber prüfst du dagegen zuerst den besonderen Kündigungsschutz. Erst wenn die Arbeitgeberkündigung rechtlich zulässig ist, ist die Berechnung der Kündigungsfrist für das Vertragsende sinnvoll.

Welche Regeln gelten außerhalb der Probezeit bei einer Schwangerschaft?

Nach dem Ende deiner Probezeit besteht der besondere Kündigungsschutz während der Schwangerschaft weiterhin, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die kurze Zwei-Wochen-Frist aus § 622 Abs. 3 BGB ist dann jedoch nicht mehr allein aufgrund der früheren Probezeit maßgeblich.

Welche Kündigungsfrist danach gilt und wann dein Arbeitgeber überhaupt kündigen darf, hängt von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, gesetzlichen Kündigungsfristen und dem Mutterschutzgesetz ab. Diese Fälle findest du ausführlich unter Kündigungsfrist bei Schwangerschaft.

Häufige Fragen unserer Leser

Gilt der Kündigungsschutz schon am ersten Arbeitstag der Probezeit?

Ja. Der besondere Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG hängt nicht davon ab, wie lange du bereits beschäftigt bist. Bist du schon am ersten Arbeitstag schwanger, kann der Schutz daher auch während einer gerade begonnenen Probezeit greifen.

Gilt der Kündigungsschutz bei Schwangerschaft auch im Minijob während der Probezeit?

Ja. Auch bei einem Minijob gilt das Mutterschutzgesetz grundsätzlich. Eine geringfügige Beschäftigung nimmt dir den besonderen Kündigungsschutz während der Schwangerschaft nicht; auch hier muss eine Arbeitgeberkündigung trotz Probezeit die Vorgaben des § 17 MuSchG erfüllen.

Musst du deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft während der Probezeit sofort mitteilen?

Nein, du musst deine Schwangerschaft nicht allein wegen der Probezeit sofort offenlegen. Für deinen Kündigungsschutz kann eine schnelle Mitteilung aber wichtig werden, insbesondere wenn du bereits eine Kündigung erhalten hast und dein Arbeitgeber bisher nichts von der Schwangerschaft wusste.

Kann dein Arbeitgeber die Probezeit wegen deiner Schwangerschaft neu beginnen lassen?

Nein. Eine Schwangerschaft gibt deinem Arbeitgeber grundsätzlich kein Recht, eine bereits laufende Probezeit einfach neu beginnen zu lassen. Maßgeblich bleiben die Vereinbarungen deines Arbeitsvertrags und die gesetzlichen Grenzen für eine Probezeit.

Kannst du schwanger in der Probezeit einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Grundsätzlich ja. Der besondere Kündigungsschutz verhindert vor allem eine Kündigung durch deinen Arbeitgeber, nicht automatisch eine einvernehmliche Beendigung. Mit einem Aufhebungsvertrag verzichtest du jedoch auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, weshalb du dessen Folgen vor der Unterschrift genau prüfen solltest.

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