Kündigungsfrist TVöD berechnen: Frist und Beendigungstermin

Du bist unsicher, wann dein Arbeitsverhältnis wirklich endet? Ein falsch berechneter Zugangstag kann deinen Jobwechsel um Wochen verzögern. Nutze zuerst den Rechner für deine TVöD-Kündigungsfrist und den frühestmöglichen Beendigungstermin. Danach erklären wir dir die entscheidenden Regeln.

Was Sie hier finden:

TVöD-Kündigungsfrist berechnen

Berechnen Sie Ihre Kündigungsfrist nach § 34 TVöD und den frühestmöglichen Beendigungstermin. Entscheidend ist der Tag, an dem die Kündigung der anderen Seite zugeht.

1. Angaben zum Arbeitsverhältnis

Vertragsart
Maßgeblich ist der Zugang beim Arbeitgeber oder bei Ihnen.

2. Beschäftigungszeit nach § 34 TVöD

Frühere Zeiten bei anderen Arbeitgebern bitte nicht automatisch hinzurechnen.
Zum Beispiel Unterbrechungen oder nicht anzurechnender Sonderurlaub nach § 28 TVöD.

Dieser Rechner richtet sich an Tarifbeschäftigte nach TVöD. Er dient der Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Arbeitsvertrags oder eine Rechtsberatung. Für Beamtenverhältnisse, Ausbildungsverhältnisse und Sondertarifverträge gelten andere Regeln.

Mit dem TVöD Kündigungsfrist Rechner ermittelst du die Kündigungsfrist nach § 34 TVöD und den frühestmöglichen Beendigungstermin. Wähle deine Vertragsart und gib den ersten Arbeitstag beim selben Arbeitgeber sowie den Tag des Zugangs der Kündigung ein. Zusätzlich prüft das Tool, wer kündigt, und berücksichtigt bei Arbeitgeberkündigungen Angaben zum Sonderkündigungsschutz. Bei befristeten Verträgen wird außerdem geprüft, ob § 30 TVöD anwendbar ist.

Der TVöD gehört zu den wichtigsten Tarifverträgen im öffentlichen Dienst. Deshalb musst du prüfen, ob der TVöD tatsächlich auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Kündigungsfrist TVöD berechnen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Das Ergebnis hängt davon ab, wann die Kündigung tatsächlich zugeht und welche Beschäftigungszeit nach dem TVöD angerechnet werden darf. Das Datum auf dem Schreiben reicht nicht immer aus. Deshalb trägst du jede Angabe sorgfältig ein, bevor du die Berechnung startest.

  1. Vertragsart: Wähle zwischen Unbefristeter Arbeitsvertrag und Befristeter Arbeitsvertrag. Bei einer Befristung gelten zusätzliche Prüfungen nach § 30 TVöD.
  2. Tag des Zugangs der Kündigung: Trage den Tag ein, an dem die Kündigung tatsächlich ankommt.
  3. Wer kündigt?: Wähle, ob du als Arbeitnehmer selbst kündigst oder ob dein Arbeitgeber die Kündigung ausspricht.
  4. Erster Arbeitstag beim selben Arbeitgeber: Verwende den ersten anrechenbaren Tag deiner Beschäftigungszeit bei diesem Arbeitgeber.
  5. Nicht anzurechnende Tage: Trage nur Tage ein, die tariflich nicht berücksichtigt werden.
  6. Arbeitgeber / Tarifgebiet: Fülle diese Felder bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber aus.
  7. Kündigungsfrist berechnen: Klicke anschließend auf den Button für das detaillierte Ergebnis.

Kündigungsfrist TVöD nach Beschäftigungszeit

Die Kündigungsfrist steigt mit deiner anrechenbaren Beschäftigungszeit. Während der ersten sechs Monate gilt eine kurze Frist. Nach dem ersten Jahr verschiebt sich der zulässige Beendigungstermin vom Monatsende auf das Ende eines Kalendervierteljahres. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Stufen nach § 34 TVöD.

BeschäftigungszeitKündigungsfristBeendigungstermin
Bis zum Ende des sechsten MonatsZwei WochenZum Monatsende
Bis zu einem JahrEin MonatZum Monatsende
Mehr als ein JahrSechs WochenZum Quartalsende
Mindestens fünf JahreDrei MonateZum Quartalsende
Mindestens acht JahreVier MonateZum Quartalsende
Mindestens zehn JahreFünf MonateZum Quartalsende
Mindestens zwölf JahreSechs MonateZum Quartalsende

Kündigungsfrist TVöD in der Probezeit

Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist in der TVöD-Probezeit zwei Wochen zum Monatsende. Der Rechner ordnet deine Kündigung automatisch dem nächsten zulässigen Monatsende zu.

Diese Regel unterscheidet sich von der allgemeinen Regelung zur Probezeit nach § 622 BGB. Entscheidend ist, dass dein Arbeitsverhältnis tatsächlich dem TVöD unterliegt und keine abweichende tarifliche oder vertragliche Vereinbarung gilt.

Kündigungsfrist TVöD für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Im TVöD gilt die Staffelung nach § 34 Abs. 1 grundsätzlich für beide Seiten. Kündigst du selbst als Arbeitnehmer, richtet sich dein Beendigungstermin nach derselben Beschäftigungszeit wie bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber.

Ein Unterschied entsteht beim besonderen Kündigungsschutz. Dieser kann eine ordentliche Arbeitgeberkündigung ausschließen, betrifft aber nicht automatisch deine eigene Kündigung als Arbeitnehmer.

Kündigungstermin im TVöD: Monatsende oder Quartalsende

Der Beendigungstermin hängt im TVöD nicht allein von der Länge der Kündigungsfrist ab. Du musst zusätzlich den zulässigen Stichtag beachten. Beim Monatsende endet das Arbeitsverhältnis am letzten Kalendertag; beim Quartalsende gelten vier feste Termine.

RegelungZulässige BeendigungstermineBeispiele
Kündigung zum MonatsendeLetzter Tag eines Monats31. Januar, 28. Februar, 31. März
Kündigung zum QuartalsendeLetzter Tag eines Kalendervierteljahres31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember

Kündigungsfrist TVöD bei befristetem Arbeitsvertrag

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gelten zusätzliche Voraussetzungen. Prüfe deshalb zuerst, ob der Vertrag eine ordentliche Kündigung erlaubt und ob § 30 TVöD anwendbar ist. Ohne Kündigungsklausel endet die Befristung normalerweise automatisch am vereinbarten Vertragsende.

  • Vereinbartes Vertragsende: Das Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich mit Ablauf des festgelegten Datums.
  • Probezeit: Bei einer Befristung mit Sachgrund gelten normalerweise sechs Monate, ohne Sachgrund sechs Wochen.
  • Mindestvertragsdauer: Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nach § 30 Abs. 5 TVöD grundsätzlich erst bei einer Vertragsdauer von mindestens zwölf Monaten möglich.
  • Fristen nach der Probezeit: Je nach Beschäftigungsdauer gelten vier oder sechs Wochen zum Monatsende sowie drei oder vier Monate zum Quartalsende.
  • Vertragstext: Eine besondere Kündigungsklausel oder ein Sondertarifvertrag kann zu einer abweichenden Regelung führen.

Sonderkündigungsschutz nach § 34 TVöD

Der besondere Kündigungsschutz nach § 34 Abs. 2 TVöD betrifft bestimmte Arbeitgeberkündigungen. Er verlängert die Kündigungsfrist nicht, sondern kann dazu führen, dass eine ordentliche Kündigung überhaupt ausgeschlossen ist.

  • Vollendetes 40. Lebensjahr: Du musst zum maßgeblichen Zeitpunkt mindestens 40 Jahre alt sein.
  • Mehr als 15 Jahre Beschäftigungszeit: Erforderlich ist eine Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren beim maßgeblichen Arbeitgeber.
  • Bund oder Tarifgebiet West: Beim Bund sowie bei VKA-Arbeitgebern im Tarifgebiet West kann die Regelung greifen.
  • Rechtliche Folge: Eine ordentliche Arbeitgeberkündigung ist dann grundsätzlich ausgeschlossen; möglich bleibt nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

Für das Tarifgebiet Ost gilt dieser besondere Schutz im TVöD grundsätzlich nicht. Frühere tarifliche Besitzstände werden durch den Rechner nicht abschließend geprüft.

Welche Beschäftigungszeit zählt bei der TVöD-Berechnung?

Für die Kündigungsfrist zählt grundsätzlich die Zeit, die du beim selben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt hast. Auch Unterbrechungen können berücksichtigt werden, während bestimmte Zeiten eines Sonderurlaubs unberücksichtigt bleiben.

Zeiten bei anderen öffentlichen Arbeitgebern werden für die Kündigungsfrist nach § 34 TVöD nicht automatisch addiert. Prüfe daher deinen Arbeitsvertrag, mögliche Überleitungsregelungen und die genaue tarifliche Einordnung, bevor du eine zusätzliche Beschäftigungszeit einträgst.

Welche Alternativen gibt es zur normalen TVöD-Kündigung?

Wenn der berechnete Beendigungstermin nicht zu deinem neuen Arbeitsverhältnis passt, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen. Sie verändern die gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfrist nicht automatisch und haben jeweils eigene Voraussetzungen.

  • Aufhebungsvertrag: Du vereinbarst mit deinem Arbeitgeber ein gemeinsames Beendigungsdatum.
  • Außerordentliche Kündigung: Dafür brauchst du einen wichtigen Grund, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
  • Freistellung: Du arbeitest möglicherweise nicht mehr, während das Arbeitsverhältnis bis zum Beendigungsdatum weiterläuft.

Auch Krankheit, Urlaub oder eine Freistellung verschieben das Vertragsende normalerweise nicht automatisch.

Häufige Fragen unserer Leser

Gilt der TVöD auch für Beschäftigte der Länder?

Für Beschäftigte der Bundesländer gilt normalerweise der TV-L und nicht der TVöD. Die Kündigungsfristen nach § 34 TV-L sind in vielen Punkten ähnlich, trotzdem solltest du den Tarifvertrag in deinem Arbeitsvertrag überprüfen.

Muss eine Kündigung im TVöD schriftlich erfolgen?

Ja. Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail, Messenger oder mündliche Erklärung erfüllt die gesetzliche Schriftform normalerweise nicht und kann unwirksam sein.

Kannst du während einer Krankheit kündigen?

Ja. Eine Arbeitsunfähigkeit verhindert deine eigene Kündigung normalerweise nicht. Die Kündigungsfrist läuft grundsätzlich weiter. Entscheidend bleiben der Zugang der Kündigung, die anwendbare TVöD-Stufe und der zulässige Beendigungstermin.

Zählt die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit?

Eine Ausbildungszeit zählt normalerweise nicht automatisch als Beschäftigungszeit nach § 34 TVöD. Maßgeblich ist, ob ein anrechenbares Arbeitsverhältnis bestand und welche Regelungen dein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag für diesen Zeitraum vorsieht.

Was passiert bei einem verspäteten Zugang der Kündigung?

Geht die Kündigung nach dem maßgeblichen Zugangstermin zu, wird das Arbeitsverhältnis nicht zum gewünschten Datum beendet. Dann gilt grundsätzlich der nächste zulässige Monats- oder Quartalsendtermin.

Hinweis: Dieser Rechner und die Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich bleiben dein Arbeitsvertrag, der geltende Tarifvertrag und die konkreten Umstände deines Arbeitsverhältnisses.

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