Kündigungsfrist TVöD berechnen: Frist und Beendigungstermin
Du bist unsicher, wann dein Arbeitsverhältnis wirklich endet? Ein falsch berechneter Zugangstag kann deinen Jobwechsel um Wochen verzögern. Nutze zuerst den Rechner für deine TVöD-Kündigungsfrist und den frühestmöglichen Beendigungstermin. Danach erklären wir dir die entscheidenden Regeln.
- TVöD-Kündigungsfrist berechnen
- Kündigungsfrist TVöD berechnen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Kündigungsfrist TVöD nach Beschäftigungszeit
- Kündigungsfrist TVöD in der Probezeit
- Kündigungsfrist TVöD für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Kündigungstermin im TVöD: Monatsende oder Quartalsende
- Kündigungsfrist TVöD bei befristetem Arbeitsvertrag
- Sonderkündigungsschutz nach § 34 TVöD
- Welche Beschäftigungszeit zählt bei der TVöD-Berechnung?
- Welche Alternativen gibt es zur normalen TVöD-Kündigung?
- Häufige Fragen unserer Leser
TVöD-Kündigungsfrist berechnen
Berechnen Sie Ihre Kündigungsfrist nach § 34 TVöD und den frühestmöglichen Beendigungstermin. Entscheidend ist der Tag, an dem die Kündigung der anderen Seite zugeht.
Mit dem TVöD Kündigungsfrist Rechner ermittelst du die Kündigungsfrist nach § 34 TVöD und den frühestmöglichen Beendigungstermin. Wähle deine Vertragsart und gib den ersten Arbeitstag beim selben Arbeitgeber sowie den Tag des Zugangs der Kündigung ein. Zusätzlich prüft das Tool, wer kündigt, und berücksichtigt bei Arbeitgeberkündigungen Angaben zum Sonderkündigungsschutz. Bei befristeten Verträgen wird außerdem geprüft, ob § 30 TVöD anwendbar ist.
Der TVöD gehört zu den wichtigsten Tarifverträgen im öffentlichen Dienst. Deshalb musst du prüfen, ob der TVöD tatsächlich auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet.
Kündigungsfrist TVöD berechnen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Das Ergebnis hängt davon ab, wann die Kündigung tatsächlich zugeht und welche Beschäftigungszeit nach dem TVöD angerechnet werden darf. Das Datum auf dem Schreiben reicht nicht immer aus. Deshalb trägst du jede Angabe sorgfältig ein, bevor du die Berechnung startest.
- Vertragsart: Wähle zwischen Unbefristeter Arbeitsvertrag und Befristeter Arbeitsvertrag. Bei einer Befristung gelten zusätzliche Prüfungen nach § 30 TVöD.
- Tag des Zugangs der Kündigung: Trage den Tag ein, an dem die Kündigung tatsächlich ankommt.
- Wer kündigt?: Wähle, ob du als Arbeitnehmer selbst kündigst oder ob dein Arbeitgeber die Kündigung ausspricht.
- Erster Arbeitstag beim selben Arbeitgeber: Verwende den ersten anrechenbaren Tag deiner Beschäftigungszeit bei diesem Arbeitgeber.
- Nicht anzurechnende Tage: Trage nur Tage ein, die tariflich nicht berücksichtigt werden.
- Arbeitgeber / Tarifgebiet: Fülle diese Felder bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber aus.
- Kündigungsfrist berechnen: Klicke anschließend auf den Button für das detaillierte Ergebnis.
Kündigungsfrist TVöD nach Beschäftigungszeit
Die Kündigungsfrist steigt mit deiner anrechenbaren Beschäftigungszeit. Während der ersten sechs Monate gilt eine kurze Frist. Nach dem ersten Jahr verschiebt sich der zulässige Beendigungstermin vom Monatsende auf das Ende eines Kalendervierteljahres. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Stufen nach § 34 TVöD.
| Beschäftigungszeit | Kündigungsfrist | Beendigungstermin |
|---|---|---|
| Bis zum Ende des sechsten Monats | Zwei Wochen | Zum Monatsende |
| Bis zu einem Jahr | Ein Monat | Zum Monatsende |
| Mehr als ein Jahr | Sechs Wochen | Zum Quartalsende |
| Mindestens fünf Jahre | Drei Monate | Zum Quartalsende |
| Mindestens acht Jahre | Vier Monate | Zum Quartalsende |
| Mindestens zehn Jahre | Fünf Monate | Zum Quartalsende |
| Mindestens zwölf Jahre | Sechs Monate | Zum Quartalsende |
Kündigungsfrist TVöD in der Probezeit
Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist in der TVöD-Probezeit zwei Wochen zum Monatsende. Der Rechner ordnet deine Kündigung automatisch dem nächsten zulässigen Monatsende zu.
Kündigungsfrist TVöD für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Im TVöD gilt die Staffelung nach § 34 Abs. 1 grundsätzlich für beide Seiten. Kündigst du selbst als Arbeitnehmer, richtet sich dein Beendigungstermin nach derselben Beschäftigungszeit wie bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber.
Ein Unterschied entsteht beim besonderen Kündigungsschutz. Dieser kann eine ordentliche Arbeitgeberkündigung ausschließen, betrifft aber nicht automatisch deine eigene Kündigung als Arbeitnehmer.
Kündigungstermin im TVöD: Monatsende oder Quartalsende
Der Beendigungstermin hängt im TVöD nicht allein von der Länge der Kündigungsfrist ab. Du musst zusätzlich den zulässigen Stichtag beachten. Beim Monatsende endet das Arbeitsverhältnis am letzten Kalendertag; beim Quartalsende gelten vier feste Termine.
| Regelung | Zulässige Beendigungstermine | Beispiele |
|---|---|---|
| Kündigung zum Monatsende | Letzter Tag eines Monats | 31. Januar, 28. Februar, 31. März |
| Kündigung zum Quartalsende | Letzter Tag eines Kalendervierteljahres | 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember |
Kündigungsfrist TVöD bei befristetem Arbeitsvertrag
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gelten zusätzliche Voraussetzungen. Prüfe deshalb zuerst, ob der Vertrag eine ordentliche Kündigung erlaubt und ob § 30 TVöD anwendbar ist. Ohne Kündigungsklausel endet die Befristung normalerweise automatisch am vereinbarten Vertragsende.
- Vereinbartes Vertragsende: Das Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich mit Ablauf des festgelegten Datums.
- Probezeit: Bei einer Befristung mit Sachgrund gelten normalerweise sechs Monate, ohne Sachgrund sechs Wochen.
- Mindestvertragsdauer: Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nach § 30 Abs. 5 TVöD grundsätzlich erst bei einer Vertragsdauer von mindestens zwölf Monaten möglich.
- Fristen nach der Probezeit: Je nach Beschäftigungsdauer gelten vier oder sechs Wochen zum Monatsende sowie drei oder vier Monate zum Quartalsende.
- Vertragstext: Eine besondere Kündigungsklausel oder ein Sondertarifvertrag kann zu einer abweichenden Regelung führen.
Sonderkündigungsschutz nach § 34 TVöD
Der besondere Kündigungsschutz nach § 34 Abs. 2 TVöD betrifft bestimmte Arbeitgeberkündigungen. Er verlängert die Kündigungsfrist nicht, sondern kann dazu führen, dass eine ordentliche Kündigung überhaupt ausgeschlossen ist.
- Vollendetes 40. Lebensjahr: Du musst zum maßgeblichen Zeitpunkt mindestens 40 Jahre alt sein.
- Mehr als 15 Jahre Beschäftigungszeit: Erforderlich ist eine Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren beim maßgeblichen Arbeitgeber.
- Bund oder Tarifgebiet West: Beim Bund sowie bei VKA-Arbeitgebern im Tarifgebiet West kann die Regelung greifen.
- Rechtliche Folge: Eine ordentliche Arbeitgeberkündigung ist dann grundsätzlich ausgeschlossen; möglich bleibt nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.
Für das Tarifgebiet Ost gilt dieser besondere Schutz im TVöD grundsätzlich nicht. Frühere tarifliche Besitzstände werden durch den Rechner nicht abschließend geprüft.
Welche Beschäftigungszeit zählt bei der TVöD-Berechnung?
Für die Kündigungsfrist zählt grundsätzlich die Zeit, die du beim selben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt hast. Auch Unterbrechungen können berücksichtigt werden, während bestimmte Zeiten eines Sonderurlaubs unberücksichtigt bleiben.
Zeiten bei anderen öffentlichen Arbeitgebern werden für die Kündigungsfrist nach § 34 TVöD nicht automatisch addiert. Prüfe daher deinen Arbeitsvertrag, mögliche Überleitungsregelungen und die genaue tarifliche Einordnung, bevor du eine zusätzliche Beschäftigungszeit einträgst.
Welche Alternativen gibt es zur normalen TVöD-Kündigung?
Wenn der berechnete Beendigungstermin nicht zu deinem neuen Arbeitsverhältnis passt, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen. Sie verändern die gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfrist nicht automatisch und haben jeweils eigene Voraussetzungen.
- Aufhebungsvertrag: Du vereinbarst mit deinem Arbeitgeber ein gemeinsames Beendigungsdatum.
- Außerordentliche Kündigung: Dafür brauchst du einen wichtigen Grund, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
- Freistellung: Du arbeitest möglicherweise nicht mehr, während das Arbeitsverhältnis bis zum Beendigungsdatum weiterläuft.
Auch Krankheit, Urlaub oder eine Freistellung verschieben das Vertragsende normalerweise nicht automatisch.
Häufige Fragen unserer Leser
Hinweis: Dieser Rechner und die Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich bleiben dein Arbeitsvertrag, der geltende Tarifvertrag und die konkreten Umstände deines Arbeitsverhältnisses.
