Kündigungsfrist Baugewerbe berechnen: BRTV-Bau für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Bevor du deine Kündigung im Baugewerbe absendest, solltest du den tatsächlichen Zugangstermin und die richtige tarifliche Frist kennen. Schon wenige falsch gezählte Werktage können dazu führen, dass dein Arbeitsverhältnis länger läuft oder ein wichtiger Termin verpasst wird. Nutze deshalb zuerst den Rechner.
- Kündigungsfrist im Baugewerbe berechnen
- So verwenden Sie den Rechner für die Kündigungsfrist im Baugewerbe
- Gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfrist im Baugewerbe?
- Tarifliche Kündigungsfrist im Baugewerbe für Arbeitnehmer
- Kündigungsfristen im Baugewerbe für Arbeitgeber
- Kündigungsfrist im Baugewerbe während der Probezeit
- Wie werden Werktage bei der Kündigungsfrist gezählt?
- Witterungsgründe und besondere Regeln im Baugewerbe
- Befristeter Arbeitsvertrag im Baugewerbe
- Gilt der BRTV-Bau in Bayern, im Kleinbetrieb und bei jedem Gewerk?
- Kündigungsfrist im Baugewerbe ohne schriftlichen Arbeitsvertrag
- Beispiele für die Berechnung der Kündigungsfrist im Baugewerbe
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Häufige Fragen unserer Leser
- Zählt der Samstag bei der Kündigungsfrist im Baugewerbe als Werktag?
- Ist eine Kündigung per E-Mail im Baugewerbe wirksam?
- Was gilt, wenn für den Betrieb ein anderer Tarifvertrag gilt?
- Kann der Arbeitgeber während der Schlechtwetterzeit kündigen?
- Was passiert, wenn der Zugang der Kündigung nicht nachweisbar ist?
- Rechtlicher Hinweis
Kündigungsfrist im Baugewerbe berechnen
Berechnen Sie nach § 11 BRTV-Bau das frühestmögliche Vertragsende oder den spätesten Zugang Ihrer Kündigung. Der Rechner richtet sich an gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Baugewerbe.
Mit unserem Rechner kannst du die Kündigungsfrist im Baugewerbe anhand deiner Daten berechnen. Kennst du den Zugang, ermittelt er das frühestmögliche Vertragsende. Kennst du das gewünschte Ende, zeigt er den spätesten Kündigungstermin. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden getrennt geprüft. Befristungen, Sonderfunktionen und ein unklarer Geltungsbereich können die Ausgabe begrenzen.
Der BRTV-Bau ist eine besondere tarifliche Regelung. Einen allgemeinen Überblick zu Tarifverträgen findest du in unserem Grundlagenartikel.
So verwenden Sie den Rechner für die Kündigungsfrist im Baugewerbe
Das Ergebnis ist nur so zuverlässig wie deine Angaben. Prüfe zuerst, ob der BRTV-Bau für deinen Betrieb und deine Tätigkeit gilt und ob du als gewerbliche Arbeitnehmerin oder gewerblicher Arbeitnehmer erfasst bist.
Entscheidend ist außerdem der tatsächliche Zugang der Kündigung. Trage deshalb nicht den Versandtag ein, sondern das Datum, an dem die Erklärung die andere Vertragspartei erreicht. Prüfe außerdem deinen Arbeitsvertrag auf abweichende Kündigungsfristen oder besondere Klauseln.
- Berechnungsart auswählen: Wähle das frühestmögliche Vertragsende oder den spätesten Kündigungstermin.
- Geltungsbereich des BRTV-Bau prüfen: Bestätige, dass Tarifvertrag und Bautätigkeit zusammenpassen.
- Beschäftigt als auswählen: Gib an, ob du als gewerbliche/r Arbeitnehmer/in oder in einer Sonderfunktion im Baugewerbe beschäftigt bist.
- Wer kündigt auswählen: Wähle Arbeitnehmer/in oder Arbeitgeber.
- Vertragsbeginn eintragen: Trage den Beginn deines Arbeitsverhältnisses ein. Dieser kann für die anrechenbare Betriebszugehörigkeit maßgeblich sein.
- Kündigungszugang eintragen: Nenne den Tag, an dem die Kündigung tatsächlich zugeht.
- Sonderfälle angeben: Erfasse Berufsausbildung, Befristung, Witterungsgründe oder abweichende Klauseln.
- Ergebnis prüfen: Vergleiche das berechnete Datum mit deinem Vertrag und dem natürlichen Vertragsende.
Gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfrist im Baugewerbe?
Im Baugewerbe gilt nicht automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Für gewerbliche Arbeitnehmer kann § 11 BRTV-Bau maßgeblich sein, wenn sein Geltungsbereich erfüllt ist.
Prüfe, ob der Tarifvertrag, dein Arbeitsvertrag oder eine besondere Branchenregelung gilt. Ältere Angaben, die nur auf 2023 verweisen, solltest du vor der Berechnung aktualisieren.
Tarifliche Kündigungsfrist im Baugewerbe für Arbeitnehmer
Der BRTV-Bau sieht für gewerbliche Arbeitnehmer eine eigene tarifliche Kündigungsfrist vor. In den ersten sechs Monaten beträgt sie sechs Werktage. Nach sechs Monaten oder nach der Übernahme aus einer Berufsausbildung steigt sie auf zwölf Werktage. Eine längere Betriebszugehörigkeit verlängert grundsätzlich nicht automatisch die Arbeitnehmerfrist.
| Situation | Kündigungsfrist für Arbeitnehmer |
|---|---|
| Während der ersten sechs Monate | 6 Werktage |
| Nach sechsmonatiger Dauer | 12 Werktage |
| Nach einer Berufsausbildung und anschließender Übernahme | 12 Werktage |
| Nach 3, 6, 10 oder 25 Jahren Betriebszugehörigkeit | Grundsätzlich weiterhin 12 Werktage, sofern keine andere Regelung gilt |
Kündigungsfristen im Baugewerbe für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber verlängert sich die tarifliche Kündigungsfrist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Maßgeblich ist grundsätzlich die Beschäftigungsdauer im selben Betrieb oder Unternehmen. Für Arbeitnehmer bleibt dagegen normalerweise die Frist von 12 Werktagen bestehen, sofern keine andere wirksame Regelung vereinbart wurde.
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist des Arbeitgebers |
|---|---|
| Weniger als 3 Jahre | 6 oder 12 Werktage |
| Ab 3 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
| Ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
| Ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende |
| Ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende |
| Ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende |
| Ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende |
| Ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende |
Kündigungsfrist im Baugewerbe während der Probezeit
Im BRTV-Bau wird die erste Beschäftigungsphase häufig als Probezeit bezeichnet. Für gewerbliche Arbeitnehmer gilt während der ersten sechs Monate grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen. Entscheidend ist dabei die Dauer des Arbeitsverhältnisses, nicht nur die Bezeichnung im Arbeitsvertrag.
Nach sechsmonatiger Beschäftigungsdauer steigt die tarifliche Frist grundsätzlich auf 12 Werktage. Eine abweichende Regelung im Arbeitsvertrag oder ein anderer Tarifvertrag kann zu einem anderen Ergebnis führen. Prüfe deshalb immer den tatsächlichen Geltungsbereich.
Wie werden Werktage bei der Kündigungsfrist gezählt?
Die Berechnung der Kündigungsfrist im Baugewerbe hängt stark davon ab, wie die Werktage gezählt werden. Entscheidend ist der Zugang beim Empfänger. Der Versand per Post, die Übergabe an einen Kollegen oder das Datum auf dem Kündigungsschreiben reichen für die Fristberechnung nicht automatisch aus.
- Zugangstag: Der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger eingeht, dient als Ausgangspunkt.
- Beginn der Frist: Die Werktage werden grundsätzlich ab dem folgenden Tag gezählt.
- Montag bis Samstag: Samstage gelten regelmäßig als Werktage und können in die Frist einbezogen werden.
- Sonntage und Feiertage: Sonntage und die im Rechner berücksichtigten gesetzlichen Feiertage werden nicht mitgezählt.
- Nachweis des Zugangs: Bewahre einen geeigneten Nachweis auf, damit der tatsächliche Kündigungstermin später belegt werden kann.
Witterungsgründe und besondere Regeln im Baugewerbe
Im Baugewerbe können während der Schlechtwetterzeit besondere tarifliche Einschränkungen gelten. Eine Kündigung aus Witterungsgründen ist deshalb nicht in jeder Phase uneingeschränkt möglich. Die normale Kündigungsfrist darf nicht isoliert betrachtet werden, wenn ein tariflicher Kündigungsausschluss greift.
Prüfe außerdem, ob es sich tatsächlich um eine witterungsbedingte Kündigung handelt oder ob der Arbeitgeber einen anderen Kündigungsgrund nennt. Bei Zweifeln solltest du die konkrete Erklärung fachkundig prüfen lassen.
Befristeter Arbeitsvertrag im Baugewerbe
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet normalerweise automatisch mit dem vereinbarten Vertragsdatum. Eine ordentliche Kündigung vor diesem Zeitpunkt kannst du nur berechnen, wenn sie im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich zugelassen ist.
Fehlt eine solche Grundlage, kommt grundsätzlich nur das automatische Vertragsende, ein Aufhebungsvertrag oder eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund infrage. Der Rechner sollte in diesem Fall keine scheinbar genaue tarifliche Frist ausgeben.
Gilt der BRTV-Bau in Bayern, im Kleinbetrieb und bei jedem Gewerk?
Die Bezeichnung Baugewerbe reicht allein nicht aus, um die Anwendbarkeit des Bundesrahmentarifvertrags zu bestätigen. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, der Betrieb, die Beschäftigtengruppe und ein möglicherweise geltender Spezialtarifvertrag.
- Bayern und andere Bundesländer: Der Name des Bundeslandes entscheidet nicht allein über die Kündigungsfrist.
- Kleinbetrieb: Eine geringe Beschäftigtenzahl schließt die Anwendung eines Tarifvertrags nicht automatisch aus.
- Anderes Gewerk: Für bestimmte Bau- und Handwerksbereiche können eigene Tarifverträge gelten.
- Angestellte und Poliere: Für diese Beschäftigtengruppen können andere Kündigungsfristen vorgesehen sein.
- BRTV-Bau nicht sicher: Wenn du den Geltungsbereich nicht bestätigen kannst, solltest du das Ergebnis nur als vorläufige Orientierung verwenden.
Kündigungsfrist im Baugewerbe ohne schriftlichen Arbeitsvertrag
Fehlt ein schriftlicher Arbeitsvertrag, bedeutet das nicht automatisch, dass ausschließlich die gesetzliche Kündigungsfrist gilt. Auch ein Tarifvertrag kann maßgeblich sein, wenn die Voraussetzungen für seine Anwendung erfüllt sind.
Prüfe deshalb die tatsächliche Tätigkeit, die Beschäftigtengruppe und die Informationen, die dir der Arbeitgeber zu den Arbeitsbedingungen gegeben hat. Eine mündliche Absprache kann wichtige Fragen offenlassen.
Beispiele für die Berechnung der Kündigungsfrist im Baugewerbe
Die folgenden Beispiele zeigen, wie du die tarifliche Kündigungsfrist einordnen kannst. Für das konkrete Ergebnis musst du zusätzlich den Zugangstag, gesetzliche Feiertage, den Beschäftigungsbeginn und mögliche Sonderregelungen berücksichtigen.
| Situation | Maßgebliche Regel | Erwartetes Ergebnis |
|---|---|---|
| Gewerbliche/r Arbeitnehmer/in während der ersten sechs Monate | Grundfrist nach BRTV-Bau | 6 Werktage |
| Gewerbliche/r Arbeitnehmer/in nach sechs Monaten | Verlängerte Grundfrist | 12 Werktage |
| Arbeitgeber bei mindestens 3 Jahren Betriebszugehörigkeit | Arbeitgeberfrist | 1 Monat zum Monatsende |
| Befristeter Vertrag ohne Kündigungsklausel | Keine ordentliche Kündigung vorgesehen | Automatisches Vertragsende |
Häufige Fragen unserer Leser
Rechtlicher Hinweis
Dieser Rechner bietet eine erste Orientierung zur Kündigungsfrist im Baugewerbe. Der konkrete Arbeitsvertrag, der anwendbare Tarifvertrag, Sonderkündigungsschutz und besondere Kündigungsgründe können zu einem anderen Ergebnis führen. Die Berechnung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
