Tarifvertrag Zeitarbeit Kündigungsfrist nach DGB/GVP mit aktueller Fristentabelle

Berechne zuerst deine Kündigungsfrist mit unserem Rechner. So vermeidest du eine falsche Frist und einen zu früh angesetzten Kündigungstermin. Danach erfährst du, welche tarifliche Regel hinter dem Ergebnis steckt und was du in deinem Arbeitsvertrag prüfen solltest.

Was Sie hier finden:

Wann ändert sich die Kündigungsfrist in der Zeitarbeit?

Nach dem aktuellen DGB/GVP-Manteltarifvertrag richtet sich deine Kündigungsfrist zunächst nach der Dauer deines Arbeitsverhältnisses bei der Zeitarbeitsfirma. Besonders in den ersten sechs Monaten ändern sich die Fristen schnell. Ab dem siebten Monat verweist der Tarifvertrag auf § 622 BGB.

BeschäftigungsdauerKündigungsfrist nach DGB/GVPBesonderheit
Erste 2 WochenGrundsätzlich 1 WocheBei einer Neueinstellung vertraglich auf 1 Tag verkürzbar
Bis zum Ende des 3. Monats1 WocheTarifliche Kündigungsfrist
Nach dem 3. bis Ende des 6. Monats2 WochenTarifliche Kündigungsfrist
Ab dem 7. Monat§ 622 Abs. 1 und 2 BGBNach DGB/GVP für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Zeitleiste der Kündigungsfristen in der Zeitarbeit nach Beschäftigungsdauer gemäß DGB/GVP-Tarifvertrag

Was ist die Kündigungsfrist im Tarifvertrag?

Eine tarifvertragliche Kündigungsfrist legt fest, wie lange zwischen dem Zugang deiner Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses liegen muss. Für die Zeitarbeit enthält der DGB/GVP-Manteltarifvertrag eigene Regelungen für die ersten sechs Beschäftigungsmonate.

§ 622 Abs. 4 BGB erlaubt ausdrücklich, durch einen Tarifvertrag von den gesetzlichen Kündigungsfristen abzuweichen. Solche tariflichen Bestimmungen können auch für nicht tarifgebundene Arbeitsvertragsparteien gelten, wenn ihre Anwendung wirksam vereinbart wurde.

Was gilt bei der Kündigungsfrist: Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Gesetz?

Welche Kündigungsfrist für dich gilt, kannst du nicht allein an § 622 BGB ablesen. Prüfe zuerst, ob dein Arbeitsvertrag auf den DGB/GVP-Tarifvertrag verweist oder eine andere Regelung enthält. Danach lässt sich bestimmen, welche Frist für dein Arbeitsverhältnis maßgeblich ist.

RegelungWann ist sie für dich relevant?Was solltest du prüfen?
DGB/GVP-TarifvertragWenn der Tarifvertrag auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet§ 2.4 des Manteltarifvertrags und deine Beschäftigungsdauer
ArbeitsvertragWenn er auf einen Tarifvertrag verweist oder zulässige eigene Regelungen enthältGenaue Formulierung, Bezugnahmeklausel und vereinbarte Kündigungsfrist
§ 622 BGBAls gesetzliche Grundlage sowie nach DGB/GVP ab dem 7. BeschäftigungsmonatBeschäftigungsdauer, Kündigungsseite und gesetzliche Frist

Welcher Manteltarifvertrag gilt heute: DGB/GVP statt BAP und iGZ?

Für deine aktuelle Kündigungsfrist ist das gemeinsame DGB/GVP-Tarifwerk entscheidend, sofern es auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Die früheren Tarifwerke von BAP und iGZ wurden abgelöst. Alte Bezeichnungen können trotzdem noch in Arbeitsverträgen, Informationsseiten oder älteren Unterlagen auftauchen.

Übersicht zum DGB/GVP-Tarifvertrag als Nachfolger der BAP/DGB- und iGZ/DGB-Tarifverträge in der Zeitarbeit
BezeichnungBedeutung für deine Kündigungsfrist
DGB/GVPAktuelles gemeinsames Tarifwerk für die Zeitarbeitsbranche
BAP/DGBFrüheres Tarifwerk und Vorgänger der heutigen Regelung
iGZ/DGBFrüheres Tarifwerk und Vorgänger der heutigen Regelung
BZAÄltere Bezeichnung aus der Entwicklung des heutigen Arbeitgeberverbands

Welche Kündigungsfrist galt nach dem BAP-Tarifvertrag?

Suchst du nach der Kündigungsfrist in der Zeitarbeit nach BAP, findest du häufig noch ältere Tabellen und Erläuterungen. Diese Informationen beziehen sich auf das frühere BAP/DGB-Tarifwerk und dürfen nicht automatisch auf ein heutiges Arbeitsverhältnis übertragen werden.

Für deine aktuelle Frist solltest du deshalb zuerst prüfen, welche Tarifregelung dein Arbeitsvertrag tatsächlich einbezieht. Ein alter Hinweis auf BAP kann eine genauere Prüfung der Bezugnahmeklausel erforderlich machen.

Welche Kündigungsfrist galt nach dem iGZ-Tarifvertrag?

Auch Angaben zur Kündigungsfrist nach iGZ stammen häufig aus dem früheren iGZ/DGB-Tarifwerk. Dort galten in der Anfangsphase andere kurze Fristen als im heutigen DGB/GVP-Manteltarifvertrag.

Besonders die häufig gesuchten zwei Arbeitstage gehen auf diese frühere Regelung zurück. Für ein aktuelles Arbeitsverhältnis solltest du daher nicht allein mit einer alten iGZ-Tabelle rechnen.

Was solltest du tun, wenn in deinem Arbeitsvertrag noch BAP oder iGZ steht?

Steht in deinem Arbeitsvertrag BAP, iGZ oder ein älterer Manteltarifvertrag, solltest du den genauen Wortlaut der Bezugnahmeklausel lesen. Entscheidend ist, ob auf eine bestimmte Fassung oder auf den jeweils gültigen beziehungsweise nachfolgenden Tarifvertrag verwiesen wird.

Aus der Abkürzung allein lässt sich deine heutige Kündigungsfrist nicht sicher ableiten. Prüfe deshalb Vertragsklausel, Beschäftigungsbeginn und die aktuell anwendbare tarifliche Regelung gemeinsam.

Warum findest du bei Zeitarbeit Kündigungsfristen von 1 Tag, 2 Tagen oder 1 Woche?

Bei der Suche nach der Kündigungsfrist in der Zeitarbeit begegnen dir mehrere scheinbar widersprüchliche Angaben. Der Grund liegt vor allem in älteren Tarifverträgen und einer besonderen Ausnahme für Neueinstellungen. Für deine Berechnung musst du deshalb unterscheiden, aus welcher Regelung die jeweilige Frist stammt.

AngabeBedeutung
1 TagUnter bestimmten Voraussetzungen in den ersten zwei Wochen einer Neueinstellung vertraglich möglich
2 ArbeitstageVor allem aus der früheren iGZ-Regelung bekannt
1 WocheAktuelle DGB/GVP-Regelfrist in den ersten drei Monaten
2 WochenAktuelle Frist nach dem dritten bis zum Ende des sechsten Monats

Wann ist 1 Tag Kündigungsfrist in der Zeitarbeit möglich?

Eine Kündigungsfrist von nur einem Tag gilt nicht automatisch für jeden neuen Zeitarbeitsvertrag. Der DGB/GVP-Manteltarifvertrag erlaubt diese Verkürzung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Deshalb solltest du zuerst prüfen, ob die Ausnahme tatsächlich wirksam in deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

  1. Neueinstellung: Du musst als Neueinstellung im Sinne des Tarifvertrags gelten. Dafür ist unter anderem wichtig, ob bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis mit derselben Zeitarbeitsfirma bestanden hat.
  2. Erste zwei Wochen: Die auf einen Tag verkürzte Kündigungsfrist kann nur innerhalb der ersten beiden Wochen des neuen Arbeitsverhältnisses greifen.
  3. Vertragliche Vereinbarung: Die eintägige Frist entsteht nicht automatisch durch den Tarifvertrag. Sie muss in deinem Arbeitsvertrag wirksam vereinbart worden sein.
  4. Vorherige Beschäftigung prüfen: Zwischen einem früheren Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber und deiner Neueinstellung müssen grundsätzlich mindestens drei Monate liegen.

Gilt eine Kündigungsfrist von 2 Tagen in der Zeitarbeit noch?

Eine allgemeine Kündigungsfrist von zwei Arbeitstagen sieht der aktuelle DGB/GVP-Manteltarifvertrag nicht vor. Diese Angabe stammt vor allem aus der früheren iGZ-Regelung und erscheint deshalb weiterhin in älteren Artikeln, Vertragsinformationen und Suchergebnissen.

Für ein heutiges Arbeitsverhältnis solltest du die zwei Tage daher nicht ungeprüft übernehmen. Maßgeblich sind die tatsächlich anwendbare Tarifregelung und der genaue Inhalt deines Arbeitsvertrags.

Wann gilt 1 Woche Kündigungsfrist in der Zeitarbeit?

Nach dem aktuellen DGB/GVP-Manteltarifvertrag beträgt deine Kündigungsfrist während der ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich eine Woche. Entscheidend ist dabei deine Beschäftigungsdauer bei der Zeitarbeitsfirma.

Nur während der ersten zwei Wochen einer Neueinstellung kann eine wirksam vereinbarte Ausnahme auf einen Tag greifen. Ohne eine solche Vertragsregelung bleibt es bei der tariflichen Frist von einer Woche.

Welche Kündigungsfristen gelten ab dem siebten Monat nach § 622 BGB?

Nach Ablauf der ersten sechs Beschäftigungsmonate nennt der DGB/GVP-Manteltarifvertrag keine eigene feste Wochenfrist mehr. Stattdessen verweist er auf § 622 Abs. 1 und 2 BGB. Dadurch steigt deine Kündigungsfrist mit längerer Betriebszugehörigkeit stufenweise an.

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist
Ab dem 7. Monat bis unter 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
Ab 2 Jahren1 Monat zum Ende eines Kalendermonats
Ab 5 Jahren2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Ab 8 Jahren3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Ab 10 Jahren4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Ab 12 Jahren5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Ab 15 Jahren6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Ab 20 Jahren7 Monate zum Ende eines Kalendermonats

Gelten die verlängerten Fristen auch für dich als Arbeitnehmer?

§ 622 Abs. 2 BGB beschreibt die verlängerten gesetzlichen Fristen grundsätzlich für eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Beim DGB/GVP-Tarifvertrag musst du jedoch eine zusätzliche tarifliche Regel beachten.

Der Manteltarifvertrag erklärt die Fristen aus § 622 Abs. 1 und 2 BGB für beide Seiten für anwendbar. Dadurch können die längeren Fristen nach zunehmender Betriebszugehörigkeit auch für deine eigene Kündigung relevant sein.

Wie findest du deinen konkreten Kündigungstermin?

Die Länge deiner Kündigungsfrist allein reicht noch nicht aus, um das tatsächliche Vertragsende zu bestimmen. Du brauchst zusätzlich den Beschäftigungsbeginn, die anwendbare Tarifregel und das Datum, an dem deine Kündigung dem Arbeitgeber zugeht. Danach kannst du deinen Kündigungstermin berechnen.

  1. Beschäftigungsbeginn feststellen: Nutze den Beginn deines Arbeitsverhältnisses mit der Zeitarbeitsfirma. Der Start eines einzelnen Einsatzes beim Kunden ist dafür normalerweise nicht maßgeblich.
  2. Tarifregelung prüfen: Stelle fest, ob der DGB/GVP-Manteltarifvertrag, § 622 BGB oder eine wirksame Regel deines Arbeitsvertrags deine Kündigungsfrist bestimmt.
  3. Kündigende Seite berücksichtigen: Prüfe, ob du selbst kündigst oder die Zeitarbeitsfirma kündigt. Gerade bei längerer Betriebszugehörigkeit ist dieser Punkt für die Berechnung wichtig.
  4. Zugang der Kündigung eintragen: Maßgeblich ist grundsätzlich der Tag, an dem deine Kündigung beim Arbeitgeber eingeht. Das Datum, das du auf das Schreiben setzt, bestimmt den Fristbeginn nicht allein.
  5. Vertragsende berechnen: Berechne anschließend aus Frist, Zugang und möglichem Kündigungstermin das frühestmögliche Ende deines Arbeitsverhältnisses.

Kannst du deinen Arbeitsvertrag bei der Zeitarbeitsfirma kündigen?

Ja. Du kannst dein Arbeitsverhältnis als Leiharbeitnehmer selbst ordentlich kündigen, solange du die für dich geltende Kündigungsfrist und die vorgeschriebene Form einhältst. Deine Kündigung richtet sich an die Zeitarbeitsfirma, mit der du den Arbeitsvertrag geschlossen hast.

Der Betrieb, in dem du gerade eingesetzt bist, ist normalerweise nicht dein Arbeitgeber. Du beendest deshalb nicht den Kundeneinsatz, sondern dein Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher.

An wen musst du die Kündigung schicken?

Deine Kündigung muss gegenüber deiner Zeitarbeitsfirma als Arbeitgeber erklärt werden. Eine Mitteilung an deinen Ansprechpartner im Einsatzbetrieb beendet deinen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher nicht.

Achte außerdem darauf, dass du den Zugang nachweisen kannst. Gerade bei kurzen Kündigungsfristen kann ein späterer Zugang dazu führen, dass sich dein möglicher Kündigungstermin verschiebt.

Reicht eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp?

Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder anderer elektronischer Nachricht reicht für die Beendigung deines Arbeitsverhältnisses nicht aus. § 623 BGB verlangt für eine Kündigung die Schriftform und schließt die elektronische Form aus.

Du solltest deine Kündigung deshalb eigenhändig unterschreiben und so übermitteln, dass du den Zugang bei deiner Zeitarbeitsfirma im Zweifel belegen kannst.

Gilt die tarifliche Kündigungsfrist auch bei einem befristeten Zeitarbeitsvertrag?

Auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis können die Kündigungsfristen des DGB/GVP-Manteltarifvertrags gelten. Der Tarifvertrag bezieht seine Regelungen ausdrücklich auch auf befristete Arbeitsverhältnisse. Dadurch kann eine ordentliche Kündigung vor dem vereinbarten Befristungsende möglich sein.

Für deinen konkreten Vertrag solltest du trotzdem prüfen, welche Tarifregel einbezogen wurde und welche weiteren Vertragsklauseln zur Befristung und Kündigung enthalten sind.

Endet dein Arbeitsvertrag, wenn der Einsatz beim Kunden endet?

Das Ende deines Einsatzes bei einem Kunden beendet deinen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma nicht automatisch. Dein Arbeitgeber bleibt der Verleiher, auch wenn du vorübergehend keinem Einsatzbetrieb zugeordnet bist oder dein aktueller Auftrag beendet wurde.

Willst du dein Arbeitsverhältnis vollständig beenden, musst du gegenüber der Zeitarbeitsfirma kündigen. Ein Wechsel oder das Ende eines Kundeneinsatzes ist davon rechtlich zu unterscheiden.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Zeitarbeit mit IG Metall?

Auch wenn du als Leiharbeitnehmer in einem Betrieb der Metall- oder Elektroindustrie eingesetzt wirst, richtet sich deine Kündigungsfrist nicht automatisch nach dem Tarifvertrag des Einsatzbetriebs. Entscheidend ist dein Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma.

IG Metall gehört zu den Gewerkschaften auf Arbeitnehmerseite des DGB/GVP-Tarifwerks. Prüfe daher, welcher Tarifvertrag für dein Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher gilt, statt allein auf die Branche des Kundenbetriebs zu schauen.

Was regelt der Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche?

Der Manteltarifvertrag der Zeitarbeit regelt weit mehr als deine Kündigungsfrist. Er legt zentrale Bedingungen für dein Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma fest. Dadurch findest du darin wichtige Vorgaben zu Arbeitszeit, Urlaub, Einsatzbedingungen und weiteren Rechten während deiner Beschäftigung.

  1. Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses: Du findest Regelungen zum Vertragsbeginn, zu Kündigungsfristen und zu wichtigen Voraussetzungen für die Beendigung deines Arbeitsverhältnisses.
  2. Arbeitszeit und Arbeitszeitkonto: Der Tarifvertrag legt fest, wie deine Arbeitszeit behandelt wird und welche Regeln für dein Arbeitszeitkonto gelten.
  3. Zuschläge und Einsatzbedingungen: Du kannst nachlesen, welche tariflichen Vorgaben während eines Einsatzes gelten und wann bestimmte Zuschläge relevant werden.
  4. Urlaub und Entgeltfortzahlung: Der Tarifvertrag enthält Regelungen zu deinem Urlaubsanspruch sowie zu Situationen, in denen dein Entgelt trotz Arbeitsausfall weitergezahlt wird.
  5. Entgelt und weitere Leistungen: Ergänzende Tarifregelungen bestimmen unter anderem Entgeltgruppen, tarifliche Vergütung und weitere Leistungen innerhalb der Zeitarbeitsbranche.

Welche Kündigungsfrist tatsächlich für dich gilt, hängt vor allem von deiner Beschäftigungsdauer, der anwendbaren Tarifregelung und dem Zugang deiner Kündigung ab. Berechne deshalb zuerst deinen konkreten Termin, bevor du dein Kündigungsschreiben abgibst.

Häufige Fragen unserer Leser

Welche Kündigungsfrist gilt in der Zeitarbeit ohne Tarifvertrag?

Ist auf dein Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag der Zeitarbeit anwendbar, richtet sich die Kündigungsfrist grundsätzlich nach § 622 BGB und möglichen wirksamen Regelungen in deinem Arbeitsvertrag. Prüfe deshalb, ob eine Tarifbindung oder Bezugnahmeklausel auf den DGB/GVP-Manteltarifvertrag besteht.

Gilt der DGB/GVP-Tarifvertrag für jede Zeitarbeitsfirma?

Nein. Der DGB/GVP-Tarifvertrag gilt nicht automatisch für jedes Unternehmen der Zeitarbeit. Entscheidend ist, ob dein Arbeitgeber tarifgebunden ist oder dein Arbeitsvertrag die tariflichen Regelungen wirksam einbezieht. Die genaue Bezugnahmeklausel zeigt dir, welcher Manteltarifvertrag für deine Kündigungsfrist maßgeblich ist.

Kann mein Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist als der Tarifvertrag enthalten?

Eine längere Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag kann relevant sein, wenn sie wirksam vereinbart wurde. Bei bestehender Tarifbindung musst du jedoch prüfen, welches Verhältnis zwischen Arbeitsvertrag und tarifvertraglicher Kündigungsfrist besteht. Für deine Eigenkündigung darf zudem keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Beginnt die Betriebszugehörigkeit bei jedem neuen Kundeneinsatz von vorn?

Nein. Für die Kündigungsfristen in der Zeitarbeit zählt grundsätzlich dein Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, nicht die Dauer eines einzelnen Einsatzes beim Entleiher. Wechselst du den Kundenbetrieb, beginnt deine Beschäftigungsdauer bei derselben Zeitarbeitsfirma daher nicht automatisch erneut.

Kannst du die Zeitarbeit trotz laufender Kündigungsfrist früher verlassen?

Ja, wenn du dich mit deiner Zeitarbeitsfirma auf einen Aufhebungsvertrag einigst. Dann musst du die reguläre Kündigungsfrist nach DGB/GVP, Arbeitsvertrag oder § 622 BGB nicht vollständig abwarten. Der Arbeitgeber muss dem früheren Ende deines Arbeitsverhältnisses jedoch zustimmen.

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