Kündigungsfrist Zeitarbeit Probezeit 2026: Fristen nach DGB/GVP richtig berechnen
Eine falsch berechnete Frist kann dazu führen, dass dein geplanter Austrittstermin nicht stimmt. Berechne deshalb zuerst dein konkretes Vertragsende mit unserem Rechner und lies anschließend, welche Kündigungsfrist nach DGB/GVP 2026 in deinen ersten Beschäftigungsmonaten gilt.
- Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Zeitarbeit in der Probezeit?
- Gilt 2026 bei Zeitarbeit überhaupt noch eine Probezeit?
- Kann die Kündigungsfrist in den ersten zwei Wochen nur einen Tag betragen?
- Wie wird die Kündigungsfrist in der Zeitarbeit richtig berechnet?
- Beispiele für die Kündigungsfrist während der ersten 6 Monate
- Kündigungsfrist Zeitarbeit nach 6 Monaten: Welche Frist gilt danach?
- Gilt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Zeitarbeitsfirma gleichermaßen?
- Kann ich bei einer Zeitarbeitsfirma jederzeit kündigen?
- Kann die Zeitarbeitsfirma mich in der Probezeit einfach kündigen?
- Endet mein Arbeitsvertrag, wenn mein Einsatz beim Kunden endet?
- Gilt die Kündigungsfrist auch bei einem befristeten Zeitarbeitsvertrag?
- Was muss ich bei einer Kündigung in der Zeitarbeit beachten?
- Kündigungsfrist Zeitarbeit in der Probezeit berechnen
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Häufige Fragen unserer Leser
- Welche Kündigungsfrist gilt in der Zeitarbeit, wenn DGB/GVP nicht anwendbar ist?
- Darf im Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist während der Probezeit stehen?
- Muss die Zeitarbeitsfirma während der Probezeit einen Kündigungsgrund nennen?
- Läuft die Kündigungsfrist auch während Krankheit oder Urlaub weiter?
- Was passiert, wenn die Kündigung an einem Wochenende oder Feiertag eingeht?
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Zeitarbeit in der Probezeit?
Bei Zeitarbeit beträgt die Kündigungsfrist in den ersten sechs Monaten nicht pauschal zwei Wochen. Gilt für dein Arbeitsverhältnis der DGB/GVP-Tarifvertrag 2026, richtet sich die Frist nach deiner bisherigen Beschäftigungsdauer bei der Zeitarbeitsfirma.
| Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist nach DGB/GVP 2026 |
|---|---|
| Erste 2 Wochen | Grundsätzlich 1 Woche; bei einer tariflichen Neueinstellung arbeitsvertraglich auf 1 Tag verkürzbar |
| Bis zur Vollendung des 3. Monats | 1 Woche |
| Nach Vollendung des 3. bis zur Vollendung des 6. Monats | 2 Wochen |
| Ab dem 7. Monat | Fristen nach § 622 Abs. 1 und 2 BGB |

Gilt 2026 bei Zeitarbeit überhaupt noch eine Probezeit?
Der DGB/GVP-Manteltarifvertrag 2026 bezeichnet die ersten sechs Beschäftigungsmonate in § 2.4 nicht ausdrücklich als Probezeit. Stattdessen legt er verkürzte Kündigungsfristen anhand deiner Beschäftigungsdauer fest. In deinem Arbeitsvertrag kann trotzdem eine Probezeit vereinbart sein.
Davon zu unterscheiden ist die Wartezeit beim allgemeinen Kündigungsschutz. Dieser greift grundsätzlich erst, wenn dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und die weiteren Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes erfüllt sind.
Kann die Kündigungsfrist in den ersten zwei Wochen nur einen Tag betragen?
Ja, aber die eintägige Kündigungsfrist gilt bei Zeitarbeit nicht automatisch. Bei einer Neueinstellung kann dein Arbeitsvertrag vorsehen, dass die Kündigungsfrist während der ersten zwei Beschäftigungswochen auf einen Tag verkürzt wird.
Als Neueinstellung gilt nach DGB/GVP ein Arbeitsverhältnis, wenn du mindestens drei Monate zuvor nicht bei demselben Arbeitgeber beschäftigt warst. Fehlt eine entsprechende arbeitsvertragliche Regelung, gilt in dieser Phase grundsätzlich die tarifliche Frist von einer Woche.
Wie wird die Kündigungsfrist in der Zeitarbeit richtig berechnet?
Für dein konkretes Vertragsende reicht es nicht, nur die tarifliche Dauer von einer oder zwei Wochen zu kennen. Entscheidend sind dein Beschäftigungsbeginn, der Zugang der Kündigung und die für dein Arbeitsverhältnis geltende Regelung. Mit diesen Angaben kannst du den frühestmöglichen Kündigungstermin bestimmen.
- Beschäftigungsbeginn feststellen: Maßgeblich ist der Beginn deines Arbeitsverhältnisses mit der Zeitarbeitsfirma. Wann dein aktueller Einsatz beim Kundenunternehmen begonnen hat, bestimmt deine tarifliche Beschäftigungsdauer nicht.
- Geltende Kündigungsfrist prüfen: Kläre, ob für dich der DGB/GVP-Tarifvertrag 2026 gilt und ob dein Arbeitsvertrag zusätzliche Regelungen enthält. Davon hängt ab, ob beispielsweise eine Woche, zwei Wochen oder bereits § 622 BGB maßgeblich ist.
- Zugang der Kündigung bestimmen: Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung dem Empfänger zugeht. Das Datum auf dem Kündigungsschreiben oder der Tag des Versands reicht für die Berechnung allein nicht aus.
- Beschäftigungsdauer richtig zuordnen: Prüfe, ob du dich noch innerhalb der ersten drei Monate, zwischen dem vollendeten dritten und sechsten Monat oder bereits ab dem siebten Beschäftigungsmonat befindest.
- Frist und Kündigungstermin berechnen: Nach den ersten sechs Monaten musst du zusätzlich beachten, ob die Kündigung nur zum 15. oder zum Monatsende möglich ist. Unser Rechner berücksichtigt diese Angaben bei der Ermittlung deines Vertragsendes.
Beispiele für die Kündigungsfrist während der ersten 6 Monate
Gerade im dritten, vierten oder fünften Beschäftigungsmonat entstehen schnell Fehler bei der Zuordnung. Die folgende Übersicht zeigt typische Fälle bei Anwendung des DGB/GVP-Tarifvertrags 2026. Maßgeblich ist dabei die Dauer deines Arbeitsverhältnisses mit der Zeitarbeitsfirma.
| Beispiel | Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist |
|---|---|---|
| Kündigung nach 6 Wochen | 2. Monat | 1 Woche |
| Kündigung nach 10 Wochen | 3. Monat | 1 Woche |
| Kündigung nach 4 Monaten | 4. Monat | 2 Wochen |
| Kündigung nach 5 Monaten | 5. Monat | 2 Wochen |
| Kündigung kurz vor Vollendung des 6. Monats | 6. Monat | 2 Wochen |
Kündigungsfrist Zeitarbeit nach 6 Monaten: Welche Frist gilt danach?
Nach Vollendung des sechsten Beschäftigungsmonats verweist der DGB/GVP-Manteltarifvertrag für Kündigungen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer beiderseits auf § 622 Abs. 1 und 2 BGB. Dadurch ändern sich sowohl die Frist als auch mögliche Kündigungstermine mit zunehmender Betriebszugehörigkeit.
| Dauer des Arbeitsverhältnisses | Kündigungsfrist nach DGB/GVP in Verbindung mit § 622 BGB |
|---|---|
| Ab dem 7. Monat bis unter 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende |
| Ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
| Ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
| Ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende |
| Ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende |
| Ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende |
| Ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende |
| Ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende |
Welche Kündigungsfrist gilt bei Zeitarbeit nach 1 Jahr?
Nach einem Jahr Zeitarbeit befindest du dich noch unterhalb der Zweijahresgrenze. Bei Anwendung des DGB/GVP-Tarifvertrags beträgt deine Kündigungsfrist daher vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Vier Wochen entsprechen dabei 28 Tagen und nicht automatisch einem Monat. Für den tatsächlichen Beendigungstermin musst du deshalb sowohl die 28 Tage als auch den zulässigen Kündigungstermin berücksichtigen.
Welche Kündigungsfrist gilt nach 2 Jahren Zeitarbeit?
Sobald dein Arbeitsverhältnis zwei Jahre bestanden hat, erreicht die Kündigungsfrist nach der tariflichen Verweisung auf § 622 Abs. 2 BGB die nächste Stufe: einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.
Eine Beendigung zum 15. ist bei dieser Stufe nicht mehr vorgesehen. Das konkrete Vertragsende hängt daher davon ab, wann deine Kündigung wirksam zugeht und welches Monatsende die vollständige Frist einhält.
Welche Kündigungsfrist gilt bei Zeitarbeit nach 5 Jahren?
Bei mindestens fünf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist nach der Staffelung des § 622 Abs. 2 BGB zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Der DGB/GVP-Manteltarifvertrag verweist nach der Anfangsphase auf diese gesetzlichen Fristen.
Für die Berechnung zählt deine Beschäftigungszeit bei der Zeitarbeitsfirma. Mehrere wechselnde Einsätze bei unterschiedlichen Kunden ändern nicht automatisch den Beginn deines bestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem Verleiher.
Gilt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Zeitarbeitsfirma gleichermaßen?
Während der ersten sechs Monate gelten die tariflichen Fristen von einer beziehungsweise zwei Wochen für das Arbeitsverhältnis unabhängig davon, ob du selbst kündigst oder die Zeitarbeitsfirma die Kündigung ausspricht.
Für die Zeit danach nennt § 2.4 DGB/GVP ausdrücklich Kündigungen durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und verweist beiderseits auf § 622 Abs. 1 und 2 BGB. Daher musst du auch bei einer Eigenkündigung die tarifliche Regelung prüfen.
Kann ich bei einer Zeitarbeitsfirma jederzeit kündigen?
Du kannst dein Arbeitsverhältnis grundsätzlich ordentlich kündigen, musst dabei aber die für dich geltende Kündigungsfrist und den möglichen Kündigungstermin einhalten. Eine tarifliche Frist von einer oder zwei Wochen bedeutet nicht, dass dein Arbeitsverhältnis sofort mit Abgabe der Kündigung endet.
Nach DGB/GVP muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung bleibt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen möglich und folgt anderen Regeln als die hier beschriebenen ordentlichen Kündigungsfristen.
Kann die Zeitarbeitsfirma mich in der Probezeit einfach kündigen?
Eine kurze Kündigungsfrist bedeutet nicht, dass für deine Zeitarbeitsfirma keinerlei rechtliche Grenzen bestehen. Sie muss unter anderem die vorgeschriebene Form und die geltende Frist einhalten. Besondere Kündigungsschutzregeln können unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses zusätzlich relevant sein.
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz setzt grundsätzlich voraus, dass dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen des KSchG erfüllt sein.
Endet mein Arbeitsvertrag, wenn mein Einsatz beim Kunden endet?
Nein. Dein Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma, während das Kundenunternehmen lediglich der Betrieb ist, an den du für einen Einsatz überlassen wirst. Das Ende dieses Einsatzes beendet deinen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher daher nicht automatisch.
Auch ein Wechsel zu einem anderen Kunden startet deine Beschäftigungsdauer bei derselben Zeitarbeitsfirma nicht neu. Für deine Kündigungsfrist ist grundsätzlich das bestehende Arbeitsverhältnis mit deinem Arbeitgeber entscheidend.
Gilt die Kündigungsfrist auch bei einem befristeten Zeitarbeitsvertrag?
Ja. § 2.4 des DGB/GVP-Manteltarifvertrags bestimmt ausdrücklich, dass die dort geregelten Kündigungsfristen gleichermaßen für befristete Arbeitsverhältnisse gelten. Damit kann auch bei einem befristeten Zeitarbeitsvertrag eine ordentliche Kündigung nach diesen tariflichen Fristen möglich sein.
Prüfe trotzdem deinen Arbeitsvertrag und die konkrete Tarifbindung. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung außerhalb einer entsprechenden tariflichen oder vertraglichen Grundlage rechtlich gesondert geregelt.
Was muss ich bei einer Kündigung in der Zeitarbeit beachten?
Neben der richtigen Kündigungsfrist spielen beim Ausscheiden aus einer Zeitarbeitsfirma mehrere praktische Punkte eine Rolle. Prüfst du sie frühzeitig, kannst du vermeiden, dass dein berechnetes Vertragsende stimmt, aber anschließend Probleme mit Form, Zeitkonto, Urlaub oder offenen Ansprüchen entstehen.
- Kündigung schriftlich einreichen: Nach dem DGB/GVP-Manteltarifvertrag muss deine Kündigung die Schriftform des § 623 BGB erfüllen. Eine einfache E-Mail oder Nachricht ersetzt das unterschriebene Kündigungsschreiben nicht.
- Zugang nachweisbar machen: Entscheidend für den Beginn der Frist ist, wann deine Kündigung bei der Zeitarbeitsfirma eingeht. Sorge deshalb dafür, dass du den Zugang im Streitfall nachvollziehbar belegen kannst.
- Arbeitszeitkonto kontrollieren: Prüfe vor deinem Ausscheiden deine Plus- und Minusstunden. Nach DGB/GVP wird ein positives Zeitguthaben beim Ausscheiden ausgezahlt; für Minusstunden gelten besondere tarifliche Regeln.
- Resturlaub prüfen: Kläre rechtzeitig, welche Urlaubstage bis zum Vertragsende noch offen sind und ob sie genommen oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen abgegolten werden.
- Drei-Wochen-Frist nicht verpassen: Willst du geltend machen, dass eine erhaltene Kündigung unwirksam ist, musst du grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
Kündigungsfrist Zeitarbeit in der Probezeit berechnen
Kennst du deine Beschäftigungsdauer und den Tag, an dem die Kündigung zugeht, kannst du dein tatsächliches Vertragsende direkt berechnen. Der Rechner berücksichtigt die besonderen DGB/GVP-Fristen der ersten sechs Monate und die anschließenden Fristen nach § 622 BGB.
Kündigungsfrist Zeitarbeit jetzt berechnen
So siehst du sofort, welcher Kündigungstermin bei deinen Angaben erreichbar ist, anstatt eine Frist von einer oder zwei Wochen einfach zum Zugangstag hinzuzurechnen.
